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Arbeit

Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie des Asylbewerberleistungsgesetzes sowie weitere Anträge

Zeit: Montag, 2. November 2020, 13 Uhr bis 14.30 Uhr
Ort: Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Sitzungssaal 3.101

Die EVS (Einkommens- und Verbrauchsstichprobe) hält eine Mehrheit von Sachverständigen als Basis für die Berechnung von Regelsätzen als für grundsätzlich geeignet. Das wurde während einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales unter Leitung von Gabriele Hiller-Ohm (SPD) am Montag, 2. November 2020, deutlich. Vereinzelt wurde jedoch Kritik an der Anwendung der Daten deutlich, auch wurden Änderungen bei bestimmten Pauschalierungen und den Bedarfen für Kinder und Jugendliche angemahnt.

Regierungsentwurf und Anträge

Der Ausschuss hatte die Sachverständigen zum einen um Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Ermittlung der Regelbedarfe und zur Änderung des Zwölften Gesetzes Buches Sozialgesetzbuch sowie des Asylbewerberleistungsgesetzes (19/22750) geladen.

Zum anderen standen mehrere Anträge der Oppositionsfraktionen zur Diskussion: Ein Antrag (19/23128) der AfD-Fraktion zum Taschengeld für in Heimen lebende Menschen; ein Antrag der FDP-Fraktion für ein Liberales Bürgergeld (19/15040); ein Antrag der Linken (19/23113) und ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (19/23124), in denen die Fraktionen jeweils eine andere Berechnung der Regelsätze in der Grundsicherung fordern.

Warenkorbmodell gegen Statistikmodell

„Die EVS ist alternativlos, weil sie die einzige Quelle für valide Daten ist.“ Auch habe das Bundesverfassungsgericht die EVS wie auch das Statistikmodell als verfassungskonform eingestuft, stellte Dr. Anna Robra für die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände fest. Das Statistikmodell sei zielführender als das Warenkorbmodell, betonte Dr. Markus Mempel für den Deutschen Landkreis- und den Deutschen Städtetag. Verbesserungen seien aber unter anderem bei den Warmwasserbedarfen und bei den Schulbedarfen dringend nötig, so Mempel.

Alexander Nöhring vom Zukunftsforum Familie bezeichnete die EVS zwar ebenfalls als grundsätzlich geeignet, sein Verein kritisiere jedoch die sachgerechte Anwendung des Statistikmodells. So müsse unter anderem über die Nicht-Ausklammerung verdeckter Armut als auch über die Streichung von Konsumausgaben, die bisher als nicht regelbedarfsrelevant eingestuft werden, dringend gesprochen werden.

Bundesweite Preisunterschiede widersprechen Pauschalierung

Dr. Andreas Kuhn vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge betonte, man könne die EVS als Datenbasis benutzen, allerdings seien die Fallzahlen, die zur Heranziehung der Bedarfsermittlung benutzt würden, teilweise viel zu niedrig. Zum anderen gebe es bei den Energie- und Mobilitätskosten bundesweit erhebliche Preisunterschiede, weshalb eine einheitliche Pauschalierung hier nicht angebracht sei, sagte Kuhn.

Für den Deutschen Gewerkschaftsbund begrüßte Martin Künkler zwar die Einbeziehung von Handykosten, fragte aber, warum das Argument, dies bilde die gesellschaftliche Realität ab, nicht auch auf andere Ausgaben angewendet werde. So sei zum Beispiel ein Pkw im ländlichen Raum existenziell, um zum Beispiel die Kinder an Freizeitangeboten teilhaben zu lassen.

Kritik an der Höhe der berechneten Regelsätze

Deutliche Kritik äußerten Petra Zwickert von der Diakonie Deutschland und die Einzelsachverständige Inge Hannemann sowohl an der Höhe als auch an der Berechnung der Regelsätze. So seien Kosten für ein Kinderfahrrad derzeit nicht in den Ausgabepositionen enthalten, diese müssten sich die Familien vom normalen Regelsatz absparen, was für die meisten unmöglich sei, kritisierte Hannemann.

