Andrea Lindholz
Rechtsanwältin CDU/CSU
Geboren am 25. September 1970 in Bonn; römisch-katholisch; verheiratet; ein Kind.
1991 Abitur; 1996 Erstes Juristisches Staatsexamen; 1999 Zweites Juristisches Staatsexamen.
Seit 2000 Rechtsanwältin; Fachanwältin für Familienrecht.
Mitglied im Kreistag Landkreis Aschaffenburg seit 2002.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Vorsitzende
Ordentliches Mitglied
- Kommission zur Reform des Bundeswahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit ()
- Ausschuss für Inneres und Heimat ()
- Parlamentarisches Kontrollgremium (PKGr) ()
- Gremium nach Artikel 13 Absatz 6 des Grundgesetzes ()
Stellvertretendes Mitglied
Direkt gewählt
Bayern
Wahlkreis 247: Aschaffenburg
Funktionen in Unternehmen
Raiffeisen-Volksbank Aschaffenburg eG, Aschaffenburg,
Mitglied der Vertreterversammlung, ehrenamtlich
Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Bayerisches Rotes Kreuz, Kreisverband Aschaffenburg, Aschaffenburg,
Stellv. Vorsitzende, ehrenamtlich
FFA - Filmförderungsanstalt, Berlin,
Mitglied des Verwaltungsrates, ehrenamtlich
Krankenhauszweckverband Aschaffenburg-Alzenau, Aschaffenburg,
Mitglied der Verbandsversammlung, ehrenamtlich
Landkreis Aschaffenburg, Aschaffenburg,
Mitglied des Kreistages, ehrenamtlich
Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas, Berlin,
Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
Fränkische Musiktage - Internationales Chor Forum e.V., Alzenau-Michelbach,
Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
LandesFeuerwehrVerband Bayern e.V., Unterschleißheim,
Beisitzerin, ehrenamtlich
Stiftung Sankt Barbara, Munster,
Mitglied des Stiftungsrates, ehrenamtlich
Stiftung Weg der Hoffnung, Aschaffenburg,
Mitglied des Stiftungsrates, ehrenamtlich
Technisches Hilfswerk-Helfervereinigung Aschaffenburg e.V., Aschaffenburg,
Beisitzerin des Vorstandes, ehrenamtlich (bis März 2017)
Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften
Rechtsanwälte Lindholz GbR, Goldbach
Anzeigen nach den Verhaltensregeln (§§ 45 ff. Abgeordnetengesetz (Download) ) sind von den Abgeordneten innerhalb von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft einzureichen. Während der Wahlperiode sind Änderungen oder Ergänzungen innerhalb einer Frist von drei Monaten ab deren Eintritt mitzuteilen. Die Angaben werden nach Verarbeitung der Daten und Prüfung, ob eine Veröffentlichungspflicht besteht, an dieser Stelle veröffentlicht. Für weiterführende Informationen wird auf die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln" (Download) auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.