+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

15.05.2019 Auswärtiges — Antwort — hib 569/2019

Unterstützung des EGMR

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung wirbt nach eigenem Bekunden bei den Landesjustizverwaltungen regelmäßig und mit Erfolg für die Abordnung deutscher Richter und Staatsanwälte an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). „Sie unterstützt ferner regelmäßig durch freiwillige Zuwendungen aus Haushaltsmitteln des Auswärtigen Amts einen vom Europarat eingerichteten Sonderfonds, der dazu beitragen soll, die starke Arbeitsbelastung des EGMR angesichts seiner hohen Fallzahlen zu bewältigen“, heißt es in der Antwort (19/9799) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/9262). Im vergangenen Jahr habe Deutschland für diesen Zweck eine Million Euro zur Verfügung gestellt.

„Die Bundesregierung misst der Rechtsprechung des EGMR ganz wesentliche Bedeutung für den Schutz der Menschenrechte in den Mitgliedstaaten des Europarats bei.“ Dies gelte auch für Russland und die Türkei. Ungeachtet bestehender Defizite hätten beide Staaten bisher einen erheblichen Teil der Urteile des EGMR umgesetzt. „Dadurch konnten Beschwerdeführer effektiven Schutz gegen konkrete Menschenrechtsverletzungen erreichen. Zudem wurden in zahlreichen Fällen vom Gerichtshof angeordnete Entschädigungszahlungen an die Beschwerdeführer geleistet und ihnen damit wirksam geholfen.“ Die Rechtsprechung des EGMR hat nach Kenntnis der Bundesregierung in bestimmten Bereichen auch zu längerfristigen Verbesserungen beigetragen, zum Beispiel in einigen Aspekten des Strafvollzugswesens Russlands.

Marginalspalte