Linke und AfD wollen Bundeswehr aus Mali abziehen
Der Bundestag hat sich am Mittwoch, 9. September 2020, erstmals mit einem Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Bundeswehr unverzüglich aus Mali abziehen“ (19/22118(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) befasst. Der Antrag wurde im Anschluss an die halbstündige Debatte zusammen mit einem Antrag der AfD-Fraktion (19/22187(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), der ebenfalls den Einsatz in Mali zu beenden sucht und „alle Soldaten nach Hause holen“ möchte, zur weiteren Beratung an den federführenden Auswärtigen Ausschuss überwiesen.
Antrag der Linken
In ihrem Antrag (19/22118(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) fordert Die Linke, dass der Bundestag von seinem Rückholrecht nach Paragraf 8 des Parlamentsbeteiligungsgesetzes Gebrauch macht und seine Zustimmung zur Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an Missionen in Mali revidiert.
Dabei gehe es zum einen um die Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung der malischen Streitkräfte (EUTM Mali, 19/19002(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), zum anderen um die Multidimensionale Integrierte Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali (Minusma, 19/19004(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Von der Bundesregierung fordert die Fraktion zudem, sich auf Ebene der EU sowie im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen international für ein generelles Ende der beiden Missionen einzusetzen.
Antrag der AfD
Die Abgeordneten begründen ihre Forderung nach einem Rückzug aus Mali damit, dass nach dem Militärputsch in Mali im August dieses Jahres der bisherige Kooperationspartner der Bundesrepublik Deutschland, die legitime und völkerrechtlich anerkannte Regierung der Republik Mali, weggefallen sei.
Es sei zudem die erklärte Absicht der „Militärjunta“ in Mali, nicht zur politischen Versöhnung und Beilegung ethnischer und sozioökonomischer Verwerfungen beitragen zu wollen, sondern im Gegenteil, den politisch zu lösenden Konflikt noch zu verschärfen. Ein solcher Konfrontationskurs dürfe nicht mitgetragen werde, heißt es in dem Antrag (19/22187(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). (ste/09.09.2020)