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Ausschüsse

Öffentliche Anhörung zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes und Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht

Blick aus einem Flugzeug auf Wolken und eine Turbine

Der Finanzausschuss hörte Sachverständige zu Änderungen bei der Luftverkehrsteuer und zum Klimaschutzpaket. (picture alliance/Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa)

Zeit: Montag, 4. November 2019, 13.15 Uhr bis 15.30 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.400

Die von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD geplante Anhebung der Luftverkehrsteuer ist von der Luftfahrtbranche scharf kritisiert worden. Der Bundesverband der deutschen Luftverkehrswirtschaft erklärte in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses unter Leitung des stellvertretenden Vorsitzenden Albrecht Glaser (AfD) am Montag, 4. November 2019, mit der Erhöhung dieser Steuer erfolge zum wiederholten Mal eine starke Wettbewerbsverzerrung. Es handele sich um einen nationale Alleingang zulasten der deutschen Luftfahrtunternehmen. Zahlreiche EU-Staaten hätten keine vergleichbare Luftverkehrsteuer. In den Staaten, die eine solche Steuer erheben, liege diese mit Ausnahme von Großbritannien erheblich unter dem deutschen Steuerniveau. Dies verschärfe die bereits bestehende Wettbewerbsverzerrung und belaste die heimische Luftverkehrswirtschaft weiter.

Mit dem Entwurf zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes (19/14339) verfolgen die Koalitionsfraktionen das Ziel, den Ausstoß von klimaschädlichen Treibhausgasen zu verringern und die Bürgerinnen und Bürger zum klimafreundlichen Handeln zu ermuntern. Je nach Entfernung des Flugziels beträgt die Steuer in Zukunft 13,03 Euro (bisher 7,50), 33,01 Euro (bisher 23,43) und 59,43 Euro (bisher 42,18). Wirksam werden soll die Erhöhung zum 1. April 2020. Die Steuermehreinnahmen sollen im nächsten Jahr 470 Millionen Euro betragen und bis 2023 auf rund 850 Millionen Euro steigen.

„Weniger Mittel für Investitionen in nachhaltige Technologien“

Der Bundesverband der deutschen Luftverkehrswirtschaft schilderte in der Anhörung die Erfahrungen seit Einführung der Steuer im Jahre 2011. Der Marktanteil der deutschen Fluggesellschaften habe sich von 67 Prozent im ersten Halbjahr 2012 auf 56 Prozent im ersten Halbjahr 2019 verringert. Die Gesellschaften hätten die Luftverkehrsteuer in weiten Teilen nicht an die Kunden weitergeben können, sondern hätten große Teile aus ihrem Betriebsergebnis begleichen müssen. Damit seien Mittel für Investitionen in nachhaltige Technologien reduziert worden.

Auch der Flughafenverband ADV befürchtet verheerende Konsequenzen für die Branche, aber auch für Regionen in Deutschland wie Franken, Sachsen, Westfalen, Thüringen Baden, Allgäu, Hunsrück, Saarland und Mecklenburg. Drohende Einstellungen von Flugverbindungen würden negative Konsequenzen für Investitionen und Arbeitsplätze haben. Die Erhöhung der Steuer wurde als „Konjunkturprogramm“ für ausländische Gesellschaften und Flughäfen bezeichnet.

„Schwere Belastung für Flughäfen in den Regionen“

Die überproportionale Erhöhung der Luftverkehrssteuer insbesondere im Bereich der Kurz und Mittelstreckenflüge von 7,50 auf 13,03 Euro stelle eine besonders schwere Belastung für Flughäfen in den Regionen außerhalb der großen Ballungszentren dar, argumentierte auch der Vertreter des Flughafens Nürnberg. Prof. Dr. Frank Hechtner (Technische Universität Kaiserslautern) warnte in der Anhörung allerdings davor, die Staffelung zu ändern und eine Distanzklasse nur für Inlandsflüge einzuführen. Das sei europarechtlich nicht umsetzbar.

Dagegen begrüßte der BUND in seiner Stellungnahme die Erhöhung der Luftverkehrsteuer, um die Umsatzsteuer auf Fernverkehrstickets der Bahn von 19 auf sieben Prozent abzusenken. Damit würde ein Beitrag zur Wettbewerbsangleichung geleistet. Der Steuersatz sei aber zu niedrig, wenn die Fluggesellschaften die Steuern beim Kohlendioxidhandel kompensieren könnten.

Gesetzentwurf zur Luftverkehrsteuer

Um den Ausstoß von klimaschädlichen Treibhausgasen zu verringern und die Bürgerinnen und Bürger zum klimafreundlichen Handeln zu ermuntern, soll das in besonders hohem Maße klima- und umweltschädliche Fliegen weiter verteuert werden. Daher soll die Luftverkehrsteuer zum 1. April 2020 erhöht werden, schreiben die Fraktionen von CDU/CSU und SPD im Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes. Zur Begründung heißt es, die bisherige Bepreisung des Luftverkehrs bilde die auch im Vergleich zu anderen Verkehrsträgern besondere Klima- und Umweltschädlichkeit zum einen nicht ausreichend ab und habe zum anderen zu keiner nennenswerten nachhaltigen Veränderung der Wachstumsraten beim Passagieraufkommen und damit der Gesamtzahl der Flugbewegungen geführt. Ebenso wenig sei es zu einer Verkehrsverlagerung auf die Bahn gekommen.

