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28.11.2018 Inneres und Heimat — Ausschuss — hib 922/2018

AfD-Antrag zur Kriminalstatistik abgelehnt

Berlin: (hib/STO) Die AfD-Fraktion ist im Innenausschuss mit einem Vorstoß zur „Erfassung von Straftaten unter Zuhilfenahme des Tatmittels Messer in der Polizeilichen Kriminalstatistik“ gescheitert. Mit den Stimmen aller anderen Fraktionen lehnte das Gremium einen entsprechenden Antrag (19/2731) am Mittwochvormittag ab.

In der Vorlage wird die Bundesregierung aufgefordert, die Richtlinien für die Führung der Polizeilichen Kriminalstatistik „dahingehend zu erweitern, dass die Verwendung des Tatmittels Messer analog zum Gebrauch von Schusswaffen erfasst wird“. Eine flächendeckende Erfassung von Straftaten, die unter Zuhilfenahme eines Messers durchgeführt werden, sei „angesichts neuer Herausforderungen, vor denen der deutsche Staat steht, dringend geboten“. Nur ein umfassender Überblick über die aktuelle Kriminalitätssituation ermögliche es, präventive Maßnahmen wirkungsvoll zu implementieren.

In der Ausschusssitzung hob die AfD-Fraktion hervor, dass seit 2014 eine Zunahme von Messerdelikten zu verzeichnen sei. Es gebe aber keine bundeseinheitliche Erfassung solcher Straftaten.

Die CDU/CSU-Fraktion verwies darauf, dass die Innenministerkonferenz (IMK) bereits über das Thema debattiere und die Problematik längst erfasst sei. Einen Antrag im Bundestag brauche es dazu nicht.

Die SPD-Fraktion betonte, dass die Innenminister als zuständige Fachleute in dieser Frage bereits auf einem guten Weg seien. Hier müsse sich der Bundestag nicht einmischen.

Die FDP-Fraktion bewertete die statistische Erfassung als grundsätzlich sinnvoll, sah aber angesichts der Befassung der IMK mit dem Thema keinen Bedarf für den AfD-Antrag.

Die Fraktion Die Linke hielt der AfD vor, dass es ihr mit dem Antrag um eine Grundlage für das „Schreckgespenst der Messermigration“ gehe.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kritisierte, der Antrag suggeriere fälschlicherweise, dass der Bundestag einfach über die Polizeiliche Kriminalstatistik entscheiden könne.

Ein Vertreter des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat befürwortete eine Aufnahme der Tatmittel Messer und Stichwaffen in die Statistik, unterstrich aber gleichfalls, dass der Bund dies nicht alleine vornehmen könne.

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