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Ausschüsse

Öffentliche Anhörung zum Thema „Festlegung von Pflichten zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette für Unionseinführer von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten sowie zur Änderung des Bundesberggesetzes“

Ein Minenarbeiter sucht nach wertvollen Mineralien.

Die Lieferkette bei Importen in die EU war Gegenstand der Anhörung. (dpa)

Zeit: Montag, 27. Januar 2020, 14.30 Uhr bis 16 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.700

Finanzierung von Konflikten bei der Einfuhr von Edelmetallen vermeiden, Einfluss auf die Einhaltung von Menschenrechten beim Abbau in den Minen ausüben: Diese Ziele waren unumstritten, als es bei einer Expertenanhörung im Ausschuss für Wirtschaft und Energie um Sorgfaltspflichten beim Import von mineralischen Rohstoffen ging. Doch ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Konfliktmineralienverordnung stieß bei den Sachverständigen auf Zustimmung und Kritik, wie sich am Montag, 27. Januar 2020, bei der Sitzung unter der Leitung von Klaus Ernst (Die Linke) zeigte.

Es ging um den „Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017 / 821 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2017 zur Festlegung von Pflichten zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette für Unionseinführer von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten sowie zur Änderung des Bundesberggesetzes“ (19/15602, 19/16338).

„Verbindliche Liste würde Rechtssicherheit bieten“

Matthias Wachter vom Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) begrüßte, dass der Gesetzentwurf nicht über die Bestimmungen der EU-Verordnung hinausgeht. Problematisch sei, dass bislang keine Liste von sogenannten Hockrisiko- und Konfliktgebieten erstellt wurde. Eine verbindliche Liste würde den Unternehmen Rechtssicherheit bieten.

Die freiwilligen Unternehmensinitiativen würden durch anerkannte Systeme zertifiziert. Dadurch erfüllten die Unternehmen die Vorgaben der EU-Verordnung beziehungsweise der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Eine weitere Überprüfung durch die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe wäre damit nicht mehr notwendig und würde bei Unternehmen und Verwaltung wertvolle Ressourcen verschwenden.

„Entwurf wird EU-Vorgaben gerecht“

Patricia Solaro (Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie) begrüßte den Gesetzentwurf, der den EU-Vorgaben und den Anforderungen an Transparenz gerecht werde.

Sie sprach sich gegen Forderungen aus, eine Liste der betroffenen Unternehmen zu veröffentlichen. Dies sei in anderen EU-Ländern nicht geplant und könne damit zu Wettbewerbsnachteilen für deutsche Firmen führen.

„Zu weitreichende Forderungen im Zaum halten“

Auch Dr. Hans-Jürgen Völz vom Bundesverband mittelständische Wirtschaft Unternehmerverband Deutschlands warnte vor drohenden Wettbewerbsverzerrungen, wenn in Deutschland auf die EU-Verordnung noch „draufgesattelt“ werde.

Zu weitreichende Forderungen der Nichtregierungsorganisationen müssten im Zaume gehalten werden. Ohnehin sei der Bürokratieaufwand, der mit dem Gesetzesvorhaben einhergehe, eine Herausforderung für den Mittelstand.

„Transparenz freiwillig regeln“

Matthias Baier von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe erläuterte, dass seine Behörde im Dezember 2017 als zuständige kompetente Mitgliedstaatsbehörde gegenüber der EU-Kommission benannt worden sei. Innerhalb der Bundesanstalt sei es die „Deutsche Kontrollstelle EU-Sorgfaltspflichten in Rohstofflieferketten“.

Sie habe es zunächst als ihre Aufgabe angesehen, den betroffenen Unternehmen relevante Informationen etwa über Konflikt- und Hochrisikogebiete bereitzustellen, um ihnen bis Ablauf der Übergangsfrist am 1. Januar 2021 eine effiziente Umsetzung der EU-Verordnung zu ermöglichen. Die Bundesanstalt begrüße den Gesetzentwurf, der für sie weitgehende Eingriffsbefugnisse als zuständige nationale Kontrollbehörde vorsehe.

