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Ausschüsse

Öffentliche Anhörung zum Thema „Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude“

Zeit: Mittwoch, 4. März 2020, 11.30 Uhr bis 13 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 4.900

Einhellig haben es die Sachverständigen begrüßt, dass die Bundesregierung die Vorgaben für Gebäude-Energetik in einem Gesetz bündeln will. Der Entwurf der Bundesregierung für das neue Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude (GEG; 19/16716, 19/17037) stößt allerdings auf zahlreiche Einwände. Dies zeigte sich am Mittwoch, 4. März 2020, bei einer Experten-Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft und Energie unter der Leitung von Klaus Ernst (Die Linke). Das GEG soll das Energieeinsparungsgesetz, die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz zusammenführen.

„Zusätzliche Fördermittel erforderlich“

Maria Hill vom Zentralen Immobilien Ausschuss plädierte dafür, hinsichtlich der energetischen Anforderungen an Neubau und Bestand keine Änderung am Gesetzentwurf vorzunehmen. Dies gelte auch für den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit. Die Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots trage wesentlich dazu bei, die Akzeptanz der Energie- und Wärmewende in der Bevölkerung zu erhalten und zu stärken.

Um die Wende sozialverträglich im Gebäudebestand zu ermöglichen, bedürfe es zusätzlicher Fördermittel. Diese sollten einen relevanten Anteil der energiebedingten Kostenanteile an den Gebäuden ausmachen.

„Ordnungsrecht wird nicht entbürokratisiert und vereinfacht“

Michel Durieux kritisierte namens des Zentralverbands des Deutschen Handwerks, dass der verfolgte Zweck, das Ordnungsrecht zu entbürokratisieren und zu vereinfachen, mit dem Gesetzentwurf nicht erreicht werde. So enthalte er deutlich mehr Paragrafen als die Summe der zusammengefassten Einzelregelungen.

Nur ein verständliches Gesetz könne dem, der das Gesetz anwenden muss, angemessen in Schulungsangeboten vermittelt werden. Eine Vereinfachung müsse bei der weiteren Überarbeitung oberstes Ziel sein.

„Biogas wird künstlich schlechtgeredet“

Sandra Rostek vom Bundesverband Bioenergie monierte, dass für Biogas ein Primärenergiefaktor von 1,1 vorgesehen sei. Dies bedeute, bei der Berechnung des Primärenergiebedarfs eines Gebäudes oder Wärmenetzes werde die Wärme aus Biogas gleichgesetzt mit der Wärme aus Erdgas, Flüssiggas, Heizöl und Steinkohle und läge nur leicht unter der Wärme aus Braunkohle.

Dies widerspreche allen wissenschaftlichen Studien. Biogas werde künstlich schlechtgerechnet. Der Faktor müsse je nach Technologie und Einsatzstoff zwischen 0,1 und 0,3 liegen.

„Große Potenziale durch die Nutzung von Wärmenetzinfrastrukturen“

Der Verband kommunaler Unternehmen sieht insbesondere durch die Nutzung von Wärmenetzinfrastrukturen große Potenziale für den Klimaschutz im Gebäudebereich, machte Michael Wübbels klar. Durch Wärmenetze ließen sich sowohl Bestands- als auch Neubaubereiche miteinander verzahnen und erneuerbare Energien und Abwärme zunehmend in die Wärmeversorgung integrieren.

Es müsse vermieden werden, dass die Verknüpfung zwischen Bestandsgebäuden und der Nutzung von Wärmenetzen vorschnell abgeschnitten wird.

„Klimaneutralität ist so nicht zu erreichen“

Prof. Dr. Lamia Messari-Becker (Universität Siegen) machte deutlich, dass sich das Ziel der Klimaneutralität im Gebäudebereich durch den Dreiklang von Energieeinsparung, effizienter Technik und den Einsatz erneuerbarer Energien erreichen lässt. Die Zusammenlegung der bestehenden Instrumente in den drei bestehenden Gesetzen könne einen entscheidenden Beitrag dazu leisten, die Energieeffizienz mit dem Ausbau erneuerbarer Energien zu verbinden.

Sie stellte fest, dass der Gesetzentwurf hinter den Zielen der Bundesregierung zurückbleibe. Dies gelte unter anderem für die zugrunde gelegten Energiestandards sowie die Weiterentwicklung und Verschärfung von energetischen Standards. Klimaneutralität sei so nicht zu erreichen. Der Niedrigstenergiestandard sei nicht Stand der Forschung.

„Gesetzentwurf bleibt hinter seinen Möglichkeiten zurück“

Prof. Dr. Dirk Müller (Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen) meinte, der Gesetzentwurf bleibe hinter seinen Möglichkeiten zurück. Er lenkte den Blick darauf, dass moderne Gebäude über ein Energiemanagementsystem verfügen, mit dem der Betrieb aller Anlagen und die Nutzung lokaler regenerativer Energien optimiert werden kann.

