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Wirtschaft

Strafverfolgung beim Handel mit Betäubungsmitteln

Zeit: Montag, 8. Februar 2021, 14 Uhr bis 15.30 Uhr
Ort: Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Sitzungssaal 3.101

Geplante Änderungen des Postgesetzes führten bei manchen Sachverständigen zu positiven wie kritischen Anmerkungen, wie sich bei einer Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie unter der Leitung von Klaus Ernst (Die Linke) am Montag, 8. Februar 2021, zeigte. Eigentlicher Ausgangspunkt: Der Bundesrat will die Strafverfolgung beim Handel etwa mit Betäubungsmitteln per Brief oder Paket verschärfen und hat dazu einen Gesetzentwurf (19/20347) vorgelegt. Tatsächlich kreisten die Stellungnahmen aber nahezu ausschließlich um einen Änderungsantrag (19(9)933(neu)), den die Koalitionsfraktionen dazu vorgelegt haben. In ihm werden mehrere Vorschriftenänderungen jenseits der Ursprungsthematik angesprochen.

Otremba: Reform des Postgesetzes bleibt erforderlich

Dr. Walther Otremba vom Bundesverband Briefdienste brachte dies denn auch so auf den Punkt: Erstgenanntes Ziel des Vorhabens der Fraktionen CDU/CSU und SPD sei die nachträgliche Legitimierung einer Änderung der Post-Entgeltregulierungsverordnung, die das Bundesverwaltungsgericht am 27. Mai 2020 als rechtswidrig erkannt habe. Durch die Übernahme der Verordnung in das Postgesetz solle das Ziel, den Preiserhöhungsspielraum der Deutschen Post zu erweitern, erreicht werden.

Ansonsten begrüßte er, dass Parlament und Regierung nun einen ersten Schritt zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Wettbewerb im Briefmarkt gehen wollten. Gleichwohl bleibe eine umfassende Reform des Postgesetzes dringend erforderlich. Bei der vom Bundesrat angesprochenen Problematik sehe er bisher kein großes Problem und den Gesetzentwurf unkritisch.

Bosselmann: Lage der Wettbewerber bessert sich nicht

Marten Bosselmann vom Bundesverband Paket und Expresslogistik kritisierte, die „rechtswidrige Genehmigungspraxis der Bundesnetzagentur“, die die letzten Briefportoerhöhungen ermöglicht habe, solle nun legalisiert werden. Die Deutsche Post könne danach weiterhin – nun sogar gesetzlich vorgesehen – ihre Kosten im Paketmarkt über Briefporti refinanzieren.

Die vorgeschlagene Änderung des Postgesetzes biete in keinem Punkt eine Verbesserung der Lage der Wettbewerber der Deutschen Post im Paketmarkt. Befragt zum Gesetzentwurf, meinte er, Güter aus dem Verkehr zu ziehen, sei gängige Praxis.

Bodenbach: Initiative sorgt für Rechtssicherheit

Wolfgang Bodenbach von Deutsche Post / DHL begrüßte, dass zunächst nur ein eng begrenzter Eingriff in das Postgesetz geplant sei. Eine umfassende Überarbeitung des Regulierungsrahmens sollte nach seiner Ansicht erst dann erfolgen, wenn die Auswirkungen der Pandemie auf die Postmärkte absehbar seien.

Das Anliegen des Bundesrats bezüglich Verbesserung der Strafverfolgung fand seine Zustimmung. Bereits heute arbeite die Deutsche Post DHL eng mit den Strafverfolgungsbehörden zusammen. Dies umfasse auch die derzeit bereits zulässige Übergabe von Postsendungen mit gefährlichem oder strafbarem Inhalt an Polizei und Staatsanwaltschaft. Die Umsetzung der Gesetzesinitiative werde für zusätzliche Rechtssicherheit sorgen.

Franke: Verbraucherrechte werden geschärft

Peter Franke von der Bundesnetzagentur meinte, die geplanten Maßnahmen seien als wettbewerbs- und verbraucherfreundlich einzustufen. Das Vorhaben vermeide Verwerfungen hinsichtlich des Preisgefüges auf den Postmärkten. Zudem würden erste Impulse für eine Stärkung des Wettbewerbs gesetzt. Nicht zuletzt würden auch die Verbraucherrechte geschärft.

