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  • 1. Lesung
  • Anhörung
  • 2./3. Lesung
  • 2./3. Lesung (Vermittlungsergebnis)
Familie

Regierung will Familien bei der Adoption helfen

Einen Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption“ (19/16718) hat der Bundestag am Mittwoch, 29. Januar 2020, nach erster Lesung zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen.

„Ziel ist es, das Wohl der Kinder zu sichern“

Mit dem Adoptionshilfgesetz soll der Koalitionsvertrag umgesetzt werden, indem das Adoptionswesen modernisiert wird und die Strukturen der Adoptionsvermittlung verbessert werden, teilt die Regierung mit. Der Gesetzentwurf stütze sich auf die Erkenntnisse des Forschungs- und Expertiseprozesses zum Bereich Adoption aus der letzten Legislaturperiode.

Ziel des Entwurfs ist es laut Bundesregierung, das Gelingen von Adoptionen zu fördern und damit das Wohl der Kinder zu sichern. Dazu gehöre eine fachlich fundierte Begleitung durch spezialisierte Fachkräfte vor, während und nach der Adoption. Zu diesem Zweck sollen für alle an einer Adoption Beteiligten ein Rechtsanspruch auf nachgehende Begleitung und eine verpflichtende Beratung vor Abgabe der notariellen Beurkundungen bei Stiefkindadoptionen eingeführt werden.

„Offenen Umgang mit der Adoption fördern“

Weiterhin solle ein offener Umgang mit der Adoption gefördert werden. Das Wissen um die eigene Herkunft sei wichtig für eine gute kindliche Entwicklung, schreibt die Regierung. Die Vermittlungsstellen würden daher den Auftrag erhalten, die Adoptiveltern darin zu unterstützen, von Anfang an offen mit dem Kind über die Adoption zu sprechen.

Außerdem sollen der Vorlage zufolge die Adoptionsvermittlungsstellen von Beginn an mit den Herkunftseltern, den Adoptiveltern und altersentsprechend auch mit dem Kind erörtern, ob und wie ein Informationsaustausch beziehungsweise ein Kontakt gestaltet werden kann.

Rechtsanspruch auf Information über das Kind

Um die Position der Herkunftseltern zu stärken, sollen diese einen Rechtsanspruch gegenüber der Vermittlungsstelle auf Information über das Kind erhalten, welche die Adoptiveltern der Vermittlungsstelle freiwillig und zur Weitergabe an die Herkunftseltern übermittelt haben.

Zum Schutz der Kinder will die Regierung unbegleitete Adoptionen aus dem Ausland verhindern, indem diese zukünftig immer durch eine Fachstelle zu vermitteln sind. Ferner soll ein verpflichtendes Anerkennungsverfahren für ausländische Adoptionsbeschlüsse im Inland eingeführt werden. (hau/29.01.2020)

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Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Claudia Roth

Claudia Roth

© Claudia Roth/ Kristian Schuller

Roth (Augsburg), Claudia

Bundestagsvizepräsidentin

Franziska Giffey

Franziska Giffey

© Bundesregierung / Jesko Denzel

Giffey, Franziska

Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Frank Pasemann

Frank Pasemann

© Frank Pasemann/Thomas Gruner (Magdeburg)

Pasemann, Frank

fraktionslos

Bettina Margarethe Wiesmann

Bettina Margarethe Wiesmann

© Bettina M. Wiesmann/ Lorenz Gempper

Wiesmann, Bettina Margarethe

CDU/CSU

Daniel Föst

Daniel Föst

© Daniel Föst / James Zabel

Föst, Daniel

FDP

Doris Achelwilm

Doris Achelwilm

© Doris Achelwilm/ Cosima Hanebeck

Achelwilm, Doris

Die Linke

Katja Dörner

Katja Dörner

© Katja Dörner/Beatrice Treydel

Dörner, Katja

Bündnis 90/Die Grünen

Ingrid Pahlmann

Ingrid Pahlmann

© Ingrid Pahlmann/ Björn Küssner

Pahlmann, Ingrid

CDU/CSU

Sönke Rix

Sönke Rix

© Sönke Rix/Photothek

Rix, Sönke

SPD

Volker Ullrich

Volker Ullrich

© Dr. Volker Ullrich/Tobias Koch

Ullrich, Dr. Volker

CDU/CSU

Claudia Roth

Claudia Roth

© Claudia Roth/ Kristian Schuller

Roth (Augsburg), Claudia

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 19/16718 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption (Adoptionshilfe-Gesetz)
    PDF | 1 MB — Status: 22.01.2020
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 19/16718 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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Familie

