Mehr als 1.100 Terrorismus-Verfahren
Berlin: (hib/PST) Im Zuständigkeitsbereich der Abteilung Terrorismus des Generalbundesanwalts sind im Jahr 2017, mit Stand zum 24. November, 1.119 Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Dies teilte die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/184(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/92(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) mit. Darunter sind 959 Ermittlungsverfahren mit Bezug zum islamistischen Terrorismus, davon 234 mit Bezug zum sogenannten „Islamischen Staat“. Weiter berichtet die Bundesregierung über 151 Ermittlungsverfahren mit Bezug zum internationalen, nicht-islamistischen Terrorismus sowie sechs mit Bezug zu inländischem Rechtsterrorismus.