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26.11.2020 Menschenrechte — Ausschuss — hib 1312/2020

Deutscher Vorsitz im Ministerkomitee des Europarates

Berlin: (hib/SAS) Die Bundesregierung will den Vorsitz im Ministerkomitee des Europarates, den Deutschland am 18. November für sechs Monate übernommen hat, vor allem nutzen, um dessen Kernkompetenz im Bereich des Menschenrechtsschutzes zu stärken. Das erklärte der Staatsminister für Europa im Auswärtigen Amt, Michael Roth (SPD), am Mittwochnachmittag im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe. „Das wichtigste Schutzinstrument, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), ist nur dann wirksam, wenn seine Urteile umgesetzt werden“, so der Staatsminister. Hier gebe es deutliche Defizite. Urteile des Gerichtshofes würde von manchen Europarats-Mitgliedstaaten ignoriert.

Dennoch habe Deutschland in der Debatte über den Umgang mit Regeln verletzenden Mitgliedstaaten stets dafür plädiert, dass auch diese „problematischen Partner“ im Europarat blieben. So bestehe zumindest noch die Möglichkeit, die Bürger solcher Staaten über den EGMR zu schützen, erklärte der Europa-Staatsminister. Darüber hinaus wolle die Bundesregierung den Vorsitz nutzen, um den Rechtsschutz im digitalen Raum zu verbessern. Dabei gehe ebenso um die Bekämpfung von Hassreden wie um ethische Regeln für Künstliche Intelligenz. „Unser Ziel ist es, eine Rahmenkonvention oder ein anderes Rechtsinstrument auf den Weg zu bringen.“

Deutschland werde sich auch dafür einsetzen, dass der Beitritt der EU zur Europäischen Konvention für Menschenrechte (EMRK) weiterverfolgt wird, so Roth. Aus dem Vertrag von Lissabon ergebe sich eine Verpflichtung zum Beitritt, erfolgt sei er aber nicht. Gründe hierfür seien unter anderem ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur gemeinsamen EU-Außen- und Sicherheitspolitik, aber auch Bedenken von Nicht-EU-Staaten im Europarat. „Wir wollen jetzt einen neuen Anlauf nehmen, um die stockenden Gespräche wieder in Gang zu bringen“, versprach der Staatsminister.

Auf den Menschenrechtsschutz zweier Minderheiten werde Deutschland in der Zeit des Vorsitzes besonderes Augenmerk legen: die Roma, der mit rund zwölf Millionen Menschen größten ethnischen Minderheit in der EU, die „fast überall Diskriminierung und Ausgrenzungen ausgesetzt“ seien, sowie Leben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle (LGBTI). Auch diese Gruppe erlebe in einzelnen Ländern in der EU eine „massive Infragestellung“ ihrer Rechte.

In der anschließenden Diskussion kritisierte die AfD-Fraktion diese Schwerpunktsetzung. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie stellten laut Bundeskanzlerin die größte Herausforderung seit dem Zweiten Weltkrieg dar. Die Prioritätensetzung für den deutschen Vorsitz im Europarat bilde das nicht ab. Stattdessen stehe auf „fünf Seiten allein elf Mal LGBTI“, monierte ein Abgeordneter. Das Ministerkomitee müsse stärker als bislang auf die Umsetzung von Urteilen dringen, forderte hingegen die SPD-Fraktion. Die Nicht-Umsetzung von EGMR-Urteilen sei die „rote Linie“, die nicht übertreten werden dürfe. Wenn ein Mitgliedstaat sich wiederholt nicht um die Urteile schere, müsse ihm klar sein, dass dies zum Ausschluss führen könne, so ein Sozialdemokrat.

Die FDP-Fraktion wollte zudem wissen, ob Deutschland beabsichtige, im Ministerkomitee die noch immer bestehenden Finanzierungslücken des Europarats zum Thema zu machen. Abgeordnete der Fraktionen von Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen forderten zudem, die Verletzungen der Menschenrechte von Flüchtlingen an den EU-Außengrenzen auf die Agenda zu setzen. Es mangele in den Berichten des Europarats hierzu bislang zwar nicht an scharfer Kritik, dafür aber an entsprechenden Konsequenzen, stellte ein Mitglied der Linksfraktion fest. Eine Abgeordnete der Grünen fragte zudem nach Initiativen zum EU-Rechtsstaatsmechanismus sowie zur Vorbeugung von Korruption.

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