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10.12.2020 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 1369/2020

Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr

Berlin: (hib/MWO) Angaben zur Tätigkeit der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) in Zeiten von Corona macht die Bundesregierung in der Antwort (19/24830) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion. (19/24317). Wie sie darin vorausschickt, hat die söp die Rechtsform eines eingetragenen Vereins. Die Bundesregierung habe daher nur begrenzt Einblick in und Einfluss auf die Organisation und Arbeitsweise der söp.

Seit dem 1. Januar 2020 bis zum 30. September 2020 seien nach Angaben der söp 31.966 Schlichtungsanträge eingegangen. Von den in diesem Zeitraum eingereichten Anträgen betrafen 26.956 den Bereich Flug, 4.172 den Bereich Eisenbahn und 838 sonstige Branchen. Wie es weiter in der Antwort heißt, beteiligen sich bisher sich sechs Reiseportale an der im Dezember 2019 gestarteten Reiseschlichtung. In der Vergangenheit seien Schlichtungsanträge hauptsächlich deshalb abgelehnt worden, weil sich die Reisenden, anders als gefordert, nicht zuerst an ihr Beförderungsunternehmen gewandt hätten.

Die söp bearbeite nur Schlichtungsanträge gegen Beförderungsunternehmen, die bei ihr Mitglied seien und sich damit bereit erklärt hätten, am Schlichtungsverfahren teilzunehmen, heißt es weiter in der Antwort. Anders als bei der Universalschlichtungsstelle endeten daher nach Kenntnis der Bundesregierung grundsätzlich alle zulässigen Schlichtungsanträge mit einem Ergebnis. Die Verfahrensordnung der söp sehe verschiedene, dem jeweiligen Einzelfall angepasste Möglichkeiten für den Abschluss des Verfahrens vor.

Weiter schreibt die Bundesregierung, die von der söp mitgeteilte Anzahl der bis zum 30. September 2020 eingegangenen Schlichtungsanträge übersteige den Antragseingang im gesamten Jahr 2019. Die Bundesregierung gehe daher von einer hohen Auslastung der söp aus. Sie sehe aber zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Notwendigkeit, Maßnahmen zu ergreifen. Gesicherte Erkenntnisse zu den Ursachen des erhöhten Fallvolumens lägen nicht vor. Die Bundesregierung gehe aber davon aus, dass ein großer Teil des Anstiegs der Fallzahlen auf die Corona-Pandemie zurückzuführen ist.

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