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Ausschüsse

Öffentliche Anhörung zum Thema „Verordnung zu den Innovationsausschreibungen und zur Änderung weiterer energiewirtschaftlicher Verordnungen“

Zeit: Montag, 9. Dezember 2019, 14 Uhr bis 15.30 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.300

Näher am Bedarf bei zugleich stärkerem Wettbewerb und Anreize für Innovationen: Wie die Bundesregierung dies im Bereich der erneuerbaren Energien erreichen will, ist von den Sachverständigen bei einer Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft und Energie mit einer Reihe kritischer Anmerkungen versehen worden. Bei der Expertenbefragung unter der Leitung von Peter Bleser (CDU/CSU) ging es am Montag, 9. Dezember 2019, um Preisgestaltung und Ausschreibungen.

Mit sogenannten Innovationsausschreibungen will die Bundesregierung neue Mechanismen und Modalitäten erproben. Dazu hat sie eine Verordnung zu den Innovationsausschreibungen und zur Änderung weiterer energiewirtschaftlicher Verordnungen (19/14065) vorgelegt, die von den Experten zu begutachten waren.

„Innovative Ansätze testen“

Prof. Dr. Mario Ragwitz (Fraunhofer-Institut) begrüßte grundsätzlich den Ansatz, über das Instrument der Innovationsausschreibungen in einem abgegrenzten Segment des Gesamtmarktes innovative Ansätze für Anlagenkombinationen und Vergütungsoptionen in einem experimentellen Verfahren mit klaren Anforderungen an nachfolgende Evaluationen zu testen.

Marc Behnke vom Energieversorger E.DIS hielt das Vorhaben für unausgereift, da insbesondere neue Innovationsansätze und notwendige Förderungsbedingungen mit der Branche nicht zu Ende diskutiert worden seien. Zudem bestünden bereits viele Ausschreibungsmodelle, die nicht unbedingt um ein zusätzliches Modell erweitert werden müssten. Bei diesem Modell würden höchstwahrscheinlich erneut allein Solaranlagen Zuschläge erhalten statt zunächst die Windenergie zu fördern.

„Nur Anlagenkombinationen zulassen“

Hauke Beeck (Vattenfall) fand den innovativen Ansatz gut, erstmals Anlagenkombinationen von Erneuerbare-Energie-Anlagen an Land mit Speichern in den Markt zu integrieren. Er empfahl, bereits ab der ersten Ausschreibung 2020 nur Anlagenkombinationen zuzulassen, um das Potenzial schon zu einem frühen Zeitpunkt auszureizen.

Fabian Schmitz-Grethlein vom Verband kommunaler Unternehmen (VKU) hielt es grundsätzlich für sinnvoll zu prüfen, ob die Fördersystematik bei erneuerbaren Energien mit Blick auf eine stärkere Markt- und Systemintegration weiterentwickelt werden kann. Zugleich solle aber auch das ursprüngliche Ziel der Innovationsausschreibungen weiterverfolgt werden, nämlich besonders netz- und systemdienliche technische Lösungen zu fördern. Die zunehmende Stromerzeugung aus Wind- und Solarenergie erhöhe den Bedarf an Flexibilität.

„Innovationsausschreibungen begrenzen“

Daniel Hölder (BayWa r.e.) begrüßte die Einführung einer Fördermöglichkeit für Anlagenkombinationen aus fluktuierenden und steuerbaren Erneuerbare-Energien-Quellen und/oder Speichern. Er empfahl, die Innovationsausschreibungen ab der ersten Ausschreibungsrunde auf Anlagenkombinationen sowie Anlagen mit innovativer Mehrfachnutzung von Flächen zu begrenzen.

Frank Hennig, Diplomingenieur für Kraftwerksanlagen und Energieumwandlung, vertrat die Ansicht, das vorgeschlagene Verfahren verkompliziere für den Zeitraum 2020/21 das ohnehin aufgeblähte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) weiter. Ziel müsse es sein, die erneuerbaren Energien aus dem EEG heraus an den Markt zu führen. Eine fixe Marktprämie wirke dabei hemmend. Sie lade dazu ein, sich im vorgegebenen Rahmen einzurichten und behindere eher die Forschung zur Technologieentwicklung.

