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07.11.2014 Finanzausschuss — hib 568/2014

Öffentliche Anhörung zur Selbstanzeige

Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss wird zu den geplanten Änderungen der Abgabenordnung eine öffentliche Anhörung durchführen. Dabei geht es um Veränderungen an dem Instrument der sogenannten strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung. Die Anhörung findet am Mittwoch, den 12. November 2014, ab 12.00 Uhr im Jakob-Kaiser-Haus im Sitzungssaal 1.302 statt.

Folgende Sachverständige werden erwartet: Hans-Peter Buckenberger (Finanzamt Verden), Bundessteuerberaterkammer, Bundesverband der Deutschen Industrie e. V., Bundesverband deutscher Banken e. V., Deutsche Steuer-Gewerkschaft e. V., Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V., Professor Frank Hechtner, (Freie Universität Berlin), Markus Henn (Netzwerk Steuergerechtigkeit Deutschland),

Klaus Herrmann (Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz), Berend Holst (Leiter Steuern und Zölle Konzern, Volkswagen AG), Professor Markus Jäger (Richter am Bundesgerichtshof), Matthias Lefarth (Stiftung Familienunternehmen), Heinz-Joachim Mallach (Finanzamt Hagen), Professor Rudolf Mellinghoff (Präsident des Bundesfinanzhofs), Frank Wehrheim (Diplom-Finanzwirt/Steuerberater), Zentralverband des Deutschen Handwerks e. V.

Mit dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung (18/3018) sollen die Regelungen zur strafbefreienden Selbstanzeige im Steuerrecht erheblich enger gefasst werden als bisher, unter anderem durch niedrigere Grenzwerte. So soll die Grenze, bis zu der eine Steuerhinterziehung ohne Zahlung eines zusätzlichen Geldbetrages bei Selbstanzeige straffrei bleibt, von 50.000 auf 25.000 Euro gesenkt werden. Der zu zahlende Geldbetrag soll abhängig vom Hinterziehungsvolumen gestaffelt werden. „Hervorzuheben ist auch die vorgesehene generelle Ausdehnung des Berichtigungszeitraums auf zehn Jahre für eine wirksame Selbstanzeige. Bisher besteht diese Verpflichtung nur in Fällen einer besonders schweren Steuerhinterziehung“, heißt es im Entwurf.

Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (finanzausschuss@bundestag.de) sowie der Nummer ihres Personaldokuments anzumelden. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.

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