+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

17.10.2019 Menschenrechte — Ausschuss — hib 1144/2019

Erinnerung an Tiananmen-Massaker

Berlin: (hib/SAS) Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat am Mittwoch einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen abgelehnt (19/10222), mit dem sich diese anlässlich des 30. Jahrestags der Niederschlagung der friedlichen Proteste am Platz des Himmlischen Friedens für die Achtung der Bürger- und Menschenrechte in China einsetzt. In dem Antrag fordern die Abgeordneten die Bundesregierung unter anderem auf, sich in Gesprächen mit der chinesischen Staatsführung für eine „umfassende und unabhängige Aufarbeitung“ des Geschehens im Jahre 1989 einzusetzen und auf eine Rehabilitierung der Opfer und deren Hinterbliebenen hinzuwirken.

Eine Vertreterin der Fraktion betonte, dass es gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Proteste in Hongkong wichtig sei, dass sich der Bundestag deutlich positioniere und dazu beitrage, dass es China nicht gelinge, die Erinnerung an das Geschehen am Tiananmen-Platz auszulöschen. Das Massaker müsse aufgearbeitet werden. Bis heute sei jedoch noch nicht einmal die genau Zahl der Toten bekannt. China aber verbiete jegliche Erinnerung. Deutschland habe aufgrund seiner Geschichte der friedlichen Revolution im Osten 1989 eine besondere Verantwortung, die Erinnerung wachzuhalten. Dies könne etwa durch die Initiative für den Aufbau eines internationalen, digitalen Archivs geschehen, so die Abgeordneten.

CDU/CSU und SPD signalisierten grundsätzlich Zustimmung zum Anliegen des Antrags. Ein Vertreter der SPD sagte, es sei gerade aufgrund der aktuellen Entwicklungen in Hongkong geboten, gegenüber China immer wieder die Frage der Menschenrechte zu thematisieren und deutlich zu machen, dass man „genau hinsehe“. Für einen gemeinsamen, fraktionsübergreifenden Antrag sei die SPD-Fraktion offen. Dies betonten auch Abgeordnete der Unionsfraktion. Die Forderung der Grünen, die Erinnerung an die Niederschlagung der Proteste am Platz des Himmlischen Friedens wachzuhalten, sei richtig. Allerdings gehe der Antrag nicht weit genug und sei „zu zurückhaltend formuliert“, so ein Vertreter der Union. Die Koalitionsfraktionen planten deshalb, das Thema selbst noch einmal aufzugreifen.

Auch die FDP ließ Unterstützung für das Thema erkennen: Gerade als Deutsche, die selbst mit dem Aufstand vom 17. Juni 1953 in ihrer Geschichte gewaltsamen Niederschlagung von Protesten erlebt hätten, müsse man jetzt die Protestbewegung in Honkong unterstützen, so ein Fraktionsmitglied. Der Antrag jedoch enthalte Formulierungen, die die FDP so nicht mittragen könne.

Ähnlich argumentierte auch die Fraktion Die Linke: Chinas Umgang mit der Erinnerung an die Proteste 1989 sei klar zu verurteilen. In ihrer Beschreibung des Geschehens auf dem Tiananmen-Platz seien die Grünen in ihrem Antrag jedoch völlig nicht korrekt gewesen. Aus diesem Grund könne die Linksfraktion die Vorlage nicht unterstützen und werde sich enthalten.

In der Abstimmung über den Antrag enthielt sich neben der Fraktion Die Linke auch die Fraktion der FDP. Bündnis 90/Die Grünen stimmten für den Antrag, CDU/CSU, SPD und AfD votierten dagegen.

Marginalspalte