Parlament

Einsprüche Brandners gegen drei Ordnungs­rufe zurück­gewiesen

Ohne Aussprache hat der Bundestag zu Beginn der Plenarsitzung am Mittwoch, 11. März 2020, Einsprüche des AfD-Abgeordneten Stephan Brandner gegen drei Ordnungsrufe, die ihm am Freitag, 6. März 2020, vom amtierenden Bundestagspräsidenten Wolfgang Kubicki (FDP) erteilt worden waren, zurückgewiesen. Nur die AfD-Fraktion unterstützte die Einsprüche, alle übrigen Fraktionen wiesen sie zurück. Während der Debatte zur Aktuellen Stunde mit dem Titel „Verhältnis der Partei Die Linke zur freiheitlich- demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland“ hatte Kubicki Brandner insgesamt drei Ordnungsrufe erteilt.

Brandner hatte die ersten beiden Ordnungsrufe bekommen, weil er seine Rede nicht mit der Anrede „Herr Präsident“ eingeleitet hatte. Brandner begründet seine beiden Einsprüche damit, dass es für den von Kubicki verlangten Redebeginn weder eine Rechts- noch sonst eine Grundlage gebe. Auch habe er zu Beginn seiner Rede sämtliche anwesenden „Damen und Herren“ angesprochen. Diese Anrede habe sich auch an den amtierenden Präsidenten gerichtet.

Im Einspruch zum dritten Ordnungsruf schreibt Brandner, er habe das, was Kubicki zum Anlass für den Ordnungsruf genommen habe („Klassifizierung der Linken als nationalsozialistische Partei“), nicht geäußert. Wörtlich habe er gesagt: „Auf der linken Seite dieses Parlaments sitzen die einzigen Nazis in diesem Haus – die Nationalsozialisten auf der linken Seite“. Kubicki habe sich entweder verhört oder etwas interpretiert. Beides führe zur Grundlosigkeit des Ordnungsrufes, der deshalb aufzuheben sei. (vom/11.03.2020)

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