„Liste von Konflikt- und Hochrisikogebieten präsentieren“

York Alexander Tetzlaff und Jürgen Müller-Schäfer von der Fachvereinigung Edelmetalle setzten sich für ein starkes Durchführungsgesetz ein – mit wirksamen Maßnahmen gegen die Unternehmen, die gegen die in der EU-Verordnung festgelegten Berichtspflichten verstoßen.

Die EU-Kommission müsse zeitnah eine Liste von Konflikt- und Hochrisikogebieten präsentieren, um der Industrie möglichst schnell die nötige Planungssicherheit zu verschaffen, sagten die Vertreter der Vereinigung.

„Transparenz freiwillig regeln“

Dr. Sebastian Schiweck (Wirtschaftsvereinigung Metall) verwies darauf, dass die Kunden der Nichteisen-Metallindustrie heutzutage wissen möchten, unter welchen Bedingungen die Metalle abgebaut werden. Die Unternehmen stimmten ihre Geschäftstätigkeit mit staatlichen Stellen ab.

Deswegen solle die Transparenz in der Lieferkette freiwillig, angemessen sowie branchen- und risikobezogen geregelt werden. Alleingänge seitens Deutschlands oder der EU, die eine Ausweitung bestehender Gesetze oder anderer Regelungen vorsähen, beurteile die Vereinigung kritisch.

„Zwangsgeld-Höchstsumme anheben“

Johanna Sydow von Germanwatch verlangte, die Liste der betroffenen Unternehmen müsse jährlich veröffentlicht und öffentlich einsehbar sein. Sonst werde die zivilgesellschaftliche Kontrolle behindert.

Die Höchstsumme an Zwangsgeldern für Unternehmen, die sich nicht an ihre Pflichten halten, solle von 50.000 auf mindestens 200.000 Euro angehoben werden und beliebig oft angewendet werden dürfen, forderte sie.

„Großes Schlupfloch in der Verordnung“

Michael Reckordt (PowerShift) sagte, nicht nur die in der EU-Verordnung genannten Rohstoffe finanzierten Konflikte und Konfliktparteien. Er kritisierte die Beschränkung. Die Verordnung habe durch die Einführung von Schwellenwerten, nämlich Mindesthöhen für Importmengen, ein großes Schlupfloch erhalten.

So dürfe weiterhin Gold in einer Menge von 100 Kilo ohne Sorgfaltspflichten in die EU eingeführt werden. Aktuell hätten zum Beispiel 99 Kilogramm einen Wert von 4,4 Millionen Euro. Auch er sah im Gesetzentwurf der Bundesregierung Transparenzmängel.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Der Entwurf legt die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe als zuständige Behörde fest. Darüber hinaus werden vor allem Befugnisse bei Datenübermittlungen und beim Austausch zwischen Behörden definiert und geklärt. Grundsätzlich dient der Gesetzentwurf nach Regierungsangaben dazu, die Umsetzung der genannten EU-Verordnung in deutsches Recht zu regeln mit dem Ziel, ein einheitliches System für das Erfüllen von Sorgfaltspflichten bei Rohstoff-Lieferketten zu schaffen.

Dem Entwurf zufolge entstehen Kosten für sieben Planstellen bei der Bundesanstalt von etwa 620.000 Euro pro Jahr. Dazu kämen jährliche Sachausgaben in Höhe von 450.000 Euro. Der Bundesrat hat keine Einwendungen gegen den Gesetzentwurf erhoben (19/16338). (fla/pez/27.01.2020)

Liste der geladenen Sachverständigen

  • Matthias Wachter, Sicherheit und Rohstoffe BDI e. V. (BDI)
  • Wolfgang Weber, ZVEI – Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e. V. (ZVEI)
  • Dr. Hans-Jürgen Völz, Bundesverband mittelständische Wirtschaft Unternehmerverband Deutschlands e.V. (BVMW)
  • Matthias Baier, Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR)
  • York Alexander Tetzlaff/Dr. Jürgen Müller-Schäfer, Fachvereinigung Edelmetalle e. V. (Fachvereinigung Edelmetalle)
  • Dr. Sebastian Schiweck, WirtschaftsVereinigung Metalle e. V. (WV Metalle)
  • Johanna Sydow, Germanwatch e.V. (Germanwatch)
  • Michael Reckordt, PowerShift – Verein für eine ökologisch-solidarische Energie- & Weltwirtschaft e. V. (PowerShift e. V.)

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