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02.11.2020 Arbeit und Soziales — Anhörung — hib 1181/2020

Kritik an Pauschalen bei Stromkosten

Berlin: (hib/CHE) Die EVS (Einkommens- und Verbraucherstichprobe) hält eine Mehrheit von Sachverständigen als Basis für die Berechnung von Regelsätzen als für grundsätzlich geeignet. Das wurde während einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montagnachmittag deutlich. Vereinzelt wurde jedoch Kritik an der Anwendung der Daten deutlich, auch wurden Änderungen bei bestimmten Pauschalierungen und den Bedarfen für Kinder und Jugendliche angemahnt.

Der Ausschuss hatte die Sachverständigen zum einen um Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf (19/22750) der Bundesregierung zur Ermittlung der Regelbedarfe und zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie des Asylbewerberleistungsgesetzes geladen. Zum anderen standen mehrere Anträge der Oppositionsfraktionen zur Diskussion: Ein Antrag (19/23128) der AfD-Fraktion zum Taschengeld für in Heimen lebende Menschen; ein Antrag (19/15040) der FDP-Fraktion für ein Liberales Bürgergeld; ein Antrag (19/23113) der Linken und ein Antrag (19/23124) von Bündnis 90/Die Grünen, in denen die Fraktionen jeweils eine andere Berechnung der Regelsätze in der Grundsicherung fordern.

„Die EVS ist alternativlos, weil sie die einzige Quelle für valide Daten ist“, stellte Anna Robra für die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände fest. Auch habe das Bundesverfassungsgericht die EVS wie auch das Statistikmodell als verfassungskonform eingestuft. Das Statistikmodell sei zielführender als das Warenkorbmodell, betonte Markus Mempel für den Deutschen Landkreis- und den Deutschen Städtetag. Verbesserungen seien aber unter anderem bei den Warmwasserbedarfen und bei den Schulbedarfen dringend nötig, so Mempel. Alexander Nöhring vom Zukunftsforum Familie e.V. bezeichnete die EVS zwar ebenfalls als grundsätzlich geeignet, sein Verein kritisiere jedoch die sachgerechte Anwendung des Statistikmodells. So müsse unter anderem über die Nicht-Ausklammerung verdeckter Armut als auch über die Streichung von Konsumausgaben, die bisher als nicht regelbedarfsrelevant eingestuft werden, dringend gesprochen werden. Andreas Kuhn vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge betonte, man könne die EVS als Datenbasis benutzen, allerdings seien die Fallzahlen, die zur Heranziehung der Bedarfsermittlung benutzt würden, teilweise viel zu niedrig. Zum anderen gebe es bei den Energie- und Mobilitätskosten bundesweit erhebliche Preisunterschiede, weshalb eine einheitliche Pauschalierung hier nicht angebracht sei, sagte Kuhn. Für den Deutschen Gewerkschaftsbund begrüßte Martin Künkler zwar die Einbeziehung von Handykosten, fragte aber, warum das Argument, dies bilde die gesellschaftliche Realität ab, nicht auch auf andere Ausgaben angewendet werde. So sei zum Beispiel ein Pkw im ländlichen Raum existenziell, um zum Beispiel die Kinder an Freizeitangeboten teilhaben zu lassen.

Deutliche Kritik äußerten Petra Zwickert von der Diakonie Deutschland und die Einzelsachverständige Inge Hannemann sowohl an der Höhe als auch an der Berechnung der Regelsätze. So seien Kosten für ein Kinderfahrrad derzeit nicht in den Ausgabepositionen enthalten, diese müssten sich die Familien vom normalen Regelsatz absparen, was für die meisten unmöglich sei, kritisierte Hannemann. Auch sei es wichtig, die tatsächlichen Stromkosten anstatt einer Pauschale zu zahlen. Es gebe durchaus verschiedene Möglichkeiten, die verdeckt Armen aus der Berechnung der Referenzgruppen herauszunehmen, sagte Zwickert. So müssten die Vergleichsgruppen nach unten stärker abgegrenzt werden.

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