Anhörung zum geplanten Adoptionshilfe-Gesetz

Bessere Hilfen für Familien bei einer Adoption standen am Montag, 2. März 2020, im Mittelpunkt einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter Leitung von Sabine Zimmermann (Die Linke). Die geladenen Sachverständigen äußerten sich zum Entwurf der Bundesregierung für ein sogenanntes Adoptionshilfe-Gesetz (19/16718). 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Konkret plant die Regierung einen Rechtsanspruch auf eine nachgehende Begleitung sowie bei Stiefkindadoptionen eine verpflichtende Beratung aller Beteiligten durch eine Adoptionsvermittlungsstelle vor Ausspruch der Adoption. Die Adoptionsvermittlungsstellen sollen nach dem Willen der Bundesregierung eine altersgerechte Aufklärung des Kindes über die Adoption leisten und mit den Herkunftseltern und den Adoptiveltern erörtern, ob und wie ein Informationsaustausch oder Kontakt zwischen ihnen im Sinne des Kindeswohls stattfinden kann. Diese Gespräche soll mit dem Einverständnis aller Beteiligten in angemessenen Zeitabständen wiederholt werden.

Der Gesetzentwurf sieht zudem vor, dass den Herkunftseltern ein Recht zu jenen Informationen über das Kind gewährt wird, welche die Adoptiveltern freiwillig und zum Zweck der Weitergabe an die Herkunftseltern an die Adoptionsvermittlungsstelle geben. Die Einrichtung der Adoptionsvermittlungsstellen ist Sache der Jugendämter und der Landesjugendämter. Zur Adoptionsvermittlung sollen auch die Diakonie Deutschland, der Deutsche Caritasverband, die Arbeiterwohlfahrt und deren Fachverbände befugt sein.

Verschärft werden die Auflagen bei Auslandsadoptionen. Sie sollen zukünftig immer durch eine Adoptionsvermittlungsstelle vermittelt werden. Zudem soll für Adoptionsbeschlüsse im Ausland ein verpflichtendes Anerkennungsverfahren im Inland eingeführt werden. Die Anerkennung von einer unbegleiteten Adoption soll nur dann möglich sein, wenn sie für das Kindeswohl erforderlich ist. (aw/02.03.2020)

Liste der geladenen Sachverständigen

  • Dr. Heike Berger, Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e. V., Bundesgeschäftsstelle Dortmund
  • Dr. Ina Bovenschen, Deutsches Jugendinstitut e. V., München
  • Dörthe Gatermann, Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V., Berlin
  • Prof. Dr. Katharina Lugani, Institut für Rechtsfragen der Medizin, Juristische Fakultät, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
  • Dirk Siegfried, Lesben- und Schwulenverband LSVD, Köln
  • Dr. Carmen Thiele, Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e. V. (PFAD), Berlin
  • Angelika Wolff, Diakonie Deutschland, Berlin
  • N.N.
  • N.N.
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  • 19/16718 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption (Adoptionshilfe-Gesetz)
    PDF | 1 MB — Status: 22.01.2020

Tagesordnung

  • 49. Sitzung am Montag, dem 2. März 2020, 14.00 Uhr - öffentlich

Protokolle

  • Wortprotokoll

Sachverständigenliste

  • Sachverständigenliste

Stellungnahmen

  • Dirk Siegfried
  • Dörthe Gatermann
  • Dr. Heike Berger
  • Dr. Carmen Thiele
  • Prof. Dr. Katharina Lugani
  • Angelika Wolff
  • Dr. Ina Bovenschen

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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Familie

Bundestag stimmt für Hilfen für Fa­milien bei Adop­tionen

Dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption“ (19/16718) hat der Bundestag am Donnerstag, 28. Mai 2020, mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und bei Stimmenthaltung aller Oppositionsfraktionen zugestimmt. Den Abgeordneten lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vor (19/19596).

