Michael Donth
Diplom-Verwaltungswirt CDU/CSU
Geboren am 8. Juni 1967 in Metzingen, Baden-Württemberg; römisch-katholisch; verheiratet; drei Kinder.
1973 bis 1977 Grundschule Grafenberg; 1977 bis 1986 Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium Metzingen (Abitur); 1987 bis 1991 Ausbildung gehobener nichttechnischer Verwaltungsdienst; 1989 bis 1991 Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Ludwigsburg, Abschluss: Dipl.-Verwaltungswirt (FH); 1986 bis 1987 Grundwehrdienst.
1991 bis 1994 Finanzverwaltung der Stadt Metzingen; 1994 bis 1999 Hauptamt der Stadt Pfullingen; 1999 bis 2013 Bürgermeister der Gemeinde Römerstein.
Zahlreiche Vereine.
Seit 1999 Kreisrat im Kreistag des Landkreises Reutlingen; 2007 bis 2013 Vorsitzender der CDU-Kreistagsfraktion; seit 2007 Mitglied im Kreisvorstand der CDU des Landkreis Reutlingen; Beisitzer im Bezirksvorstand der CDU Südwürttemberg-Hohenzollern.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Ordentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Direkt gewählt
Baden-Württemberg
Wahlkreis 289: Reutlingen
Funktionen in Unternehmen
- Kreiskliniken Reutlingen gemeinnützige GmbH, Reutlingen,
- Mitglied des Aufsichtsrates
- Volksbank Münsingen eG, Münsingen,
- Mitglied der Vertreterversammlung, ehrenamtlich
Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
- Amtsgericht Reutlingen, Reutlingen,
- Schöffe, ehrenamtlich (bis 17.12.2018)
- Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation,
- Post und Eisenbahnen, Bonn,
- Mitglied des Eisenbahninfrastrukturbeirates
- Landkreis Reutlingen, Reutlingen,
- Mitglied des Kreistages, ehrenamtlich
- Pädagogische Hochschule Weingarten, Weingarten,
- Mitglied des Beirates des Zentrums für Mundart
- Zweckverband Regional-Stadtbahn Neckar-Alb, Mössingen,
- Mitglied der Verbandsversammlung, ehrenamtlich
Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
- Malteser Hilfsdienst e.V., Köln,
- Kreisbeauftragter des Landkreises Reutlingen, ehrenamtlich
Anzeigen nach den Verhaltensregeln (§§ 45 ff. Abgeordnetengesetz (Download) ) sind von den Abgeordneten innerhalb von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft einzureichen. Während der Wahlperiode sind Änderungen oder Ergänzungen innerhalb einer Frist von drei Monaten ab deren Eintritt mitzuteilen. Die Angaben werden nach Verarbeitung der Daten und Prüfung, ob eine Veröffentlichungspflicht besteht, an dieser Stelle veröffentlicht. Für weiterführende Informationen wird auf die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln" (Download) auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.