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18.12.2019 Finanzen — Antwort — hib 1431/2019

Bei höherer Gewalt keine Belegausgabe

Berlin: (hib/HLE) Auf die Pflicht zur Ausgabe von Kassenbelegen kann im Fall des Vorliegens sogenannter sachlicher Härten in Ausnahmefällen verzichtet werden. Solche Härten liegen zum Beispiel vor, wenn durch höhere Gewalt eine Belegausgabe nicht möglich ist. Dazu zählt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/15672) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/15262) zum Beispiel Stromausfall, Wasserschaden, Ausfall der Belegausgabe-Einheit oder wenn die Belegausgabepflicht für den Steuerpflichtigen im konkreten Einzelfall unzumutbar sei. Dies werde von der zuständigen Finanzbehörde geprüft. Kosten könnten im Rahmen einer Darlegung der Härte als ein Teilaspekt berücksichtigt werden, ebenso die Ziele Abfallvermeidung und nachhaltiger Umgang mit Ressourcen. Es sei jedoch immer im jeweiligen Einzelfall zu prüfen, inwieweit eine Härte für den jeweiligen Steuerpflichtigen vorlege.

Die Bundesregierung kündigt an, sie wollte sich dafür einsetzen, mit Rücksicht auf die Praxis bestimmte Geschäfte von Papierbelegen zu befreien. Sie verweist auch auf die Möglichkeit, die Belege elektronisch auszugeben. Es gebe keine Vorgaben, wie ein elektronischer Beleg zur Verfügung gestellt werden müsse. Dies könne auch per E-Mail, über Kundenkonten oder die sogenannte „Near Field Communication“ (NFC) direkt auf das Mobiltelefon erfolgen. Gerade im letzten Fall müsste der Steuerpflichtige keine persönlichen Daten des Kunden erheben.

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