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Ausschüsse

Öffentliche Anhörung zum Thema „Kohleausstiegsgesetz“

Zeit: Montag, 25. Mai 2020, 13 Uhr bis 16 Uhr
Ort: Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Sitzungssaal 3.101

Der Entwurf der Bundesregierung für ein Kohleausstiegsgesetz (19/17342, 19/18472) wird von Experten unterschiedlich beurteilt. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie unter Vorsitz von Klaus Ernst (Die Linke) am Montag, 25. Mai 2020, deutlich.

Laut Bundesregierung werden mit dem Gesetzentwurf die Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ (KWSB) zum Ausstiegsprozess aus der Kohleverstromung und energiepolitische Begleitmaßnahmen umgesetzt. Dabei gehe es vor allem um die Weiterentwicklung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) und um Ausgleichsmaßnahmen für Stromverbraucher.

„Grundsätzlich tragbarer Kompromiss“

Dr. Thorsten Diercks vom Deutschen Braunkohle-Industrie-Verein sieht in dem Gesetzentwurf einen „grundsätzlich tragbaren Kompromiss“, der einerseits die Notwendigkeiten einer weiteren und ambitionierten Treibhausgasminderung berücksichtige, andererseits aber auch die Leistungsfähigkeit der Unternehmen und betroffenen Reviere über den Anpassungszeitraum beachte.

Vor den Abgeordneten verwies Diercks auf den „systemischen Zusammenhang“ zwischen Tagebauen und Braunkohlenkraftwerken, woraus sich ein grundlegender Unterschied zum Betrieb von Steinkohlenkraftwerken ergebe.

„Wird dem Auftrag der Kohlekommission nicht gerecht“

Kerstin Andreae vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft begrüßte die Ergebnisse der Kohlekommission mit Blick auf das Ziel, einen verlässlichen, rechtssicheren und klimapolitisch sinnvollen Ausstieg aus der Kohleverstromung zu gewährleisten. Der Gesetzesentwurf werde diesem Auftrag in zentralen Punkten jedoch nicht gerecht, bemängelte sie.

Es sei grundsätzlich zu bezweifeln, dass der Entwurf einen „sicheren“ Ausstiegspfad – im Sinne einer bezahlbaren und sicheren Versorgung mit Strom und Wärme auf der einen und Erreichung der CO2-Reduktionsziele auf der anderen Seite – gewährleistet, befand Andreae.

„Kohleausstieg ohne Drehbuch“

Aus Sicht von Frank Hennig, Diplomingenieur für Kraftwerksanlagen und Energieumwandlung, fehlt nach wie vor ein Masterplan für den Kohleausstieg. Der Entwurf sei ein Stückwerk in einem Sektor, „in dem alles mit allem zusammenhängt“, sagte er.

Ebenso wie es beim Atomausstieg an einem Drehbuch gefehlt habe, sei das auch beim geplanten Kohleausstieg der Fall, kritisierte Hennig und betonte, das Kohleausstiegsgesetz sei nicht mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) kompatibel.

„Enteignung ohne jegliche finanzielle Kompensation“

Detlef Raphael von der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, kritisierte, der Gesetzentwurf bleibe deutlich hinter dem Konsens der KWSB zurück und schaffe beim Umgang mit dem Kohleausstieg eine eindeutige Benachteiligung der Steinkohlekraftwerke im Verhältnis zu den Braunkohlekraftwerken.

Den Vorschlag, bereits ab 2026 Steinkohlekraftwerke ohne finanzielle Entschädigung oder Kompensation stillzulegen, lehne die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände nachdrücklich ab, betonte er. Es sei inakzeptabel, dass kommunales Eigentum ohne jegliche finanzielle Kompensation enteignet werden soll, sagte Raphael.

„Diskriminierung der Steinkohle“

Auch Joachim Rumstadt vom Steinkohlenkraftwerksbetreiber STEAG erkannte mit Blick auf die geplante grundsätzlich entschädigungslose Stilllegung von Steinkohlekraftwerken eine Diskriminierung der Steinkohle gegenüber der Braunkohle, „die weder nachvollziehbar noch akzeptabel ist“.

