Der im Grundgesetz verankerte Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union ist der zentrale Ort der europapolitischen Mitwirkung im Deutschen Bundestag. Als Querschnittsausschuss ist er unter anderem für Grundsatzfragen der europäischen Integration, institutionelle Themen und Fragen der Erweiterung zuständig. Er verfügt deshalb über besondere Kompetenzen und ihm gehören neben Bundestagsabgeordneten Mitglieder des Europäischen Parlaments an. Der Ausschuss pflegt intensive Kontakte zu Europaausschüssen anderer nationaler Parlamente in der Europäischen Union.