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11.12.2020 3. Untersuchungsausschuss — Ausschuss — hib 1374/2020

Apas-Chef hat mit Wirecard-Aktien gehandelt

Berlin: (hib/FMK) Ralf Bose, Leiter der Abschlussprüfer-Aufsichtsstelle (Apas), sorgte durch Auskünfte über seine Aktiengeschäfte für Verblüffung im Wirecard-Ausschuss. Die Sitzung des 3. Untersuchungsausschusses am 10. Dezember 2020 unter dem Vorsitz des Abgeordneten Kay Gottschalk (AfD) nahm dadurch in der Nacht von Donnerstag auf Freitag eine neue Wendung. Die Apas ist dem Bundesministerium für Forschung und Energie (BMWi) unterstellt.

Die Abgeordnete Cansel Kiziltepe (SPD) hatte Bose die Information entlockt, dass dieser Ende April 2020 erstmals Wirecard-Aktien gekauft hatte. Er hat sie dann kurz nach dem Erscheinen eines entscheidenden Prüfberichts des Wirtschaftsprüfers KPMG am 20. Mai wieder verkauft. Bose hat in diesem Zeitpunkt mit dem Investment zwar Verlust gemacht. Die Mitarbeiter der Apas müssen Aktienkäufe - auch von Unternehmen, deren Wirtschaftsprüfer sie untersuchen - außerdem nur melden, wenn der Wert das Aktienpakets mehr als fünf Prozent ihres Vermögens ausmacht. Doch angesichts der politischen Brisanz der reinen Möglichkeit einer persönlichen Bereicherung durch dienstliche erworbene Informationen im Zusammenhang mit der Wirecard-Aktie bemühten sich die Abgeordneten, die Vorgänge im Detail nachzuvollziehen. Gottschalk zeigte sich „entsetzt“, dass Bose die Aktien am gleichen Tag verkauft hat, an dem die Bafin die Apas formal über den Inhalt des KMPG-Berichts und damit über das Ausmaß der Probleme bei Wirecard informiert hat.

Der Abgeordnete Florian Toncar (FDP) ließ sich darlegen, welche Informationen Bose von den Wirtschaftsprüfern EY und KPMG vor und nach seinem Aktienkauf erhalten hat. Boses Ignoranz gegenüber dem schlechten Zustand von Wirecard noch im April 2020 hält er für bezeichnend: Es sei kein Wunder, dass die Bose und die Apas noch 2019 die Indizien nicht richtig gedeutet habe.

Auch Jens Zimmermann (SPD) zeigte sich darüber besorgt, dass der Apas-Chef noch am 28. April 2020 so viel Substanz in Wirecard gesehen hat, dass er in Aktien des Unternehmens eingestiegen ist. Dabei hatte der KMPG-Bericht da schon zutage gefördert, dass die wichtigsten Gewinnquellen und ein Drittel der Bilanz auf Betrug beruhten. „Auch ich konnte mir nicht vorstellen, dass bei einem Dax-Konzern so etwas geschehen könnte“, versuchte Bose sein Verhalten zu erklären.

Die Frage nach der ordnungsgemäßen Führung der Apas dominierte nach diesen Enthüllungen auch die Befragung der folgenden beiden Zeuginnen. Bei BMWi-Referatsleiterin Kirsten Glückert liegt die Rechtsaufsicht über die Apas. Sabine Hepperle ist als Abteilungsleiterin Mittelstandspolitik ihre Chefin - und steht im Organigramm direkt unter den Staatssekretären. Beide Beamtinnen sahen sich mit der Frage konfrontiert, warum sie die Apas nicht straffer kontrollieren können.

Florian Toncar (FDP) hielt Boses Behauptung, seine Aktiengeschäfte stellten kein moralisches Risiko dar, für unrealistisch. Ermittlungen der Apas zu einer Wirtschaftsprüfung bringen die Prüfer fast zwangsläufig mit Informationen über das betroffene Unternehmen in Kontakt, führte Toncar in Form einer Frage aus. „Warum sieht die Geschäftsordnung der Apas ausgerechnet für deren Chef keine Meldepflicht zum Aktienbesitz vor?“, fragte Fabio De Masi (Die Linke). Die Apas kontrolliere sich zur Qualitätssicherung selbst, lautete die Antwort von Hepperle.

