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04.11.2020 Menschenrechte — Unterrichtung — hib 1187/2020

Weltweite Lage der Religionsfreiheit

Berlin: (hib/SAS) Die Bundesregierung erkennt einen weltweiten Trend zur Einschränkung des Menschenrechts auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit. Das geht aus dem als Unterrichtung (19/23820) vorliegenden „Zweiten Bericht der Bundesregierung zur weltweiten Lage der Religionsfreiheit (Berichtszeitraum 2018-2019)“ hervor. Besonders betroffen von der Verletzung der Religionsfreiheit seien Christen als Angehörige der zahlenmäßig größten Glaubensgemeinschaft. Aber auch Angehörige anderer Religionen und Weltanschauungen litten unter Diskriminierung und Verfolgung aufgrund ihres Glaubens oder weil sie selbst keinem Glauben anhängen, heißt es in dem Bericht, den die Bundesregierung als Unterrichtung vorgelegt hat.

Zur Stärkung des Engagements für weltweite Religions- und Weltanschauungsfreiheit habe die Bundesregierung das Amt des Beauftragten der Bundesregierung für weltweite Religionsfreiheit geschaffen. Durch Kabinettsbeschluss vom 11. April 2018 sei es dem Abgeordneten Markus Grübel (CDU) übertragen worden. „Religions- und Weltanschauungsfreiheit stehen in einem unauflöslichen Zusammenhang mit den anderen Menschenrechten. Das Recht auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit ist in Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie in Artikel 18 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (VN-Zivilpakt) verankert“, schreibt die Bundesregierung. Menschenrechte verpflichteten Staaten dazu, Garanten der Freiheits- und Schutzrechte zu sein. Die Menschenrechte seien universell, unveräußerlich und unteilbar. Das Menschenrecht auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit könne gleichwohl im Spannungsverhältnis mit anderen Rechten stehen - etwa dem der Meinungsfreiheit. Ebenso bestünden auch Synergien. So bedeute gerade das Zusammenwirken der Menschenrechte auch eine wechselseitige Stärkung der jeweiligen Freiheitsrechte.

Drei aktuelle Herausforderungen identifiziert die Bundesregierung in ihrem Bericht für die Gewährleistung der Religions- und Weltanschauungsfreiheit: Blasphemie- und Anti-Konversionsgesetze, die digitale Kommunikation sowie den Bereich staatlicher Bildungsangebote. „Blasphemie- und Anti-Konversionsgesetze erweisen sich unter dem Vorwand des Schutzes der Religions- und Weltanschauungsfreiheit oft als Einfallstor für die Einschränkung von Menschenrechten, unter anderem der Religions- und Weltanschauungsfreiheit selbst“, so die Bundesregierung. Die Anzahl einzelner nationaler Blasphemie- und Anti-Konversionsgesetzgebungen steige weltweit an. Auch die digitale Kommunikation und der Einfluss von Online-Hassrede stelle eine wachsende Herausforderung dar. Ein Manko erkennt der Bericht zudem im Bereich staatlicher Bildungsangebote: „In internationalen Bildungsagenden wurden bisher Fragen der Religions- und Weltanschauungsfreiheit kaum berücksichtigt“, so die Bundesregierung.

Im Länderteil informiert die Bundesregierung über die demographische und rechtliche Situation sowie über staatliche und gesellschaftliche Einschränkungen der Religions- und Weltanschauungsfreiheit in den einzelnen Staaten. Schließlich stellt der Bericht mit einer Übersicht das Engagement der Bundesregierung zur Stärkung der Religions- und Weltanschauungsfreiheit im Berichtszeitraum dar. Die weltweite Verwirklichung der Religions- und Weltanschauungsfreiheit, so heißt es dort, unterstütze die Bundesregierung „im Rahmen ihrer menschenrechtsbasierten Außen- und Entwicklungspolitik“.

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