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05.11.2020 Menschenrechte — Antrag — hib 1202/2020

Menschenrechtsverteidiger stärken

Berlin: (hib/SAS) Die Fraktion Die Linke fordert, Menschenrechtsverteidiger zu stärken, um Einschränkungen der Zivilgesellschaft entgegenzuwirken. Das geht aus einem Antrag (19/23997) hervor, den die Linksfraktion vorgelegt hat.

Konkret verlangen die Abgeordneten, die Bundesregierung müsse Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie fortlaufend auf ihre Verhältnismäßigkeit überprüfen - und das „unter Einbeziehung wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie der besonders betroffenen Gruppen und zivilgesellschaftlichen Akteure“. In den deutschen Botschaften solle sie zudem „qualifizierte und unabhängige Ansprechpartner“ schaffen, um Menschenrechtsverteidiger zu unterstützen. Auch müsse die Tätigkeit der Auslandvertretungen im Bereich der menschenrechtlichen Aufklärungsarbeit verstärkt und die Vergabe von „humanitären Visa“ auf Situationen ausgeweitet werden, in denen Menschenrechtsverteidiger in akuter Gefahr sind, so lauten weitere Forderung der Linken.

In Deutschland regt die Fraktion unter anderem einen regelmäßigen Austausch mit Menschenrechtsverteidigern an und plädiert für die Stärkung des Deutschen Instituts für Menschenrechte durch eine Beschwerdestelle und eigene Ermittlungsbefugnisse. Außerdem solle eine unabhängige Polizeibeschwerdestelle geschaffen werden, heißt es weiter im Antrag. Innerhalb der EU, so fordert die Fraktion, solle die Regierung „ein deutliches Zeichen für den Schutz der Menschenrechtsverteidiger setzen“ und sich etwa für den zügigen Beitritt zur Europäischen Menschenrechtskonvention stark machen. Auf internationaler Ebene solle sie zudem darauf dringen, dass alle Staaten den UN-Menschenrechtsüberwachungsgremien eine ständige Einladung aussprechen und offiziellen Besuchen von Sonderberichterstattern „Priorität einräumen“.

Als Begründung für den Vorstoß führt die Linksfraktion an, Menschenrechtsverteidiger hätten weltweit eine „Schlüsselfunktion bei der Umsetzung der Menschenrechte, des Klimaschutzes und von sozialer Gerechtigkeit“. Damit leisteten sie einen wichtigen Beitrag zu einer funktionierenden Demokratie. Diese besondere Rolle mache Menschenrechtsverteidiger schutzbedürftig, das habe die internationale Staatengemeinschaft anerkannt, heißt es im Antrag mit dem Hinweis auf die Resolutionen A/RES/53/144 der Vereinten Nationen und die EU-Leitlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern.

Trotzdem sei seit einigen Jahren ein globaler Trend der Einschränkungen von Zivilgesellschaften zu beobachten. „Ihr Handlungsspielraum wird immer kleiner“, so die Fraktion. Fundamentale Rechte wie die der Versammlungs-, Vereinigungs- und Meinungsfreiheit würden damit eingeschränkt. Seit dem Ausbruch der Corona-Pandemie habe sich die Situation für Menschenrechtsverteidiger vielerorts noch weiter verschlechtert, kritisieren die Abgeordneten. Das gelte nicht nur für Staaten wie Kolumbien oder Indien, sondern auch für einzelne Mitgliedstaaten der EU wie Ungarn.

Selbst in Deutschland ließen sich „Gesetzeslücken und institutionelle Schwachstellen entdecken“, die zu „unverhältnismäßigen Einschränkungen zivilgesellschaftlicher Freiräume geführt haben“, heißt es im Antrag. Als problematisch nennt die Linksfraktion etwa Verschärfungen im Strafrecht, die dazu führten, dass Demonstranten bei „geringfügigem Widerstandleisten“ mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bestraft werden können. Auch das Fehlen einer unabhängigen Polizeibeschwerdestelle, die „Kriminalisierung der Arbeit von Seenotrettern“ und die Aberkennung der Gemeinnützigkeit von Nichtregierungsorganisationen wie Attac bedränge Menschenrechtsverteidiger in ihrer Arbeit und lasse sie um ihre Existenz bangen. Die Corona-Pandemie habe zuletzt „mehr als deutlich gezeigt“, dass mehr Maßnahmen zum Schutz von zivilgesellschaftlichen und demokratischen Spielräumen überfällig sind.

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