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08.01.2020 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 31/2020

Erkenntnisse zum Anschlag in Halle

Berlin: (hib/MWO) Der antisemitische und rechtsterroristische Anschlag in Halle (Saale) vom 9. Oktober 2019 kann als Beispiel für eine globalisierte Form des Antisemitismus, des Rechtsterrorismus und eines digitalisierten internationalen Ideologietransfers angesehen werden. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/16163) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/15332). Es gebe Parallelen zu den Anschlägen von Christchurch und El Paso. Weiter heißt es in der Antwort, die Bundesregierung setze sich mit verschiedensten repressiven, präventiven und gesetzgeberischen Maßnahmen gegen Hass und Hetze im Internet ein. Konkreter gesetzlicher Änderungsbedarf sei im Maßnahmenpaket zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität adressiert. Die Bundesregierung setze auch auf den internationalen Austausch.

Aus den bisherigen Ermittlungen des Generalbundesanwalts gegen den Täter von Halle hätten sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass dieser Kontakte zu regionalen und überregionalen rechtsextremen Kreisen oder Kontakte zu internationalen rechtsextremen Personen oder Kreisen unterhielt, schreibt die Bundesregierung weiter. Die bisherigen Ermittlungen hätten auch keine Hinweise auf ein mögliches Telefonat des Täters während der Tat erbracht. Der Beschuldigte B. habe nach den bisherigen Ermittlungen lediglich finanzielle und sonstige materielle Unterstützung bei der allgemeinen Lebensführung durch seine Eltern erhalten.

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