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07.07.2020 Inneres und Heimat — Antwort — hib 720/2020

Vermeidung von Munitionsdiebstahl

Berlin: (hib/STO) Über Maßnahmen der Bundeswehr zur Vermeidung von Munitionsdiebstahl berichtet die Bundesregierung (19/20320) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/19811). Danach werden „nach den Vorschriften der Bundeswehr zu Verfahren der Munitionsbewirtschaftung sowie zu Verfahren und Verantwortlichkeiten bei der Schießausbildung“ in Lagern und „materialnachweispflichtigen Dienststellen“ bevorratete Munition und Munitionsbestände „in festgelegten logistischen Verfahren urkundlich und physisch nachgewiesen und bewirtschaftet“. Jede Bewegung auf den Bestandskonten der Lagereinrichtungen und Dienststellen werde mit Belegen dokumentiert.

„Im Sinne des Mehr-Augen-Prinzips erfolgen die körperliche Verwaltung der Munition (zum Beispiel Lagerung, Ausgabe, Rücknahme) und Nachweisführung durch unterschiedliches logistisches Fachpersonal“, heißt es in der Antwort weiter. Im Rahmen der Schießausbildung in den Einheiten werde das aus den logistischen Verfahren bekannte Mehr-Augen-Prinzip fortgeführt.

Die Bundeswehr hat den Angaben zufolge „ein System zur verzugslosen Meldung von Sicherheitsvorkommnissen implementiert, mit dem auch Diebstähle von Munition zentral erfasst und nachvollzogen werden“. Für das Absetzen dieser Meldungen seien die Leiter der betroffenen Dienststellen verantwortlich. Im Rahmen der Meldung von Munitionsdiebstählen als Sicherheitsvorkommnis sei durch die jeweils betroffene Dienststelle - soweit möglich - zu bewerten, „wie es zu dem Diebstahl kommen konnte und welche Maßnahmen zur Aufklärung und zur künftigen Verhinderung solcher Vorkommnisse ergriffen wurden und noch werden“.

Darüber hinaus wird laut Bundesregierung regelmäßig ein Bericht zur Militärischen Sicherheitslage in der Bundeswehr herausgegeben, mit dem alle Dienststellen der Bundeswehr über zurückliegende Sicherheitsvorkommnisse unterrichtet und gegebenenfalls Empfehlungen zur Schließung von Sicherheitslücken gegeben werden. Damit seien „über die unmittelbar betroffenen Dienststellen hinaus alle Teile der Bundeswehr informiert und sensibilisiert, um ähnlichen Vorkommnissen im eigenen Bereich präventiv entgegenwirken zu können“.

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