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Ausschüsse

Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada (Ceta)

Zeit: Mittwoch, 13. Januar 2021, 11 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 4.900

Zustimmung und Bedenken hielten sich die Waage, als es im Ausschuss für Wirtschaft und Energie um einen Gesetzentwurf (19/14783) ging, mit dem die FDP-Fraktion den Druck bei der Ratifizierung des Handelsabkommens zwischen der EU und Kanada (Ceta) erhöhen will. Dies zeigte sich bei einer Sachverständigen-Anhörung am Mittwoch, 13. Januar 2021, unter Leitung von Klaus Ernst (Die Linke).

Experte: Fortschrittlichstes Handelsabkommen der EU

Professor Gabriel Felbermayr vom Institut für Weltwirtschaft Kiel legte dar, dass Kanada ein sehr attraktiver Markt mit hoher Investitionskraft, starkem Wettbewerbsdruck und zahlungskräftigen Konsumenten sei. Es habe in den letzten Jahren eine deutlich bessere Wirtschaftsentwicklung als Europa gehabt. Ceta sei für Kanada sehr viel wichtiger als für die EU. Die deutsche Leistungsbilanz mit Kanada verzeichne einen deutlichen Überschuss. Dies gelte überraschenderweise besonders in den Quartalen der laufenden Corona-Krise. Er riet dazu, den Umgang mit Ceta zu einem Reallabor zu machen.

Rupert Schlegelmilch von der Generaldirektion Handel der Europäischen Kommission versicherte, Ceta sei eines der ehrgeizigsten und fortschrittlichsten Handelsabkommen der EU. Es trage durch die Öffnung der Märkte und die Förderung des Handels zu Wachstum und Beschäftigung in der EU bei und bringe weitere Vorteile für die europäischen Verbraucher. Seit der vorläufigen Anwendung wachse der Handel zwischen der EU und Kanada weiter. Bisher hätten 15 Mitgliedstaaten das Abkommen ratifiziert. Er gab sich überzeugt: „Am Ende wird alles gut ausgehen.“

Diskussion über noch offene Ratifizierung

Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) begrüße und unterstütze den Gesetzentwurf, erklärte Wolfgang Niedermark. Vor dem Hintergrund der bisherigen wirtschaftlichen Erfolgsbilanz für die Volkswirtschaften der EU und Kanadas seit der vorläufigen Ceta-Anwendung sowie der nicht eingetretenen Befürchtungen der Ceta-Gegner gelte es, bis zur endgültigen Ratifizierung die herrschende Rechtsunsicherheit zu beenden. Die Bundesregierung solle das klare Signal an die betreffenden EU-Mitgliedsstaaten senden, die überfällige Ratifizierung ebenfalls vorzunehmen. Er beschwor die positive Mitgestaltung der Globalisierung.

Prof. Dr. Franz C. Mayer von der Universität Bielefeld legte dar, dass seit September 2017 die im Kompetenzbereich der EU liegenden Ceta-Teile angewandt würden, es aber rechtlich keine zwingenden Vorgaben zu einer möglichen Ratifizierung der innerstaatlichen Vorschriften gebe. Dies sei vorrangig eine politische Frage. Er verwies darauf, dass in Deutschland die Ratifikationsgesetzgebung erst dann erfolgen solle, wenn das Bundesverfassungsgericht in den zu Ceta anhängigen Verfahren die offenen Rechtsfragen geklärt habe. Dieses Vorgehen sei auch sinnvoll, um in der Ratifikationsgesetzgebung gegebenenfalls auf verfassungsgerichtliche Vorgaben eingehen zu können.

Sigmar Gabriel: Meilenstein in der Handelsentwicklung

Alexander Bercht von der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie meinte, nicht zuletzt der politische Druck der Gewerkschaften habe wichtige Veränderungen im Text des Handelsabkommens bewirkt. Dadurch unterscheide es sich qualitativ von anderen Abkommen. Kanada habe seine Kernverpflichtungen im Bereich Arbeit – trotz mangelnder Sanktionsmöglichkeiten – im Ceta-Vertrag erfüllt. Die erreichten Standards hätten als untere Haltelinie das Potenzial, Arbeitnehmerrechte zu adressieren. Zukünftig dürfe dies aber nicht vom guten Willen der Vertragspartner abhängen.

Der frühere Bundesminister Sigmar Gabriel (SPD, Atlantik-Brücke) stellte die Frage, ob es denn politisch klug sei, dass ausgerechnet Deutschland als Bremser in einer europäischen Entwicklung erscheine. Und dies bei einem Abkommen mit Kanada, das europäischer sei als mancher EU-Mitgliedstaat. Ceta sei ein Meilenstein in der Handelsentwicklung. Er regte an, beim Bundesverfassungsgericht zu erkunden, ob dies es als Provokation empfinde, falls die Ratifizierung vor Entscheidungen in einschlägig anhängigen Verfahren erfolge. Dies sei auf informellem Wege möglich.

Kritik an deutschen Exportüberschüssen

Thomas Fritz, freier Autor, erklärte, das zentrale Ziel des Gesetzentwurfs der FDP-Fraktion, die Zustimmung für Ceta durch Bundestag und Bundesrat zu erzielen, sei zurückzuweisen. Mit dem Verweis auf den deutschen Exportüberschuss sah er die grundsätzliche Frage nach dem exportorientierten Wirtschaftsmodell aufgeworfen, das von Deutschland ausgehend schleichend auf den Rest der EU übertragen werde. Dazu trage Ceta bei. Der gigantische Niedriglohnsektor Deutschlands sei die Kehrseite der Exportüberschüsse. Er sehe in Bezug auf die Ceta-Umsetzung einige Wackelkandidaten in der EU. Dies stimme ihn optimistisch, dass die Ratifizierung vollständig zu Fall gebracht werde.

Prof. Dr. Markus Krajewski von der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg machte bei den vorgesehenen Investitionsschutz-Standards verfassungsrechtliche Bedenken aus, da sich nur ausländische, also kanadische Investoren auf sie berufen könnten. Einheimische oder EU-Unternehmen seien davon ausgeschlossen. Insofern führten sie zu einer Besserstellung kanadischer Investoren, die zu einer Inländerdiskriminierung führen könne. Denn Investoren aus den EU-Mitgliedsstaaten könnten sich weder auf die materiellen Schutzstandards des Ceta noch auf die zusätzliche Rechtsschutzmöglichkeit der Investor-Staat-Streitbeilegung berufen.

Gesetzentwurf der FDP

Die FDP erklärt, das Ceta-Abkommen werde vorläufig seit mehr als zwei Jahren angewendet – in den Bereichen, für die ausschließlich die EU zuständig ist.

Da Ceta ein gemischtes Abkommen ist, müssen es alle EU-Mitgliedstaaten ratifizieren, bevor es vollständig in Kraft treten kann. Mehrere Staaten hätten bereits zugestimmt, ohnehin seien wesentliche Hindernisse ausgeräumt, so die Abgeordneten weiter. „Durch dieses Vertragsgesetz soll das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen die für die Ratifikation erforderliche Zustimmung der gesetzgebenden Körperschaften nach Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes erlangen“, heißt es in dem Entwurf. (fla/pez/13.01.2021)

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