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Arbeit

Gesetz zur Beschäftigungssicherung infolge der COVID-19-Pandemie (Beschäftigungssicherungsgesetz – BeschSiG) sowie ein weiterer Antrag

Zeit: Montag, 16. November 2020, 14.30 Uhr bis 16 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.600

Die von der Bundesregierung geplante Verlängerung der Regelungen zum Kurzarbeitergeld (19/23480) stößt bei Experten grundsätzlich auf Zustimmung. Während einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales unter Leitung von Dr. Matthias Bartke (SPD) zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Beschäftigungssicherung infolge der Covid-19-Pandemie gab es am Montag, 16. November 2020, aber auch Kritik an einer zu langen Laufzeit der Regelungen, die bis Ende 2021 reichen soll. Außerdem wurden Forderungen laut, auch die Sonderregelungen beim Bezug von Arbeitslosengeld I zu verlängern.

Die Verlängerung der Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes sei nachvollziehbar, wobei der Zeitraum bis zum 31. Dezember 2021 „sehr lang ist“, befand Holger Schäfer vom Institut der Deutschen Wirtschaft. Die Aufstockung beim Kurzarbeitergeld biete keinen echten Anreiz zum Ausstieg aus der Kurzarbeit, sagte er. Auch sei nicht klar, ob die Lösung tatsächlich gerecht ist, da es keine Evaluation gebe. Man wisse nicht, ob diejenige, die von einem erhöhten Kurzarbeitergeld profitieren, „diejenigen sind, die es wirklich brauchen“.

„Arbeitnehmer und Arbeitslose kommen schlecht weg“

Aus Sicht des Sozialwissenschaftlers Prof. Dr. Stefan Sell wäre eine sofortige Anhebung des Kurzarbeitergeldes für Niedriglohnempfänger richtig. Hoch problematisch sei es zudem, die Sonderregelungen beim Bezug von Arbeitslosengeld I nicht entsprechend der Kurzarbeitergeld-Regelung zu verlängern. Sein Eindruck sei der, so Sell, dass die Verlängerung der Kurzarbeiterregelungen in Verbindung mit den Möglichkeiten zur Weiterbildung im Sinne der Arbeitgeber sei. Die Arbeitnehmer sowie die Arbeitslosen kämen hingegen schlecht weg.

Prof. Dr. Peter Bofinger sprach sich mit Blick auf die in der derzeitigen Krise sinkenden Einstellungschancen für Arbeitslose ebenfalls dafür aus, die Sonderregelungen beim Arbeitslosengeld-I-Bezug zu verlängern, wie von der Fraktion Die Linke in ihrem Antrag (19/23169) gefordert. „Die Argumentation für die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes gilt eins zu eins auch für das Arbeitslosengeld“, sagte Bofinger. Die zusätzlichen Kosten dafür würden sich seiner Auffassung nach „in engen Grenzen halten“.

„Es könnten Fehlanreize gesetzt werden“

Professor Bernd Fitzenberger vom Institut für Arbeits- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit sagte, eine sofortige Erhöhung des Kurzarbeitergeldes, gegebenenfalls gestaffelt nach Einkommen, hätte eher Geringverdienern geholfen. Wenn die Erhöhung an einen langen Bezug von Kurzarbeitergeld mit 50-prozentigem Arbeitsausfall gekoppelt ist, könnten Fehlanreize gesetzt werden, gab er zu bedenken. „Wenn sich die Leistungen mit zunehmender Dauer erhöhen, sinkt der Anreiz, möglichst zügig wieder aus der Kurzarbeit auszusteigen“, sagte Fitzenberger.

Das Vorhaben der Bundesregierung, die hälftige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge nicht mehr daran zu knüpfen, dass die Qualifizierung mindestens 50 Prozent der Zeit des Arbeitsausfalls beträgt, wurde von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) ebenso wie vom Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) begrüßt. Dies schaffe Flexibilität, sagte ZDH-Vertreter Jan Dannenbring. Problematisch sei jedoch die verlangte Zertifizierung jeder einzelnen Weiterbildungsmaßnahme.

„Zulassung des Trägers der Weiterbildung ausreichend“

Dr. Anna Robra von der BDA sah dies ebenfalls kritisch. Eine Zulassung des Trägers der Weiterbildungsmaßnahme sei ausreichend, befand sie. Bei der Förderung der Weiterbildungsmaßnahmen, die während der Kurzarbeit begonnen werden, sei zudem aus Sicht der BDA eine Reduzierung der Mindeststundenzahl auf mindestens 80 Stunden – statt 120 Stunden – notwendig, „weil sich kürzere Weiterbildungsmaßnahmen im Betriebsablauf bei schwankenden Arbeitsausfallzeiten besser einplanen lassen“.

