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Ausschüsse

Öffentliche Anhörung zum Thema „Energiesammelgesetz“

Zeit: Dienstag, 20. November 2018, 14 Uhr bis 16 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 4.900

Der Bundestag hat am Freitag, 30. November 2016, umfangreiche Änderungen im Energierecht beschlossen. Mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD votierten die Abgeordneten für den „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften“ (19/5523) in der vom Wirtschaftsausschuss geänderten Fassung (19/6155) geänderten Fassung. Die Opposition stimmte dagegen. Die Bundesregierung hatte einen wortgleichen Gesetzentwurf vorgelegt (19/6008, 19/6089).

Gegen die Stimmen der Linken und der Grünen lehnte das Parlament einen Antrag der Fraktion Die Linke (19/1006) ab, die Bürgerenergie zu retten. Entschließungsanträge der FDP-Fraktion (19/6167) und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/6168) wurden ebenfalls abgelehnt. Den Entschließungsantrag der Liberalen lehnten alle übrigen Fraktionen ab, beim Entschließungsantrag der Grünen enthielt sich Die Linke, die Koalitionsfraktionen, die AfD und die FDP lehnten ihn ab.

Regierung: Bezahlbare und saubere Energie wird ermöglicht

Der Parlamentarische Staatssekretär für Wirtschaft und Energie Thomas Bareiß (CDU) würdigte das Gesetz als Vereinbarung mit Augenmaß. Es ermögliche bezahlbare – unter anderem durch das Absenken der Förderung für Fotovoltaik – und saubere Energie. Darüber hinaus sorge der Gesetzgeber so für Akzeptanz in der Bevölkerung und Sicherheit in EU-beihilferechtlichen Fragen.

Der Beschluss vor Jahresende sei wichtig, damit Betroffene und Akteure Planungs- und Rechtssicherheit hätten. Schließlich seien die Sonderausschreibungen so gefasst, dass der Markt die Strommengen auch aufnehmen könne. In der weiteren Diskussion sollten nach den Worten von Bareiß unter anderem die Themen Offshore (Anlagen auf hoher See) und der Zubau in Süddeutschland in den Blick genommen werden.

Koalition: KWK wird weiterhin gefördert

Die Abgeordneten Jens Koeppen (CDU/CSU) und Bernd Westphal (SPD) wiesen darüber hinaus auf die Verlängerung der Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) hin, die erreicht worden sei. Koeppen indes bemängelte, es sei zu viel über Details gesprochen worden, anstatt Grundsätzliches anzugehen. Er erwähnte auch, dass der Ausbau erneuerbarer Energien vernünftig geschehen müsse.

Das Ziel von 65 Prozent erneuerbarer Energien bis zum Jahr 2030 sei keine Monstranz, sondern an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Redner des Koalitionspartners widersprachen Koeppen in diesem Punkt. Die SPD werde dieses Ziel niemals aus den Augen verlieren, sagte Johann Saathoff (SPD).

AfD: Versorgungssicherheit gefährdet

Steffen Kotré (AfD) bezweifelte den menschlichen Einfluss auf den Klimawandel. Man wisse allgemein zu wenig über das Klima. Die Energiewende bezeichnete er als Ideologie, die mit Lügen einhergehe.

Die Ziele könnten nicht erreicht werden, weil die Voraussetzungen dazu fehlten – unter anderem, weil Speichermöglichkeiten fehlten, sagte Kotré. Er warnte, dass Deutschland seine Versorgungssicherheit gefährde.

FDP: Strom wird weiterhin teurer werden

Die FDP-Fraktion erklärte, das Gesetz trage nicht zum Erreichen der Energiewende-Ziele bei. Versorgungssicherheit, Preisstabilität, Akzeptanz und Kohlendioxidminderung seien nur mit mehr Wettbewerb und Marktwirtschaft möglich, sagte der Abgeordnete Martin Neumann.

Genau daran hapere es allerdings im Gesetz, die Regelungen verteuerten Strom vielmehr weiterhin. Er forderte ein innovationsorientierteres Denken: Es müssten deutlich mehr emissionsarme Energieträger zugelassen werden, Ansätze müssten technologieoffener werden, die Investitionen in Speicher verstärkt.

Linke betont Dringlichkeit der Energiewende

Lorenz Gösta Beutin (Die Linke) betonte die Dringlichkeit bei der Energiewende. Es gehe auch um Arbeitsplätze, beispielsweise im Verkehrssektor. Er warnte davor, Angstmachern zu folgen, was die Versorgungssicherheit betreffe.

Beutin führte Beispiele aus dem Nachbarland Dänemark, etwa im Bereich von Wärmenetzen, als Beleg dafür an, dass eine demokratische Energiewende möglich sei.

Grüne: Gesetz behindert die Wirtschaft

Oliver Krischer (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, das Gesetz zerstöre Vertrauen und behindere die Wirtschaft. Es vernichte mehr Arbeitsplätze in der Erneuerbare-Energien-Branche, als die Braunkohle überhaupt habe.

Krischer warb für das Anliegen seiner Fraktion einer Kohlendioxid-Bepreisung und forderte faire Bedingungen für erneuerbare Energien.

Ausschreibungsmengen sollen wachsen

Mit dem Gesetz soll der Wettbewerb im Bereich von Wind- und Solaranlagen erhöht werden. Bundesregierung und Koalitionsfraktionen wollen dazu die Ausschreibungsmengen, um die sich Anbieter bemühen können, von einem Gigawatt 2019 über 1,4 Gigawatt 2020 auf 1,6 Gigawatt 2021 anwachsen lassen.

Ebenfalls in dem Gesetzentwurf vorgesehen ist, die Vorschriften für eine nächtliche Beleuchtung von Windrädern zu ändern. Dem Gesetzentwurf zufolge werden künftig Maßnahmen zur bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung verpflichtend. Windräder sollen somit nicht mehr die ganze Nacht blinken, sondern nur, wenn ein Flugzeug naht. Als kostengünstige technische Lösung dafür schlägt der Gesetzgeber ein Transpondersystem vor. Die Kosten für einen entsprechenden Empfänger lägen bei einmalig etwa 30.000 Euro für einen gesamten Windpark mit einem Radius von zehn Kilometern. Kleine Windparks, für deren Betreiber eine Ausrüstung mit der Technik wirtschaftlich unzumutbar sei, könnten einen Ausnahmeantrag bei der Bundesnetzagentur stellen.

Linke: Bürgerenergie neu definieren

Die Fraktion Die Linke forderte die Bundesregierung in ihrem abgelehnten Antrag (19/1006) zu einer Neudefinition des Begriffs Bürgerenergie auf. Bis zu einer Größe von 18 Megawatt sollten solche Projekte von Ausschreibungen befreit werden und stattdessen eine staatlich festgelegte Einspeiseprämie erhalten, schreiben die Abgeordneten. Zudem plädierten sie für ein Konzept, das kommunalen und privaten Akteuren die Teilhabe an Erneuerbare-Energie-Projekten in nennenswerter Höhe ermöglicht.

Bislang sei die Regierung damit gescheitert, Bürgern vor Ort realistische Chancen bei Energieprojekten einzuräumen, begründete die Fraktion ihren Vorstoß. Vergangene Ausschreibungsrunden hätten die Schwächen des Systems gezeigt und Möglichkeiten des Missbrauchs offengelegt. Die Fraktion belegte dies mit dem Beispiel eines Projektentwicklers, der bis zu 60 so genannter Bürgerenergiegesellschaften gegründet habe, um die vorteilhaften Bedingungen spekulativ auszunutzen. (pez/hau/30.11.2018)

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