„Förderung markt- und wettbewerbsorientiert weiterentwickeln“

Dr. Tobias Paulun (European Energy Exchange) beschrieb das Ziel, Erfahrungen mit Blick auf eine umfassendere Novelle des EEG zu sammeln, um die Erneuerbaren-Förderung langfristig noch stärker markt- und wettbewerbsorientiert weiterzuentwickeln. Die vorgeschlagenen Maßnahmen seien dazu allerdings nicht geeignet. Unabhängig davon sei es für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien besonders wichtig, dass Fortschritte bei den Themen Flächenverfügbarkeit, Genehmigungsverfahren und Akzeptanz erzielt werden.

Bernhard Strohmayer vom Bundesverband Erneuerbare Energien erkannte an, dass gegenüber dem ersten Entwurf der Verordnung die Chance, echte Innovationen gezielt zu unterstützen und zu erproben, zwar nicht vollumfänglich genutzt, aber zumindest in Teilen verbessert worden sei. Begrüßenswert sei insbesondere die Teilnahmemöglichkeit von Anlagenkombinationen. Dies müsse praxistauglich ausgestaltet werden.

„Unnötige Erhöhung der EEG-Umlage“

Karl-Heinz Remmers (Solarpraxis) übte Kritik an der vorgesehenen festen Marktprämie. Sie bringe die Erneuerbaren weiter weg vom Markt und erhöhe vollkommen unnötig die EEG-Umlage.

Der gravierende Nachteil einer fixen gegenüber der gleitenden Marktprämie sei, dass sie sich nicht entsprechend der Erlöse aus dem Strommarkt anpasse. Während sich die gleitende Prämie bei steigendem Strompreisniveau selbst abschaffe, werde bei einer fixen Prämie auch weiterhin eine Förderung ausgezahlt.

Verordnung der Bundesregierung

Die Verordnung der Bundesregierung soll die Details dieser jährlichen Ausschreibungen zwischen 2019 und 2021 regeln. Ziel sei es, für mehr Wettbewerb und mehr Netz- und Systemdienlichkeit zu sorgen. Außerdem sollten Funktionsweise und Wirkungen von technologieneutralen Ausschreibungen für erneuerbare Energien getestet und die Ergebnisse evaluiert werden, erklärt die Bundesregierung weiter.

Erstmals soll es eine fixe Marktprämie geben, wie es aus dem Bereich der Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen bekannt ist. Dabei erhalten Betreiber einen im Rahmen der Innovationsausschreibung ermittelten festen Aufschlag. Dieser wird den Angaben zufolge zusätzlich auf die am Strommarkt erzielten Einnahmen gezahlt und ist immer gleich hoch. „Mit der fixen Prämie wird das volle Strompreisrisiko auf die Anlagenbetreiber übertragen“, erklärt die Bundesregierung.

Förderung von Anlagenkombinationen

Ab 2020 sollen auch Anlagenkombinationen gefördert werden, ab 2021 dann ausschließlich Anlagekombinationen aus fluktuierenden und nicht fluktuierenden erneuerbaren Energien – also etwa Windkraft und Biomasse. So soll die Einspeisung stabilisiert werden.

Höhere Kosten für Verbraucher befürchtet die Bundesregierung nicht und verweist auf die im Gesamtkontext geringen Mengen, die ausgeschrieben würden. Außerdem schütze der Höchstwert vor zu hohen Geboten und die Zuschlagsbegrenzung schränke diesen bei ausbleibendem Wettbewerb weiterhin ein. (fla/pez/10.12.2019)

Liste der geladenen Sachverständigen

  • Prof. Dr. Mario Ragwitz, Fraunhofer-Institut für Energieinfrastrukturen und Geothermie (Fraunhofer-Institut)
  • Marc Behnke, E.DIS Netz GmbH (E.DIS)
  • Hauke Beeck, Vattenfall Europe Innovation GmbH (Vattenfall)
  • Fabian Schmitz-Grethlein, Verband kommunaler Unternehmen (VKU)
  • Daniel Hölder, BayWa r.e. CLENS (BayWa r.e.)
  • Frank Hennig, Diplomingenieur für Kraftwerksanlagen und Energieumwandlung
  • Dr. Tobias Paulun, European Energy Exchange AG (EEX)
  • Bernhard Strohmayer, Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE)
  • Karl-Heinz Remmers, Solarpraxis AG

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