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Amira Mohamed Ali
© Amira Mohamed Ali/ Michael Jungblut
Amira Mohamed Ali, The Left Party
Rechtsanwältin

Kontakt
open/ close menuBiografie
open/ close menuGeboren am 16. Januar 1980 in Hamburg; Islam; verheiratet.
1998 Abitur; 2004 1. juristisches Staatsexamen; 2007 2. juristisches Staatsexamen.
2007 bis 2011 Syndikusanwältin; seit 2008 zugelassene Rechtsanwältin; 2011 bis 2017 Vertragsmanagerin.
IG Metall; Deutscher Tierschutzbund.
Kreisvorstand DIE LINKE Oldenburg/Ammerland.
Reden
open/ close menuAbstimmungen
open/ close menuPublished on | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
open/ close menuMitgliedschaften und Ämter im Bundestag
open/ close menuOrdentliches Mitglied
- Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz
- Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft
- Gemeinsamer Ausschuss
Stellvertretendes Mitglied
Mitgliedschaften in sonstigen Gremien
open/ close menuStellvertretender Vorsitz
Veröffentlichungspflichtige Angaben
open/ close menuBerufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
- Rechtsanwältin, Oldenburg
- ZF Friedrichshafen AG, Friedrichshafen,
- Angestellte
Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat
- Rechtsanwältin, Oldenburg
- ZF Friedrichshafen AG, Friedrichshafen,
- Angestellte (bis 31.12.2017), monatlich, Stufe 2; Sonderzahlung, 2017, Stufe 2
Funktionen in Unternehmen
- QS Qualität und Sicherheit GmbH, Bonn,
- Mitglied des Kuratoriums
Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
- Deutsche Stiftung Verbraucherschutz, Berlin,
- Mitglied des Kuratoriums
- Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv), Berlin,
- Mitglied des Beirates Marktwächter „Finanzen“
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.