Eine solche Stilllegung „junger Kraftwerke“ (Inbetriebnahme ab 2013) sei geeignet, dem Wirtschafts- und Investitionsstandort Deutschland großen Schaden zuzufügen, wäre mit kaum kalkulierbaren rechtlichen Risiken behaftet und würde aus seiner Sicht in Klageverfahren bis auf die Ebene der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit münden, sagte Rumstadt.

„Nicht ambitioniert genug“

Die Rechtsanwältin Dr. Roda Verheyen hält das Gesetz für „nicht ambitioniert genug“. Es ignoriere das Treibhausgasbudget und zementiere veraltete Reduktionsanforderungen bis 2030 „auch zulasten des zukünftigen Gesetzgebers“.

Mit der Regelung würde ein Abschaltfahrplan festgeschrieben, dessen hohes CO2-Emissionsbudget mit den Klimazielen von Paris unvereinbar sei, befand sie.

„Kollision mit dem Klimaschutzgesetz“

Dr. Felix C. Matthes vom Öko-Institut zeigte sich überzeugt davon, dass der Gesetzentwurf in der Kohlekommission keine Mehrheit und erst recht nicht die Zustimmung durch zwei Drittel der Kommissionsmitglieder gefunden hätte. Der verzögerte Braunkohleausstieg werde zu einer Kollision mit dem Klimaschutzgesetz führen, sagte Matthes.

Die Inbetriebnahme des Steinkohlekraftwerks Datteln 4 schaffe erst die Problematik der jungen Steinkohlekraftwerke, fügte er hinzu. Ohne die Kapazitätserhöhung durch Datteln 4 würde es dort seiner Auffassung nach vor 2030 nicht zu Stilllegungen kommen.

„Anpassungsgeld ein wichtiges Instrument“

Für die Gewerkschaften ist das Anpassungsgeld „ein wichtiges Instrument“, sagte der Vertreter des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Stefan Körzell. Die entsprechende Richtlinie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie müsse so gestaltet werden, dass sie auch für in unmittelbarer Geschäftsbeziehung zu Braunkohleanlagen und -tagebauen sowie Steinkohleanlagen stehende dienstleistende Betriebe gilt, forderte er.

Diese seien häufig auf dem entsprechenden Werksgelände tätig und arbeiteten oft ausschließlich für diese Unternehmen, weshalb auch diese Beschäftigten in Bezug auf das Anpassungsgeld eine entsprechende sozialverträgliche Absicherung erhalten müssten, forderte der DGB-Vertreter.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Wie die Bundesregierung schreibt, werden mit dem Gesetzentwurf „zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze“ die Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ zum Ausstiegsprozess aus der Kohleverstromung und energiepolitische Begleitmaßnahmen umgesetzt. Dabei gehe es vor allem um die Weiterentwicklung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) und um Ausgleichsmaßnahmen für Stromverbraucher.

Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz werde daher verändert, und zwar so, dass Verbraucher motiviert werden, von Kohle-KWK auf moderne KWK-Systeme umzusteigen. Künftig wird der Bonus den Angaben zufolge auf der Basis der Leistung der zu ersetzenden Anlage berechnet und beträgt 180 Euro je Kilowatt.

Zuschuss auf Übertragungsnetzentgelte

Die Bundesregierung hält es für möglich, dass der Strompreis an der Börse aufgrund des Kohleausstiegs steigt. Deswegen sollen Verbraucher ab dem Jahr 2023 einen Zuschuss auf Übertragungsnetzentgelte erhalten können. „Zusätzlich wird eine weitere Maßnahme ermöglicht, um energieintensive Stromverbraucher weiter zu entlasten“, heißt es weiter. Genaue Auswirkungen auf den Börsenpreis seien schwer abzuschätzen, ein Ausbau der erneuerbaren Energien dürfte auf jeden Fall preisdämpfend wirken.