Zuvor wurden in zweiter lesung die Änderungsanträge von Linksfraktion (19/19608) und von Bündnis 90/Die Grünen (19/19609) jeweils mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD gegen die Stimmen von FDP, Linksfraktion und Grünen abgelehnt. Ebenfalls abgelehnt wurden die Entschließungsanträge der FDP (19/19610) und der Linken (19/19611). Der FDP-Antrag fand bei Unterstützung durch die Grünen gegen die Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD sowie bei Enthaltung der Linksfraktion keine Mehrheit. Der Linken-Antrag stieß mit Ausnahme der Grünen beim Rest des Hauses geschlossen auf Ablehnung.

„Ziel ist es, das Wohl der Kinder zu sichern“

Mit dem Adoptionshilfe-Gesetz wird der Koalitionsvertrag umgesetzt, indem das Adoptionswesen modernisiert wird und die Strukturen der Adoptionsvermittlung verbessert werden, teilt die Regierung mit. Der Gesetzentwurf stütze sich auf die Erkenntnisse des Forschungs- und Expertiseprozesses zum Bereich Adoption aus der letzten Legislaturperiode.

Ziel des Entwurfs ist es laut Bundesregierung, das Gelingen von Adoptionen zu fördern und damit das Wohl der Kinder zu sichern. Dazu gehöre eine fachlich fundierte Begleitung durch spezialisierte Fachkräfte vor, während und nach der Adoption. Zu diesem Zweck werden für alle an einer Adoption Beteiligten ein Rechtsanspruch auf nachgehende Begleitung und eine verpflichtende Beratung vor Abgabe der notariellen Beurkundungen bei Stiefkindadoptionen eingeführt.

„Offenen Umgang mit der Adoption fördern“

Weiterhin soll ein offener Umgang mit der Adoption gefördert werden. Das Wissen um die eigene Herkunft sei wichtig für eine gute kindliche Entwicklung, schreibt die Regierung. Die Vermittlungsstellen erhalten daher den Auftrag, die Adoptiveltern darin zu unterstützen, von Anfang an offen mit dem Kind über die Adoption zu sprechen.

Außerdem sollen der Vorlage zufolge die Adoptionsvermittlungsstellen von Beginn an mit den Herkunftseltern, den Adoptiveltern und altersentsprechend auch mit dem Kind erörtern, ob und wie ein Informationsaustausch beziehungsweise ein Kontakt gestaltet werden kann.

Rechtsanspruch auf Information über das Kind

Um die Position der Herkunftseltern zu stärken, erhalten diese einen Rechtsanspruch gegenüber der Vermittlungsstelle auf Information über das Kind, welche die Adoptiveltern der Vermittlungsstelle freiwillig und zur Weitergabe an die Herkunftseltern übermittelt haben.

Zum Schutz der Kinder will die Regierung unbegleitete Adoptionen aus dem Ausland verhindern, indem diese zukünftig immer durch eine Fachstelle zu vermitteln sind. Ferner wird ein verpflichtendes Anerkennungsverfahren für ausländische Adoptionsbeschlüsse im Inland eingeführt.

Abgelehnte Änderungsanträge 

Die Linke (19/19608) und die Grünen (19/19609) wollten mit ihren abgelehnten Änderungsanträgen erreichen, dass eine Beratungspflicht nicht besteht, wenn die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft bei Geburt des Kindes bereits bestand.

In diesem Fall sollte auch das Erfordernis einer fachlichen Äußerung nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit entfallen.

Abgelehnte Entschließungsanträge 

Die FDP forderte in ihrem abgelehnten Entschließungsantrag (19/19610) unter anderem, Defizite der aktuellen Gesetzeslage in Bezug auf die Stellung als rechtliches Elternteil in Zwei-Mütter-Familien anzugleichen und zu prüfen, ob die durch den Entwurf „sich verschärfende Ungleichbehandlung und Diskriminierung von lesbischen Paaren“ verfassungskonform ist.

