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Immunität

Immunität des Abgeordneten Thomas Seitz aufgehoben

Der Bundestag hat am Mittwoch, 15. Januar 2020, ohne Aussprache einstimmig die Fortführung eines Disziplinarverfahrens gegen den AfD-Abgeordneten Thomas Seitz genehmigt. Er folgte damit einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (19/16498). Dem Bundestag lag dazu ein Schreiben des Dienstgerichtshofs bei dem Oberlandesgericht Stuttgart vom 12. Dezember 2019 (DGH 2 / 19) vor. (vom/15.01.2020)

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