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Dr. Jürgen Martens
© Dr. Jürgen Martens/H. Augsten Meerane
Dr. Jürgen Martens, FDP
Rechtsanwalt

Kontakt
open/ close menuBiografie
open/ close menuGeboren am 3. August 1959 in München; evangelisch; verheiratet; zwei Kinder.
Nach Abitur und Zivildienst, Studium der Rechtswissenschaften in Freiburg, 1986 erstes Staatsexamen, 1990 nach dem Zweiten Staatsexamen Zulassung als Rechtsanwalt in Lörrach (Baden-Württemberg) und dann Tätigkeit als selbstständiger Rechtsanwalt in Meerane (Sachsen),
2004 bis 2014 Mitglied des sächsischen Landtages, 2009 bis 2014 sächsischer Staatsminister der Justiz und für Europa, ab 2016 ehrenamtliche Tätigkeit als Präsident des European Liberal Forum in Brüssel.
Reden
open/ close menuAbstimmungen
open/ close menuPublished on | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
open/ close menuMitgliedschaften und Ämter im Bundestag
open/ close menuOrdentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Mitgliedschaften in sonstigen Gremien
open/ close menuDelegationsmitglied
Stellvertretender Vorsitz
Veröffentlichungspflichtige Angaben
open/ close menuBerufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
- Rechtsanwalt, Meerane
Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat
- Rechtsanwalt, Meerane
- Mandant 1, 2018, Stufe 3
- Mandant 2, 2019, Stufe 1
Funktionen in Unternehmen
- Mugler AG, Oberlungwitz,
- Mitglied des Aufsichtsrates
Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
- European Liberal Forum (ELF), Brüssel,
- Präsident, ehrenamtlich
Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften
- Anwaltssozietät Martens, Orth & Kollegen, Meerane
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.