Parlament

70 Jahre alte Allgemeine Er­klärung der Men­schen­rechte ge­wür­digt

Die Fraktionen im Bundestag haben die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEM) vor 70 Jahren als große Errungenschaft und als Auftrag für die Gegenwart gewürdigt. In einer Vereinbarten Debatte am Donnerstag, 13. Dezember 2018, bezeichnete Außenminister Heiko Maas (SPD) das Bekenntnis zu den Menschenrechten als „Kern dessen, was unsere Gesellschaft zusammenhält“. Wer das nicht erkenne oder wer das nicht für richtig halte, der stelle sich „außerhalb unserer Gesellschaft“. „Es darf keine Rolle spielen, woher man kommt, woran man glaubt oder wen man liebt“, sagte Maas. Wer, wenn nicht die freiheitlichen Demokratien, sollte sich für diese Prinzipien einsetzen, fragte der Minister. Er warb unter anderem für die Einrichtung eines Sanktionsmechanismus auf EU-Ebene bei gravierenden Menschenrechtsverletzungen.

AfD: Gefahr des Missbrauchs der Menschenwürde

Jürgen Braun (AfD) bezeichnete die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte als eines der „großen Dokumente“ der Menschheit, das 1948 noch unter dem Eindruck des barbarischen Mordens der NS-Diktatur entstanden sei und das dabei geholfen hätte, weltweit Millionen von Menschen ein Leben in Frieden und Freiheit zu ermöglichen. 

Heute bestehe jedoch die Gefahr, dass der Begriff der Menschenwürde „für alles und jeden“ missbraucht werde, um zum Beispiel im Namen einer „linksgrünen Hypermoral“ zu glauben, mit deutschem Geld die Welt genesen lassen zu können.

CDU/CSU: Menschenrechte gelten stets für alle

Michael Brand (CDU/CSU) verwies auf „gewaltige Erfolge“: Der universellen Bedeutung der Menschenrechte sei immer mehr Recht verschaffen worden. „Die Kodifizierung von Menschenrechte war nichts weniger als eine Globalisierung von Grundrechten.“ Allerdings gelte es, wachsam zu bleiben: Weltweit würde zunehmend Menschenrechtsstandrads scheibchenweise infrage gestellt oder im Namen vermeintlicher Sicherheitsinteressen von Staaten mit Füßen getreten. 

Brand betonte insbesondere, dass Menschenrechte stets für alle gelten: „Das heißt, dass wir sie denen nicht absprechen, die nicht so sind wie wir.“ Es sei kein Zufall, dass Menschlichkeit und Toleranz zuverlässig diejenigen provoziere, „die die Mühen eines menschlichen Miteinanders nicht auf sich nehmen wollen“.

FDP: Menschenrechte ins digitale Zeitalter überführen

Gyde Jensen (FDP) würdigte die Erklärung als „größte Errungenschaft“: Mit ihrem positiven Menschenbild biete sie weltweit Orientierung für ein friedliches und menschenwürdiges Leben. Damit das so bleibt, müssten Menschenrechte heute ins digitale Zeitalter überführt werden: Das Recht auf Privatheit und andere Grundrechte seien durch staatliches Ausspähen, Datensammeln oder Sperren von Netzwerken und Nachrichtenseiten in Gefahr. 

Jensen kritisierte, dass das deutsche Netzwerkdurchsetzungsgesetz Pate bei Chinas digitaler Überwachung der Bürger gestanden habe: „Wir machen etwas falsch, wenn Diktaturen sich an unseren Überwachungsgesetzen ein Beispiel nehmen.“

Linke: Leiharbeit eine Menschenrechtsverletzung

Zaklin Nastic (Die Linke) lenkte den Blick auf Kinder- und Altersarmut und soziale Ungleichheit in Deutschland. Leiharbeit etwa sei eine „reine Menschenrechtsverletzung: Leiharbeit leiht nichts, Leiharbeit raubt.“ Nastic sprach zudem von „Völkermördern in Nadelstreifen“: Die Tatsache, dass weltweit 840 Millionen Menschen hungern würden, obwohl der Planet alle Bewohner ernähren könne, liege schlicht daran, „dass vor den Menschenrechten die Konzerninteressen stehen“. 