Auch für den Ausstieg aus der Steinkohle hat sich die Bundesregierung für eine von vier diskutierten Optionen entschieden: Demnach soll es „Ausschreibungsverfahren und flankierend eine gesetzliche Reduzierung bis zum Jahr 2027 und ab dem Jahr 2027 ausschließlich eine gesetzliche Reduzierung der Steinkohleverstromung“ geben.

„Wirksam, kosteneffizient, verhältnismäßig“

Das sei die wirksamste, kosteneffizienteste sowie verhältnismäßige Regelungsalternative, argumentiert die Bundesregierung. Was den Braunkohle-Ausstieg betrifft, setzt die Bundesregierung auf Verhandlungen und Einvernehmen mit den Betreibern und weiteren Betroffenen. Das sei vielversprechender als es regulatorische beziehungsweise ordnungsrechtliche Maßnahmen wären. In dem Gesetzentwurf äußert sich die Bundesregierung auch zu geschätzten Kosten für einzelne Maßnahmen und die Folgen daraus.

Der Normenkontrollrat kritisiert in einer Stellungnahme die kurzen Fristen für die Beteiligung innerhalb der Bundesregierung sowie von Ländern, kommunalen Spitzenverbänden, Fachkreisen und Verbänden. Für die Beteiligung zum ersten Entwurf wie auch zum wesentlich überarbeiteten zweiten Regelungsentwurf habe das Ressort jeweils nur eine Frist von zwei Tagen gesetzt. „Die Beteiligten sind im Rahmen dieser kurzen Fristen nicht in der Lage, den Regelungsentwurf ausreichend zu prüfen, erklärt das Gremium.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat das geplante Kohleausstiegsgesetz kritisiert und dabei mehr Augenmerk auf den Ausbau erneuerbarer Energien sowie Anpassungen bei den Regelungen für Steinkohleregionen gefordert. Dies geht aus seiner Stellungnahme hervor (19/18472). Die Regelungen zur Entschädigung für die Stilllegung von Steinkohlekraftwerken führten zu einer unverhältnismäßig nachteiligeren Behandlung von Steinkohlekraftwerken und entsprächen in mehrerer Hinsicht nicht den Empfehlungen der Kohlekommission, erklärt der Bundesrat. Das Gremium bittet die Bundesregierung darum, die “systematischen Ungleichbehandlungen„ auszugleichen.

Nachbesserungen fordert der Bundesrat auch bei den Regelungen zur Kraft-Wärme-Kopplung, beim Mieterstrom und der Förderung von Solarenergie. Im Entwurf werde die Chance vertan, den Ausbau von erneuerbaren Energien insgesamt zu beschleunigen, kritisiert der Bundesrat weiter. “Hierzu gehört insbesondere die Aufhebung des Fotovoltaik-Deckels und die Anhebung des Offshore-Deckels. Die entsprechenden Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes müssten in das Kohleausstiegsgesetz implementiert werden. (hau/26.05.2020)

Liste der Sachverständigen

  • Helge-Uve Braun, Stadtwerke München (SWM)
  • Dr. Thorsten Diercks, Deutscher Braunkohlen-Industrie-Verein e. V. (DEBRIV)
  • Volker Backs, WirtschaftsVereinigung Metalle e. V. (WVMetalle)
  • Dr. Sebastian Bolay, Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK)
  • Stefan Körzell, Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)
  • Michael Wübbels, Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU)
  • Kerstin Andreae, Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (BDEW)
  • Dipl.-Ing. Frank Hennig, Diplomingenieur für Kraftwerksanlagen und Energieumwandlung
  • Joachim Rumstadt, STEAG GmbH (STEAG)
  • Ulf Gehrckens, Aurubis AG
  • Dr. Roda Verheyen, Rechtsanwälte Günther
  • Hanns Koenig, Aurora Energy Research GmbH
  • Dr. Felix C. Matthes, Öko-Institut e. V. (Öko-Institut)
  • Antje Grothus, Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung (WSB)
  • Detlef Raphael, Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände

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