Die Linke verlangte unter anderem (19/19611), für bedarfsdeckende personelle und finanzielle Ressourcen in den Adoptionsvermittlungsstellen zu sorgen, die den zusätzlichen Aufgaben Rechnung tragen und die Einhaltung des Fachkräftegebots ermöglichen. (hau/vom/28.05.2020)

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Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Claudia Roth

Claudia Roth

© Claudia Roth/ Kristian Schuller

Roth (Augsburg), Claudia

Bundestagsvizepräsidentin

Franziska Giffey

Franziska Giffey

© Bundesregierung / Jesko Denzel

Giffey, Franziska

Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Frank Pasemann

Frank Pasemann

© Frank Pasemann/Thomas Gruner (Magdeburg)

Pasemann, Frank

fraktionslos

Dr. Silke Launert

Dr. Silke Launert

© Silke Launert / Christian Weber

Launert, Dr. Silke

CDU/CSU

Daniel Föst

Daniel Föst

© Daniel Föst / James Zabel

Föst, Daniel

FDP

Katrin Werner, Die Linke

Katrin Werner, Die Linke

© Katrin Werner/Foto Friedrich

Werner, Katrin

Die Linke

Ulle Schauws

Ulle Schauws

© DBT/Stella von Saldern

Schauws, Ulle

Bündnis 90/Die Grünen

Bettina Margarethe Wiesmann

Bettina Margarethe Wiesmann

© Bettina M. Wiesmann/ Lorenz Gempper

Wiesmann, Bettina Margarethe

CDU/CSU

Ulle Schauws

Ulle Schauws

© DBT/Stella von Saldern

Schauws, Ulle

Bündnis 90/Die Grünen

Susann Rüthrich

Susann Rüthrich

© SPD-Parteivorstand/ Susie Knoll

Rüthrich, Susann

SPD

Silvia Breher

Silvia Breher

© Silvia Breher/Tobias Koch

Breher, Silvia

CDU/CSU

Sylvia Pantel

Sylvia Pantel

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Pantel, Sylvia

CDU/CSU

Hans-Peter Friedrich

Hans-Peter Friedrich

© DBT / Inga Haar

Friedrich (Hof), Dr. Hans-Peter

Bundestagsvizepräsident

Dokumente

  • 19/16718 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption (Adoptionshilfe-Gesetz)
    PDF | 1 MB — Status: 22.01.2020
  • 19/19596 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/16718 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption (Adoptionshilfe-Gesetz)
    PDF | 399 KB — Status: 27.05.2020
  • 19/19608 - Änderungsantrag: zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 19/16718, 19/19596 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption (Adoptionshilfe-Gesetz)
    PDF | 235 KB — Status: 27.05.2020
  • 19/19609 - Änderungsantrag: zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 19/16718, 19/19596 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption (Adoptionshilfe-Gesetz)
    PDF | 241 KB — Status: 27.05.2020
  • 19/19610 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 19/16718, 19/19596 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption (Adoptionshilfe-Gesetz)
    PDF | 236 KB — Status: 27.05.2020
  • 19/19611 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 19/16718, 19/19596 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption (Adoptionshilfe-Gesetz)
    PDF | 258 KB — Status: 27.05.2020
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Änderungsantrag 19/19608 abgelehnt
  • Änderungsantrag 19/19609 abgelehnt
  • Gesetzentwurf 19/16718 (Beschlussempfehlung 19/19596: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen
  • Entschließungsantrag 19/19610 abgelehnt
  • Entschließungsantrag 19/19611 abgelehnt

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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Familie

Breite Mehrheit für Vermittlungs­ergebnis zum Adoptions­hilfe-Gesetz

Der Bundestag hat am Donnerstag, 17. Dezember 2020, das Vermittlungsergebnis (19/25163) zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur „Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption (Adoptionshilfe-Gesetz, 19/16718)“ angenommen. Für den Kompromiss stimmten alle Fraktionen mit Ausnahme der AfD, die sich enthielt. 

