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14.09.2020 Inneres und Heimat — Antwort — hib 944/2020

Personalausweis auf dem Handy

Berlin: (hib/STO) Um den „Personalausweis auf dem Handy“ geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/21855) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/21607). Darin führte die Fraktion aus, dass der elektronische Personalausweis (eID) „gemäß dem Neun-Punkte-Plan für ein digitales Deutschland des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat“ im Laufe dieses Jahres auf mobilen Telefonen verfügbar sein solle. Diese mobile eID-Lösung sei im Rahmen des Förderprojekts „Optimos 2.0“ entwickelt worden.

Bei Optimos 2.0 handelt es sich laut Bundesregierung um ein Förderprojekt des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. „Das Projekt entwickelt ein offenes Ökosystem, mit dem Krypto-Technologien und eine Trusted Service Manager Service (TSMS) Infrastruktur für sichere mobile Dienste bereitgestellt werden“, heißt es in der Antwort weiter. Die Nutzung von Technologie und TSMS-Infrastruktur werde in unterschiedlichen Anwendungsszenarien erprobt, darunter in einer Mobile-ID-App der Bundesdruckerei zur sicheren Speicherung einer vom Personalausweis abgeleiteten Identität.

Zur Frage, wann mit einer konkreten Umsetzung des Personalausweises als eID-Lösung auf dem Handy und dem Beginn des App-Downloads zu rechnen ist, schreibt die Bundesregierung, dass nach derzeitiger Planung am 1. Februar 2021 der Prototyp einer Smartphone-App lauffähig sein soll, „mit dem ein Test-Login Nutzerkonto und der Zugang zu E-Government/Onlinezugangsgesetz(OZG)-Anwendung im Testbetrieb möglich ist“. Ab dem 1. Juni 2021 solle der Download der App möglich sein.

Zugleich verweist die Bundesregierung darauf, dass sie derzeit prüfe, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang für die Schaffung und Verwendungsmöglichkeiten eines „elektronischen Personalausweises“ auf Smartphones gesetzliche Anpassungen erforderlich sind. Diese Prüfung sei noch nicht abgeschlossen.

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