Marcus Held
Volljurist SPD
Geboren am 15. Oktober 1977 in Ludwigshafen am Rhein; evangelisch-lutherisch; verheiratet, zwei Kinder.
Abitur 1997 am Gauß-Gymnasium in Worms; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität des Saarlandes und der Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz, Erstes und Zweites juristische Staatsprüfung; Zivildienst bei der Verbandsgemeinde Grünstadt-Land, Umweltbereich.
Persönlicher Referent von Landrat Ernst Walter Görisch, Kreisverwaltung Alzey-Worms; 2009 bis 2013 Geschäftsführer der Gemeinnützigen Wohnungsbaugenossenschaft Oppenheim, 2014 bis 2018 Vorstandsvorsitzender.
Arbeiterwohlfahrt; Dienstleistungsgewerkschaft ver.di; Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND); Tafel.
2004 bis 2018 Stadtbürgermeister von Oppenheim; 2009 bis 2014 Erster Beigeordneter der Verbandsgemeinde Nierstein-Oppenheim.
Seit 2013 Mitglied des Bundestages.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Stellvertretendes Mitglied
Gewählt über Landesliste
Rheinland-Pfalz
Wahlkreis 206: Worms
Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat
Berater
Von Saldern Immobilien GmbH, Zossen, monatlich, Stufe 1
- HGO-Haus- und Grundstücksverwaltungsgesellschaft der gemeinnützigen Wohnungsbaugenossenschaft Oppenheim mbH, Oppenheim,
- Geschäftsführer (bis 31.03.2018)
Funktionen in Unternehmen
- Gemeinnützige Wohnungsbaugenossenschaft eG (GWG), Oppenheim,
- Mitglied des Vorstandes (bis 31.03.2018)
Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
- Stadt Oppenheim, Oppenheim,
- Bürgermeister, monatlich, Stufe 1 (bis 31.03.2018)
- Verbandsgemeinde Rhein-Selz, Oppenheim,
- Beauftragter für das Hallenbad (bis 31.03.2018)
Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
- Stiftung Zivilhospital, Oppenheim,
- Vorsitzender der Stiftungskommission (bis 31.03.2018)
Anzeigen nach den Verhaltensregeln (§§ 45 ff. Abgeordnetengesetz (Download) ) sind von den Abgeordneten innerhalb von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft einzureichen. Während der Wahlperiode sind Änderungen oder Ergänzungen innerhalb einer Frist von drei Monaten ab deren Eintritt mitzuteilen. Die Angaben werden nach Verarbeitung der Daten und Prüfung, ob eine Veröffentlichungspflicht besteht, an dieser Stelle veröffentlicht. Für weiterführende Informationen wird auf die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln" (Download) auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.