Die Bundesregierung hatte den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat am 2. Dezember 2020 angerufen (19/24905), nachdem der Bundesrat am 3. Juli 2020 seine Zustimmung zu dem vom Bundestag bereits gebilligten Regierungsentwurf versagt hatte (19/20892). Der Entwurf war am 28. Mai 2020 auf der Grundlage einer Beschlussempfehlung des Familienausschusses (19/19596) in dritter Lesung mehrheitlich von den Abgeordneten des Deutschen Bundestages angenommen worden.

Ergebnis des Vermittlungsausschusses

Konkret plante die Regierung mit ihrem Gesetzentwurf einen Rechtsanspruch auf eine nachgehende Begleitung sowie bei Stiefkindadoptionen eine verpflichtende Beratung aller Beteiligten durch eine Adoptionsvermittlungsstelle vor Ausspruch der Adoption. Von dieser Pflicht befreit werden soll nun jedoch, wer als „annehmender Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes mit dem Elternteil des Kindes verheiratet ist“, heißt es in der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses. Notwendig wurde diese Änderung aus Sicht der Länderkammer, weil eine verpflichtende Beratung zu einer Diskriminierung lesbischer (Ehe-)Paare geführt hätte, da sie für die notwendige Adoption der in die Familie hineingeborenen Kinder eine weitere Belastung schaffe. 

Die Adoptionsvermittlungsstellen sollen nach dem Willen der Bundesregierung eine altersgerechte Aufklärung des Kindes über die Adoption leisten und mit den Herkunftseltern und den Adoptiveltern erörtern, ob und wie ein Informationsaustausch oder Kontakt zwischen ihnen im Sinne des Kindeswohls stattfinden kann. Diese Gespräche sollen mit dem Einverständnis aller Beteiligten in angemessenen Zeitabständen wiederholt werden.

Verschärfte Auflagen bei Auslandsadoptionen

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht zudem vor, dass den Herkunftseltern ein Recht zu jenen Informationen über das Kind gewährt wird, welche die Adoptiveltern freiwillig und zum Zweck der Weitergabe an die Herkunftseltern an die Adoptionsvermittlungsstelle geben. Die Einrichtung der Adoptionsvermittlungsstellen ist Sache der Jugendämter und der Landesjugendämter. Zur Adoptionsvermittlung sollen auch die Diakonie Deutschland, der Deutsche Caritasverband, die Arbeiterwohlfahrt und deren Fachverbände befugt sein.

Verschärft werden die Auflagen bei Auslandsadoptionen. Sie sollen zukünftig immer durch eine Adoptionsvermittlungsstelle vermittelt werden. Zudem soll für Adoptionsbeschlüsse im Ausland ein verpflichtendes Anerkennungsverfahren im Inland eingeführt werden. Die Anerkennung von einer unbegleiteten Adoption soll nur dann möglich sein, wenn sie für das Kindeswohl erforderlich ist. (ste/17.12.2020)

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Dokumente

  • 19/16718 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption (Adoptionshilfe-Gesetz)
    PDF | 1 MB — Status: 22.01.2020
  • 19/19596 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/16718 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption (Adoptionshilfe-Gesetz)
    PDF | 399 KB — Status: 27.05.2020
  • 19/20892 - Unterrichtung: Gesetz zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption (Adoptionshilfe-Gesetz) - Drucksachen 19/16718, 19/19596 - Zustimmungsversagung
    PDF | 216 KB — Status: 07.07.2020
  • 19/24905 - Unterrichtung: Gesetz zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption (Adoptionshilfe-Gesetz) - Drucksachen 19/16718, 19/19596, 19/20892 - Anrufung des Vermittlungsausschusses
    PDF | 194 KB — Status: 02.12.2020
  • 19/25163 - Beschlussempfehlung: zu dem Gesetz zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption (Adoptionshilfe-Gesetz) - Drucksachen 19/16718, 19/19596, 19/20892, 19/24905 -
    PDF | 242 KB — Status: 10.12.2020
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Beschlussempfehlung 19/25163 angenommen

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Stand: 14.01.2025