Auch Funktionen für einen netzdienlichen Betrieb könnten hier integriert werden, was bei einem zunehmenden Ausbau der Fotovoltaik und der Elektromobilität an Bedeutung gewinne. Dieser Bereich solle im GEG berücksichtigt werden. Der energetische Nachweis für Kühlverfahren sollte analog zur Heiztechnik bilanziert werden.

„Gebäude in die Sanierung treiben“

Veit Bürger vom Öko-Institut meinte, die EU-Vorgabe, einen Niedrigstenergiegebäudestandard festzulegen, müsse ambitioniert umgesetzt werden. Ein wenig ambitionierter Standard würde zwar dazu führen, dass die Investitionskosten etwas niedriger ausfallen.

Diesem Einmaleffekt stünden jedoch jahrzehntelange höhere Nebenkosten (Heizung und Warmwasser) gegenüber, die gerade Haushalte mit geringem Einkommen besonders belasteten. Dies gelte insbesondere auch mit Blick auf die CO2-Bepreisung, die 2021 ihre Wirkung entfalte. Gebäude müssten „in die Sanierung getrieben werden“.

„Kein Mehrwert für Klimaschutz“

Henning Ellermann (Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz) kam zu dem Befund, dass der Gesetzentwurf keinen Mehrwert für Klimaschutz biete. Der Entwurf enthalte sogar einige deutliche Aufweichungen im Vergleich mit den bestehenden Anforderungen.

Die Überprüfung des Anforderungsniveaus müsse von 2023, wie jetzt geplant, auf 2021 vorgezogen werden. Absehbar sei, dass die EU-Kommission den vorgesehenen Neubaustandard nicht als Niedrigstenergiegebäude akzeptieren werde. Zudem würden weitere Vorschriften und Fristen verletzt.

„Wohnraum muss bezahlbar bleiben“

Tim Bagner von der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände mahnte an, sowohl der Neubau als auch energetisch sanierter bestehender Wohnraum müsse bezahlbar bleiben. Der Mangel an angemessenem Wohnraum für breite Schichten der Bevölkerung dürfe durch erweiterte Anforderungen des GEG nicht verschärft werden.

Zum anderen sollten neben der energetischen Verbesserung der Gebäude die Potenziale der Energieversorgung und -nutzung sowie der intelligenten Vernetzung von Geräte- und Netzinfrastruktur einbezogen werden. Diese Ziele erfülle der Entwurf nicht.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Das Energieeinsparungsgesetz, die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz sollen in einem neuen Gesetz, dem Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz, GEG) zusammengeführt werden. Künftig soll für den Neubau von Gebäuden ein einheitliches Anforderungssystem gelten, in dem Energieeffizienz und erneuerbare Energien integriert sind.

Die ordnungsrechtlichen Vorgaben sollen laut Regierung weiterhin dem Ansatz folgen, den Primärenergiebedarf von Gebäuden gering zu halten. Dazu solle der Energiebedarf eines Gebäudes von vornherein durch einen energetisch hochwertigen baulichen Wärmeschutz – vor allem durch gute Dämmung, gute Fenster und Vermeidung von Wärmebrückenverlusten – begrenzt und der verbleibende Energiebedarf zunehmend durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Durch einen hochwertigen baulichen Wärmeschutz werde sichergestellt, dass auch erneuerbare Energien so effizient wie möglich genutzt werden, heißt es in der Vorlage.

Neben der Entbürokratisierung setze man so auch die europäischen Vorgaben zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden um und integriere die Regelung des Niedrigstenergiegebäudes in das vereinheitlichte Energieeinsparrecht, schreibt die Regierung. „Die aktuellen energetischen Anforderungen für den Neubau und den Gebäudebestand gelten fort.“

Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung

Der Bundesrat regt in seiner Stellungnahme zahlreiche detaillierte Änderungen am Gesetzestext an. Der Nationale Normenkontrollrat hat keine Einwände gegen die Darstellung der Gesetzesfolgen erhoben.

In ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates (19/17037) geht die Regierung auf die Kritikpunkte der Länderkammer ein. Dabei geht es auch um Vereinfachungen für die Praxis bezüglich des Umgangs mit Normen. (pez/04.03.2020)

Liste der geladenen Sachverständigen

  • Maria Hill, Zentraler Immobilien Ausschuss e. V. (ZIA)
  • Michel Durieux, Zentralverband des Deutschen Handwerks e. V. (ZDH)
  • Sandra Rostek, Bundesverband Bioenergie e. V. (BBE)
  • Michael Wübbels, Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU)
  • Prof. Dr.-Ing. Lamia Messari-Becker, Universität Siegen
  • Prof. Dr.-Ing. Dirk Müller, Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen (RWTH Aachen)
  • Dr. Veit Bürger, Öko-Institut e. V. (Öko-Institut)
  • Henning Ellermann, Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e. V. (DENEFF)
  • Tim Bagner, Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände

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