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13.03.2013 Innenausschuss — hib 135/2013

Innenausschuss gibt grünes Licht für Strukturreform bei Gebührenrecht

Berlin: (hib/STO) Der Innenausschuss hat den Weg für die geplante Strukturreform beim Gebührenrecht des Bundes frei gemacht. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP sowie der oppositionellen SPD-Fraktion verabschiedete das Gremium am Mittwoch bei Enthaltung der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/10422) in geänderter Fassung. Das Gesetzesvorhaben steht am Donnerstag zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums.

Damit soll das Gebührenrecht des Bundes laut Bundesregierung modernisiert und vereinheitlicht werden. Derzeit sei eine für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung transparente und nachvollziehbare Gebührenerhebung „auf Grund der stark zersplitterten und heterogenen Struktur des Verwaltungsgebührenrechts des Bundes in weit über 200 Gesetzen und Rechtsverordnungen nur bedingt möglich“, schreibt die Regierung. Darüber hinaus bestünden rechtliche Unsicherheiten bei der Kalkulation der Gebühren, die mitunter im Zuge verwaltungsgerichtlicher Überprüfung zu erheblichen Mindereinnahmen des Bundes führten.

Der Vorlage zufolge soll durch „handhabbare und klare Vorgaben“ für die Kalkulation der Gebühren eine rechtssichere und nachvollziehbare Grundlage für die Gebührenerhebung geschaffen werden. Zu diesem Zweck solle das Kostendeckungsprinzip gestärkt und das Gebührenrecht auf die „Erfordernisse betriebswirtschaftlicher Grundsätze“ ausgerichtet werden. Ferner sollen laut Entwurf durch die Konzentration der allgemeinen Regelungen im Bundesgebührengesetz und die Schaffung einer zentralen Ermächtigungsgrundlage für die Gebührennormierung die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, die Fachgesetze und -verordnungen von gebührenrechtlichen Regelungen zu entlasten.

Mit den Stimmen der CDU/CSU-, der SPD- und der FDP-Fraktion nahm der Ausschuss einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zu dem Gesetzentwurf an, der eine Reihe von Einzelmodifikationen vorsieht. Danach sollen etwa entsprechend einer Forderung des Bundesrates im Bereich des Straßenverkehrsrechts bundeseinheitliche Gebührenregelungen beibehalten werden.

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