Dr. Joe Weingarten
Diplom-Verwaltungswissenschaftler SPD
Geboren am 17. März 1962 in Bad Kreuznach; verheiratet; drei Kinder.
1989 Referent für Erneuerbare Energien im Bundesministerium für Wirtschaft; 1991 Referent für Wirtschaftspolitik der SPD-Bundestagsfraktion; 1992 Referent für Wirtschaftspolitik und Unternehmenskontakte in der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz und Geschäftsführer der Zukunftsinitiative Rheinland-Pfalz (ZIRP); 1998 Geschäftsführer der Landesgartenschau Kaiserslautern 2000 GmbH; 2001 Gruppenleiter Politische Planung und Wirtschaft in der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz; 2004 Geschäftsführer der Projektentwicklungsgesellschaft des Landes Rheinland-Pfalz (PER); 2008 Leiter Ressortübergreifende Koordinierungsstelle Unternehmenshilfe und Beschäftigungssicherung der Landesregierung; 2010 bis 2019 Leiter der Abteilung Innovation, Technologie und Digitalisierung im Wirtschaftsministerium Rheinland-Pfalz; Aufsichtsratsvorsitzender von zehn Technologiezentren und Forschungsinstituten des Landes, Ministerialdirigent.
Seit 1978 Mitglied in der SPD; Mitglied in der IG Metall; Mitglied in der AWO.
Seit 1994 Kommunalpolitische Tätigkeit für die SPD in Gemeinderat, Verbandsgemeinderat oder Kreistag in Alsenz/Donnersbergkreis; seit November 2019 Mitglied des Bundestags für den Wahlkreis Bad Kreuznach/Birkenfeld.
Dr. Joe Weingarten hat am 1. November 2019 für die ausgeschiedene Abgeordnete Andrea Nahles, SPD(Interner Link) die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag erworben.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Ordentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Gewählt über Landesliste
Rheinland-Pfalz
Wahlkreis 201: Kreuznach
Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
- Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Mainz,
- Ministerialdirigent
Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
- Verbandsgemeinde Alsenz-Obermoschel, Alsenz,
- Mitglied des Verbandsgemeinderates (bis 31.12.2019)
Anzeigen nach den Verhaltensregeln (§§ 45 ff. Abgeordnetengesetz (Download) ) sind von den Abgeordneten innerhalb von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft einzureichen. Während der Wahlperiode sind Änderungen oder Ergänzungen innerhalb einer Frist von drei Monaten ab deren Eintritt mitzuteilen. Die Angaben werden nach Verarbeitung der Daten und Prüfung, ob eine Veröffentlichungspflicht besteht, an dieser Stelle veröffentlicht. Für weiterführende Informationen wird auf die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln" (Download) auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.