Die vorgesehene verbindliche Teilnahme an Schlichtungsverfahren und die Stärkung der Empfängerrechte seien Verbesserungen, die auch dem Online-Handel insgesamt zugutekommen würden. Er glaube, dass die berechtigten Erwartungen an Schlichtungsverfahren erfüllt werden können.

Köpke pocht auf tariflich geschützte Arbeitsbedingungen

Uwe Köpke von der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi strich heraus, dass mit dem Gesetzentwurf nebst Änderungsantrag die Interessen der Absender und Empfänger von Postsendungen eben durch dieses verpflichtende Schlichtungsverfahren weiter gestärkt werden sollen.

Die vorgesehene neue Regelung gegen missbräuchliche Beeinträchtigung von Unternehmen zur Erzielung einer angemessenen Gewinnmarge dürfe nicht eine Vernichtung tariflich geschützter Arbeitsbedingungen begünstigen.

Kühling: Novelle bleibt hinter Erwartungen zurück

Der Vorsitzende der Monopolkommission, Prof. Dr. Jürgen Kühling, bedauerte, dass die angepeilte Novelle hinter den Erwartungen zurückbleibe und eine umfassende Anpassung an die veränderten Bedingungen auf den Postmärkten ausbleiben solle. Sinkende Briefmengen infolge der Digitalisierung bei Zunahme im Paketbereich böten neue Chancen für den Wettbewerb.

Er hielt es für dringend geboten, das Entstehen eines funktionierenden Wettbewerbs auf den Briefmärkten mit einer an die neuen Gegebenheiten angepassten Regulierung zu verbinden.

Kleinlein kritisiert Mehrbelastung für Unternehmen

Der Rechtsanwalt Dr. Kornelius Kleinlein verwies darauf, dass die Deutsche Post die Porti durch die zweimalige Erhöhung 2016 und 2019 um bis zu 33 Prozent angehoben habe. Bei Unternehmen könne sich die Mehrbelastung auf mehr als eine Million Euro seit 2016 summieren.

Er kritisierte das Verfahren, mit dem der sogenannte Gewinnzuschlag berechnet wird, der zur Anhebung der Porti geführt habe und das jetzt in das Postgesetz übernommen werden solle.

Zimmer: Es fehlt an Regeln zur Belebung des Wettbewerbs

Bei Prof. Dr. Daniel Zimmer von der Universität Bonn hinterlassen Gesetzentwurf und Änderungsantrag einen zwiespältigen Eindruck. Einzelne Vorschläge des Änderungsantrags seien aus Sicht von Wettbewerb und Verbraucherschutz zu begrüßen. Dies gelte unter anderem für den Vorschlag der verpflichtenden Teilnahme von Postdienstleistungsunternehmen an Schlichtungsverfahren.

In anderer Hinsichten seien die Vorschläge mit Wettbewerbsprinzipien nicht zu vereinbaren. Zudem fehle es an wichtigen neuen Regelungen zur Belebung des Wettbewerbs. Der Antrag der Koalitionsfraktionen führe die Entgeltregulierung ad absurdum.

Gesetzentwurf des Bundesrates

Der Gesetzentwurf bezieht sich auf Sendungen, bei denen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass mit ihnen Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz, dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz, dem Arzneimittelgesetz, dem Anti-Doping-Gesetz, dem Waffengesetz oder dem Sprengstoffgesetz begangen werden. Unternehmen, deren Mitarbeiter diese Pflicht verletzen, sollen mit einer Geldbuße von bis zu 500.000 Euro bestraft werden können. Der Bundesrat schlägt eine Ergänzung des Postgesetzes vor.

Zur Begründung heißt es, oft fänden Beschäftigte in nicht zustellbaren Postsendungen Betäubungsmittel. „In diesem Zusammenhang ist eine Zunahme des Handeltreibens mit inkriminierten Gütern unter Inanspruchnahme von Postdienstleistern zu verzeichnen.“

Die Bundesregierung unterstützt den Vorstoß zum Teil. Man befürworte eine gesetzliche Regelung, die eine bessere Zusammenarbeit der Postdienstleister mit den Strafverfolgungsbehörden hinsichtlich des Handels mit inkriminierten Gütern ermöglicht, erklärt sie. Allerdings bedürfe die vorgesehene Bußgeldnorm noch der weiteren Prüfung. Die Bundesregierung verweist auf einen vergleichbaren Passus im Zollverwaltungsgesetz, der eine Geldbuße von bis zu 30.000 Euro vorsieht. (fla/pez/08.02.2021)

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