+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

15.12.2014 Inneres — Antwort — hib 644/2014

„Arbeitsgruppe Deradikalisierung“

Berlin: (hib/STO) Die Ende 2009 im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) konstituierte Arbeitsgruppe (AG) „Deradikalisierung“ ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/3420) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/3232). Wie die Bundesregierung darin erläutert, wurde die AG mit dem Auftrag gegründet, „Maßnahmen, die gegen die islamistische Szene in Deutschland gerichtet sind und sich deradikalisierend auf den Einzelnen auswirken, zu entwickeln“. Sie diene darüber hinaus als Plattform zum Informations- und Erfahrungsaustausch.

Der Vorlage zufolge hat die AG einen Sachstandsbericht „Modellkonzept zur Umsetzung von Maßnahmen gegen Radikalisierung - Konkretisierung und Umsetzung der Arbeitsergebnisse der Unterarbeitsgruppen der GTAZ-Arbeitsgruppe Deradikalisierung“ sowie einen Sachstandsbericht „Aktuelle Konzepte und Materialien, die im Bereich der Islamismusprävention und Deradikalisierung eingesetzt werden“ erarbeitet. Darüber hinaus sei in der AG die konzeptionelle Grundlage für die im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge angesiedelte „Beratungsstelle Radikalisierung“ erarbeitet worden. Zudem habe die AG die Radikalisierungshintergründe und -verläufe von 378 Personen untersucht, die bis zum 30. Juni 2014 aus Deutschland mit islamistischer Motivation Richtung Syrien ausgereist sind.

An der AG beteiligte Bundesbehörden sind den Angaben zufolge das Bundesinnenministerium, das Bundeskanzleramt, das Bundesamt für Verfassungsschutz, das Bundeskriminalamt, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, das Zollkriminalamt, die Bundeszentrale für politische Bildung, der Bundes-nachrichtendienst, der Militärische Abschirmdienst, die Bundes-polizei sowie seit dem Jahr 2014 das Bundesfamilien-ministerium. Ferner sind laut Bundesregierung alle 16 Landesbehörden für Verfassungsschutz und alle Landeskriminalämter beteiligt. Wie es in der Antwort weiter heißt, sind die Behörden mit jeweils ein bis zwei Personen vertreten.

Marginalspalte