+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

Direkt zum Hauptinhalt springen Direkt zum Hauptmenü springen
Arbeit

Gute Arbeit und soziale Sicherheit für Gig-Worker und Growd-Worker bei der ortsgebundenen und ortsungebundenen Plattformarbeit

Zeit: Montag, 23. November 2020, 13.30 Uhr bis 15 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.400 (Videokonferenz)

Die Idee der Fraktion Die Linke, die Arbeit von Gig-Workern (ortsabhängige Plattformarbeit) wie die Arbeit von abhängig Beschäftigten einzustufen, stößt bei einigen Experten auf Zweifel. Das wurde während einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales unter Leitung von Dr. Matthias Bartke (SPD) am Montag, 23. November 2020, deutlich, als zwei Anträge der Fraktion Die Linke zu Fragen der sozialen Sicherheit für Gig- und Crowd-Worker auf der Tagesordnung standen (19/16886; 19/22122).

„Plattformarbeit ist bisher eher ein Randphänomen“

Als Crowd-Worker werden Menschen bezeichnet, die Arbeiten für digitale Plattformen erstellen und pro Auftrag für ihre Arbeit bezahlt werden. Die Diskussion unter Fachleuten dreht sich schon länger um die Frage, ob für diese Arbeit die gängigen Definitionen von Selbstständigkeit zutreffen und wie eine bessere soziale und arbeitsrechtliche Absicherung erreicht werden kann beziehungsweise ob dies nötig ist.

In der Anhörung äußerten Experten unter anderem mit dem Verweis auf eine dünne statistische Datenlage Zweifel, ob eine Regulierung dieser Arbeitsformen sinnvoll sei. So sagte Dr. Lisa Allegra Markert von Bitkom (Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien), Plattformarbeit habe bisher noch keine Marktmacht und sei eher ein Randphänomen. „Es hat auch viele Vorteile, die meisten Plattformarbeiter sind zufrieden mit ihrer Arbeit“, ergänzte sie.

„Es gibt strukturelle Schieflagen“

Dr. Andreas Lutz vom Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland betonte, es sei zwar ein wachsendes Phänomen, aber hauptsächlich ein nebenberufliches. „Die meisten Selbstständigen sind gerne selbstständig und wollen nicht per Zwang zu Angestellten werden“, so Lutz.

Vanessa Barth von der IG Metall betonte dagegen, es gebe sehr wohl „strukturelle Schieflagen“. So seien die Selbstständigen gegen eine Kündigung ihres Accounts bei einer Plattform völlig machtlos. „Solch eine Kündigung hat die gleichen Auswirkungen wie die Kündigung eines Angestelltenverhältnisses“, sagte sie.

Umstrittene Beweislastumkehr

Dr. Johanna Wenckebach, Arbeitsrechtlerin am Hugo-Sinzheimer-Institut, betonte, man könne nicht einfach feststellen, dass es sich bei Plattformarbeitern um Selbstständige handele. Wenckebach unterstützte den Vorschlag der Beweislastumkehr im arbeitsrechtlichen Sinne, weil es bisher ein großes Ungleichgewicht beim Wissen über Abläufe gebe.

Eine Beweislastumkehr im sozialrechtlichen Sinne bezeichnete Dr. Reinhold Thiede von der Deutschen Rentenversicherung als „weder hilfreich noch sinnvoll“. „Zum einen ist der Begriff der Gig-Ökonomie noch zu unspezifisch, zum anderen würde eine auf diesen Bereich beschränkte Beweislastumkehr die Statusfeststellung noch verwaltungsaufwändiger und streitanfälliger machen“, heißt es dazu in der Stellungnahme der Rentenversicherung.

Erster Antrag der Linken

Die Linke betont in ihrem ersten Antrag mit dem Titel „Gute Arbeit und soziale Sicherheit für Gig-Worker bei ortsgebundener Plattformarbeit“ (19/16886), dass Plattformbetreibern die Möglichkeit genommen werden müsse, sich ihren Pflichten als Arbeitgeber zu entziehen. Plattformvermittelte Beschäftigung dürfe nicht länger ein Einfallstor für Lohn- und Sozialdumping sein und damit zu einer weiteren Prekarisierung der Arbeitswelt führen, schreiben die Abgeordneten.

Sie verlangen von der Bundesregierung, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der klarstellt, dass es sich bei Beschäftigten der Gig-Ökonomie grundsätzlich um Arbeitnehmer der Plattformbetreiber handelt. Auch soll eine Beweislastumkehr im Statusfeststellungsverfahren festgelegt werden, sodass die Plattformbetreiber widerlegen müssen, dass eine abhängige Beschäftigung existiert. Ferner soll eine Berichtspflicht für Plattformbetreiber über alle vermittelten ökonomischen Aktivitäten eingeführt und eine verlässliche Datengrundlage geschaffen werden, um den Stand der digitalen Plattformarbeit in Deutschland kontinuierlich zu überprüfen.

Zweiter Antrag der Linken

Auch in ihrem zweiten Antrag mit dem Titel „Gute Arbeit und soziale Sicherheit für Crowd-Worker bei der ortsungebundenen Plattformarbeit“ (19/22122) kritisiert Die Linke, dass sogenannten Crowd-Workern zentrale Schutzrechte fehlten. Mit dem Begriff Crowd-Work, so definiert es ihr Antrag, „werden in der Regel Dienstleistungen beschrieben, die ortsunabhängig erbracht und über Internet-Plattformen vermittelt und koordiniert werden“. Als besonders problematisch beschreiben die Abgeordneten, dass für die betroffenen Selbstständigen kein Mindestlohn und kein Arbeits- oder Kündigungsschutz gelte.

Von der Bundesregierung fordern sie deshalb neben einer Mindestentlohnung auch die Stärkung der Mitbestimmungsrechte von Crowd-Workern, etwa durch eine Anpassung des Betriebsverfassungsgesetzes. Darüber hinaus solle laut Antrag zeitnah eine Schlichtungsstelle eingerichtet werden, die bei Streitigkeiten zwischen Crowd-Workern und Plattformen vermitteln könne. (che/24.11.2020)

Marginalspalte