Die Steuermehreinnahmen sollen im nächsten Jahr 470 Millionen Euro betragen und bis 2023 auf rund 850 Millionen Euro steigen. Die Steuermehreinnahmen würden auch zur Finanzierung der steigenden Ausgaben zur Bekämpfung des Klimawandels und der Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen beitragen. Die Luftverkehrsteuer solle auf die Flugpreise aufgeschlagen und somit direkt an den Fluggast weitergegeben werden können, wird erläutert.

Klimapaket unterschiedlich bewertet

Im weiteren Verlauf der Anhörung beurteilten die Sachverständigen die zur Umsetzung des Klimapakets der Bundesregierung geplanten steuerlichen Maßnahmen unterschiedlich. Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes begrüßte die vorgesehenen Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung. Es sei mit einem signifikanten Anstieg der Sanierungstätigkeit zu rechnen, für die die Branche auch genügend Kapazitäten habe. Das Fördervolumen und der Zeitraum von zehn Jahren seien gut gewählt.

Grundlage der Anhörung war der von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht (19/14338). Darin fordern die Fraktionen, es müsse rasch und entschlossen gehandelt werden, um den Anstieg der durchschnittlichen Erdtemperatur deutlich zu begrenzen. Neben den energetischen Sanierungsmaßnahmen sind Entlastungen für Pendler, eine Absenkung der Mehrwertsteuer im Personenschienenbahnfernverkehr von 19 auf sieben Prozent sowie die Einführung eines neuen Hebesatzes bei der Grundsteuer für Windenergieanlagen vorgesehen.

Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD

Energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum sollen ab 2020 für einen befristeten Zeitraum von zehn Jahren durch einen prozentualen Abzug der Aufwendungen von der Steuerschuld gefördert werden. Vorgesehen ist, dass 20 Prozent der Aufwendungen, maximal insgesamt 40.000 Euro je Objekt, über drei Jahre verteilt von der Steuerschuld abgezogen werden können. Zur Entlastung der Fernpendlerinnen und Fernpendler soll ab dem 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2026 die Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer um fünf auf 35 Cent angehoben werden.

Alternativ können Pendlerinnen und Pendler, die mit ihrem zu versteuernden Einkommen innerhalb des Grundfreibetrages liegen, ab dem 21. Entfernungskilometer eine Mobilitätsprämie in Höhe von 14 Prozent der erhöhten Pauschale wählen. Dadurch sollen diejenigen Bürgerinnen und Bürger entlastet werden, bei denen ein höherer Werbungskostenabzug zu keiner entsprechenden steuerlichen Entlastung führt. Zu den Kosten des Gesetzentwurfs insgesamt heißt es, dass die finanziellen Auswirkungen ab 2020 bei 425 Millionen Euro liegen und bis 2024 auf 1,375 Milliarden Euro steigen sollen.

„Impuls für die genetische Gebäudemodernisierung“

Der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine rechnet ebenso mit einer schnellen Wirkung der steuerlichen Anreize zur energetischen Sanierung wie die Deutsche Energie-Agentur (dena), die in ihrer Stellungnahme von einem zentralen Impuls für die energetische Modernisierung im Gebäudesektor sprach. Das Institut für Energie und Umweltforschung Heidelberg gab allerdings zu bedenken, dass der vorgelegte Vorschlag nur selbstnutzende Eigentümer begünstige. Große Potenziale gebe es aber auch bei gewerblichen Wohneigentümern und gewerblichen Eigentümern von Nichtwohngebäuden, die mit zusätzlichen steuerlichen Instrumenten verstärkt zur Sanierung motiviert werden sollten.

Eine große Rolle in der Anhörung spielte auch die geplante Entlastung der Fernpendlerinnen und Fernpendler. Diese Maßnahme entlaste vor allem einkommensstarke Haushalte, merkte Agora Verkehrswende kritisch an. Die Mobilitätsprämie bringe Beziehern geringerer Einkommen nur eine gewisse Verbesserung. Vorgeschlagen wurde eine Weiterentwicklung der Pendlerpauschale, die darin bestehen könne, dass jeder zehn Cent pro gefahrenen Kilometer von der Steuer abziehen könne.

„Merkwürdiges Konstrukt“

Die Bundessteuerberaterkammer bezeichnete die Mobilitätsprämie als merkwürdiges Konstrukt, das erheblichen Kollateralaufwand nach sich ziehen werde. Es müssten Lösungen gefunden werden, die einfacher zu handhaben seien. Auch der Bundesrechnungshof kritisierte den hohen Aufwand bei der Mobilitätsprämie. Die technische Umsetzung in der Steuerverwaltung sei nicht sichergestellt. Der Automobilclub ACE bezeichnete die Prämie steuersystematisch als Novum, begrüßte sie aber grundsätzlich.

Dagegen erklärte der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine, die vorgesehene Entlastungswirkung der Pendler reiche nicht aus. Er forderte deshalb die Aufhebung der zeitlichen Befristung, eine Erhöhung der Entfernungspauschale ab dem ersten Kilometer und eine regelmäßige Überprüfung der Pauschale im Zweijahresrhythmus. Die Organisation erinnerte daran, dass die Pauschale im Jahre 2004 auf 0,30 Euro abgesenkt und seitdem nicht mehr verändert worden sei. (hle/04.11.2019)

Liste der geladenen Verbände und Institutionen

  • Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen e. V. (Flughafenverband ADV)
  • Bund der Steuerzahler Deutschland e. V.
  • Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND)
  • Bundessteuerberaterkammer
  • Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft e. V.
  • Deutscher Bauernverband e. V.
  • Flughafen Nürnberg GmbH
  • INFRAS AG
  • Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e. V.

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