Auch sei es wichtig, die tatsächlichen Stromkosten anstatt einer Pauschale zu zahlen. Es gebe durchaus verschiedene Möglichkeiten, die verdeckt Armen aus der Berechnung der Referenzgruppen herauszunehmen, sagte Zwickert. So müssten die Vergleichsgruppen nach unten stärker abgegrenzt werden.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Ziel des Gesetzentwurfs (19/22750) ist eine verfassungskonforme Ermittlung und Ausgestaltung der Regelbedarfe in der Grundsicherung für Arbeitsuchende, in der Sozialhilfe und im Asylbewerberleistungsgesetz. Bei Vorliegen einer neuen Einkommens- und Verbraucherstichprobe (EVS) ist die Regierung gesetzlich verpflichtet, die Regelsätze anzupassen.

Die Bundesregierung verweist in dem Entwurf darauf, dass im Unterschied zu vorangegangenen Regelsatzänderungen die aktuellen Anpassungen bei den Kommunikationsausgaben auch die Kosten für die Handynutzung berücksichtigen sollen.

Antrag der AfD

Der Antrag der AfD trägt den Titel „Taschengeld für die in Heimen lebenden Bürger“ (19/23128). Heimbewohnern sollte im Jahr 2021 ein Taschengeld in Höhe von 160,56 Euro ausgezahlt werden, fordert die AfD in ihrem Antrag (19/23128). Derzeit liege der Betrag für Volljährige bei nur 116,64 Euro, schreibt sie.
Um ein „Mindestmaß an Autonomie und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen“, solle die Bundesregierung deshalb kurzfristig den entsprechenden Paragrafen 27b des Zwölften Sozialgesetzbuches ändern. Insbesondere sei dies mit Blick auf teilweise behinderte oder sehr alte Menschen in Heimen umzusetzen, schreiben die Abgeordneten.

Antrag der FDP

Die FDP fordert in ihrem Antrag (19/15040) die Einführung eines „Liberalen Bürgergeldes“. Es sei an der Zeit, die Grundsicherung für Arbeitsuchende so zu reformieren, dass sie den Einstieg in Arbeit und den Aufstieg innerhalb der Arbeitswelt erleichtert und gerade jungen Menschen mehr Perspektiven bietet, schreiben die Liberalen.

Sie verlangen unter anderem bessere Hinzuverdienstregeln, eine deutliche Erhöhung des Schonvermögens, regional ausdifferenzierte Pauschalen für Wohn- und Heizkosten, eine Betreuung der sogenannten „Aufstocker“ nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) durch die Arbeitsagenturen und eine Anpassung der Sanktionen sowie bessere Weiterbildungsmöglichkeiten.

Antrag der Linken

Der Antrag der Linksfraktion ist mit „Rechentricks überwinden – Regelbedarfe sauber berechnen“ überschrieben. Die Fraktion kritisiert, dass die Regelbedarfe von Hartz IV seit Jahren „kleingerechnet“ würden und zitiert in ihrem Antrag (19/23113) Fachleute, Gewerkschaften und Verbände, die sich für höhere Sätze aussprechen. „Der Regelbedarf für Erwachsene liegt im Jahr 2021 bei 658 Euro“, rechnet die Fraktion vor.
Konkret fordern die Abgeordneten etwa, dass Stromkosten am Bedarf orientiert übernommen würden und die Anschaffung von Küchengeräten wie Kühlschränken oder Waschmaschinen in Form von Geldleistungen gewährleistet werden müsse. Auch fordern die Abgeordneten eine Erhöhung des Kindergeldes auf 328 Euro pro Kind sowie weitere Zuschläge für Kinder aus armen Familien.

Antrag der Grünen

Der Antrag der Grünen steht unter der Überschrift „Teilhabe am gesellschaftlichen Leben garantieren – Regelbedarfsermittlung reformieren“ (19/23124). Die Fraktion Grünen kritisiert das Regelbedarfsermittlungsverfahren grundsätzlich. Der Anspruch des Verfahrens, ein soziokulturelles Existenzminimum zu sichern und das Recht auf Teilhabe in der Gesellschaft zu sichern, würde nicht erfüllt werden, schreiben sie in ihrem Antrag.

Die Bundesregierung solle deshalb die Regelbedarfsermittlung reformieren und ein „methodisch konsistentes Verfahren zur Berechnung von Regelbedarfen für Erwachsene und Kinder“ einführen. Dabei gelte es unter anderem, die Regelbedarfe von Haushalten abzuleiten, die statistisch zuverlässig seien. Dies schließe etwa Sozialhilfehaushalte oder Haushalte in verdeckter Armut aus. (che/02.11.2020)

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