Als Beispiel nannte Nastic die Firma Rheinmetall, die über Tochterfirmen weiter „Mordwerkzeuge“ nach Saudi-Arabien liefere. „Menschenrechte und Rüstungsexporte vertragen sich nicht.“ 

Grüne: Sternstunde der Menschheit

Margarete Bause (Bündnis 90/Die Grünen) bezeichnete die Erklärung aus dem Jahre 1948 als „Sternstunde der Menschheit“ und „eine der größten Errungenschaften unserer Zivilisation“. Die Menschenrechte gehörten nicht in die Vitrine oder ins Museum. „Sie müssen täglich neu verteidigt werden, hier bei uns und weltweit.“ 

Wenn deutsche Rüstungsfirmen Waffen nach Saudi-Arabien liefern könnten, dann sei das eine Frage der Glaubwürdigkeit. Deutschland brauche eine aktivere und offensivere Menschenrechtspolitik „aus einem Guss“, forderte Bause. Das Wirtschaftsministerium dürfe deshalb bei Rüstungsexporten und das Innenministerium bei Abschiebungen nicht das letzte Wort haben.

Der Bundestag überwies im Anschluss Entschließungsanträge der FDP (19/6455), der Linken (19/6456) und von Bündnis 90/Die Grünen (19/6457) zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe.

Entschließungsantrag der FDP

Die FDP fordert die Bundesregierung auf, sich für Menschenrechte und besonders für das Recht auf Meinungs-, Presse- und Informationsfreiheit einzusetzen und die europäische Grundrechteagentur mit einem Mandat zur Bewertung der Menschenrechtslage in den EU-Mitgliedstaaten auszustatten.

Außerdem solle sich die Regierung für eine Verlängerung des Mandats und eine ausreichende Ausstattung des UN-Sonderberichterstatters für das Recht auf Privatsphäre, Joseph Cannataci, stark machen. Die sichere Nutzung digitaler Medien und sozialer Netzwerke durch Menschenrechtsverteidiger und -organisationen solle stärker in den Fokus der Entwicklungszusammenarbeit gerückt werden.

Entschließungsantrag der Linken

Die Linke fordert unter anderem, die soziale und wirtschaftliche Ungleichheit und Armut in Deutschland durch umfassende Maßnahmen zu bekämpfen, grundlegende wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte als Grundrechte ins Grundgesetz aufzunehmen und das Fakultativprotokoll zum UN-Sozialpakt zu ratifizieren.

Außerdem solle sich die Regierung dafür einsetzen, die Blockade des Beitrittsabkommens der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention durch den Europäischen Gerichtshof zu überwinden und eine staatlich finanzierte Seeenotrettungsmission sowie sichere und legale Fluchtwege für Schutzsuchende durchzusetzen.

Entschließungsantrag der Grünen

Bündnis 90/Die Grünen verlangen von der Bundesregierung, im Schutz von Menschenrechten eine Vorbildfunktion einzunehmen und multilaterale Institutionen wie den Internationalen Strafgerichtshof, den UN-Menschenrechtsrat und die regionalen Menschenrechtsgerichtshöfe zu stärken. 

Gegenüber den europäischen Partnern solle sie sich für die Gewährleistung von Menschenrechten sowie eine menschenrechtsbasierte Außen- und Flüchtlingspolitik der Europäischen Union einsetzen. An allen deutschen Auslandsvertretungen sollten Menschenrechtsreferenten und -referentinnen eingesetzt werden, lautet eine weitere Forderung.

Amnesty International übergibt Menschenrechtserklärung

Am Montag, 10. Dezember 2018, nahm Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth (Bündnis 90/Die Grünen) im Reichstagsgebäude symbolisch ein Exemplar der Menschenrechtserklärung für jeden der 709 Bundestagsabgeordneten aus den Händen des Generalsekretärs der Organisation Amnesty International Deutschland, Markus N. Beeko, entgegen. 

In einer kurzen Begrüßungsrede betonte Roth den Stellenwert der Erklärung und nannte das Papier eine „globale Verfassung“. Es ginge bei der Übergabe nicht nur darum, „einen kugelrunden Geburtstag zu feiern und anschließend zur Tagesordnung zurückzukehren“, sondern vor allem darum, auch weiterhin auf menschenrechtliche Schieflagen in der Welt aufmerksam zu machen. 

Der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP), der an der kleinen Feierstunde als „aktive Stimme der Zivilgesellschaft“ teilnahm, verwies außerdem darauf, dass die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte auch die Grundlage für das deutsche Grundgesetz sei. (ahe/vom/ste/13.12.2018)

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