Glückert verwies darauf, dass sie erst nach Einführung dieser Geschäftsordnung in ihre derzeitige Position aufgerückt sei. Sie gab zu, dass der Leiter der Apas die Kontrollinstanz für die übrigen Mitarbeiter der Behörde sei, dieser selbst aber in dieser Hinsicht keiner Aufsicht unterliege. Es gebe aber keinen akuten Reformbedarf. Eine Fachaufsicht über die Apas sei nach EU-Recht gar nicht möglich.

Hepperle erklärte das näher. Um die Aufsicht über die Abschlussprüfer zu stärken, hat die EU vorgegeben, dass die „Letztverantwortung“ bei einer unabhängigen Behörde liegen soll. Sie soll also eben an keine - möglicherweise politisch motivierten - Weisungen von oben gebunden sein. Deshalb leiste ihr Ministerium nur Rechtsaufsicht, keine Fachaufsicht. „Es gibt kein Gremium, das darüber steht und die Zweckmäßigkeit des Verwaltungshandels der Apas beaufsichtigt“, sagte Hepperle.

Es gibt immerhin einen Mechanismus, um Interessenkonflikte der Apas möglichst zu verhindern. Ehemalige Mitarbeiter von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sind von Ermittlungen gegen den früheren Arbeitgeber ausgeschlossen, erklärte Bose. Das gilt auch und vor allem, weil sie in der Regel noch Pensionsansprüche gegenüber den Wirtschaftsprüfern haben und daher die persönlichen den dienstlichen Interessen entgegenlaufen können. Etwa 60 Prozent der Mitarbeiter der Apas kommen von den Big Four, den vier größten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Deloitte, EY, KPMG und PwC.

Zuvor hatte Bose die vorangegangenen Aussagen von zwei untergebenen Beamten vor dem Ausschuss bestätigt. Auch er stellt den zeitlichen Ablauf so dar, dass nach aufsehenerregenden Presseberichten im Januar 2019 ein Kontakt mit dem Wirtschaftsprüfer EY stattfand, bei dem deren Deutschland-Chef versprach, den Vorwürfen gegen Wirecard mit professionellen Mitteln nachzugehen.

Es habe keine Meldung nach Artikel 7 der Abschlussprüferverordnung gegeben, sagte Bose. Dem Gesetz zufolge müssen Wirtschaftsprüfer wie EY die geprüften Unternehmen auffordern, Unstimmigkeiten aufzuklären. Wenn das Unternehmen sich weigert, muss eine Meldung nach Artikel 7 erfolgen. Nach Auskunft von EY hatte Wirecard sich jedoch bereiterklärt, in vollem Umfang zur Aufklärung beizutragen.

Damit habe dieser Teil von Artikel 7 nicht mehr gegriffen, erläutert Bose. Außerdem sei die Apas für solche Meldungen nicht zuständig. Glückert bestätigte, dass in Deutschland nicht abschließend geklärt ist, welche Behörde die richtige Empfängerin für eine Meldung nach Artikel 7 ist. Nach Ansicht der Apas sind das je nach Art und Schwere der Vorwürfe die Staatsanwaltschaft oder die Finanzaufsicht Bafin. Rückblickend ist die Apas nun der Auffassung, dass EY sich seinerzeit mit so einer Meldung an die Staatsanwaltschaft hätte wenden müssen, weil Wirecard in Wirklichkeit eben nicht kooperativ war, sondern seine wahre Finanzlage nach Kräften verschleiert hat.

Mit der Ankündigung gründlicher Aufklärung der Vorgänge durch EY hat sich die Apas damals jedoch vorerst zufriedengegeben. Mitte Oktober folgten dann jedoch weitere, besser belegte Vorwürfe. Daraufhin habe die Apas Vorermittlungen gegen EY angeschoben, weil sie nun den Verdacht von Pflichtverletzungen sah. Ende Oktober setzte der Aufsichtsrat von Wirecard durch, dass die konkurrierende Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG die Bilanzen von Wirecard zusätzlich durchleuchten soll. Daraufhin entschied sich die Apas, auf die Veröffentlichung dieses Berichts zu warten. Sofort nachdem dieser im Mai 2020 herauskam, begann das formale Verfahren der Apas, um Pflichtverletzungen durch EY aufzuklären.

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