Inga Dransfeld-Haase vom Bundesverband der Personalmanager (BPM) sagte, es sei richtig, die Zeit der Kurzarbeit für die Weiterbildung zu nutzen. Bislang gebe es aber in dieser Hinsicht nur eine geringe Akzeptanz. Die Personalmanagerin unterstützte die Forderungen von BDA und ZDH. Es brauche praxistauglichere Lösungen, sagte sie.

„Arbeitnehmer langfristig auf Transformation vorbereiten“

Ein erleichterter Zugang zu Weiterbildungsmaßnahmen wird auch vom Deutschen Gewerkschaftsverband (DGB) begrüßt. Ziel der Maßnahmen, so DGB-Vertreter Johannes Jakob, müsse es sei, die Arbeitnehmer langfristig auf die Transformation vorzubereiten statt nur kurzfristig auf betriebliche Bedürfnisse einzugehen. Anders als die Arbeitgebervertreter sprach er sich für die Beibehaltung der 120-Stunden-Grenze und der Zertifizierung der Maßnahmen aus, „weil wir denken, dass dadurch sinnvolle und nutzenbringende Maßnahmen zustande kommen“.

Die Verlängerung des erhöhten Leistungssatzes beim Kurzarbeitergeld schütze die Beschäftigten bei längerer Kurzarbeit vor Einkommensverlusten, führe aber zur weiteren finanziellen Belastung des Versicherungshaushalts der Bundesagentur für Arbeit (BA), sagte BA-Chef Detlef Scheele. Insgesamt rechne die BA mit Gesamtausgaben beim konjunkturellen Kurzarbeitergeld im Jahr 2021 von rund sechs Milliarden Euro, so Scheele.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die Bundesregierung will mit den Anschlussregelungen für das Kurzarbeitergeld ab Januar 2021 für die Unternehmen und Beschäftigten, die von der Covid-19-Pandemie und ihren Folgen betroffen sind, eine beschäftigungssichernde Brücke in das Jahr 2022 bauen und ihnen Planungssicherheit geben. Gleichzeitig sollen die Sonderregelungen wegen der enormen finanziellen Auswirkungen gestuft auslaufen.

Die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld sowie die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge und die Erleichterungen für den Bezug des Kurzarbeitergeldes werden laut Regierung durch Änderung der entsprechenden Verordnungen im Wesentlichen bis Ende des Jahres 2021 verlängert. Mit dem Gesetzentwurf sollen folgende Sonderregelungen bis Ende 2021 verlängert werden: Die Regelung zur Erhöhung des Kurzarbeitergeldes (auf 70/77 Prozent ab dem vierten Monat und auf 80/87 Prozent ab dem siebten Monat) soll bis zum 31. Dezember 2021 für alle Beschäftigten, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2021 entstanden ist, verlängert werden.

Abstimmung am 20. November

Die bestehenden befristeten Hinzuverdienstregelungen sollen insoweit bis zum 31. Dezember 2021 verlängert, als Entgelt aus einer geringfügig entlohnten Beschäftigung, die während der Kurzarbeit aufgenommen wurde, anrechnungsfrei bleibt. Zudem will die Regierung den Anreiz, Zeiten des Arbeitsausfalls für berufliche Weiterbildung zu nutzen, dadurch stärken, dass die für diese Fälle geregelte hälftige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge nicht mehr daran geknüpft wird, dass die Qualifizierung mindestens 50 Prozent der Zeit des Arbeitsausfalls betragen muss.

Der Bundestag will das Beschäftigungssicherungsgesetz am Freitag, 20. November, verabschieden.

Antrag der Linken

Die Fraktion Die Linke fordert in ihrem (19/23169), Sonderregelungen für das Arbeitslosengeld I zu verlängern und ein Weiterbildungsgeld einzuführen. Im Gegensatz zur sinkenden Zahl der Kurzarbeiter drohe die Zahl der Arbeitslosen weiter zu steigen. Neben konjunkturellen Risiken könne sich auch die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht negativ auf die Arbeitslosenzahl auswirken, sobald diese Regelung auslaufe, schreibt die Fraktion. Die durch Corona bedingte Krisensituation und die Schwierigkeit für Arbeitslose, eine neue Beschäftigung zu finden, machten es notwendig, die Sonderregelung für das Arbeitslosengeld I aus dem Sozialschutzpaket zu verlängern, fordert die Fraktion.

Die Regelung beinhaltet einen besseren Versicherungsschutz: Für Menschen, deren Arbeitslosengeld bis zum 31. Dezember 2020 ausläuft, wird die Anspruchsdauer einmalig um drei Monate verlängert. Analog zur Verlängerung der Kurzarbeit-Regelungen bis ins nächste Jahr fordert die Linksfraktion eine entsprechende Verlängerung auch für das Arbeitslosengeld. Außerdem solle ein Weiterbildungsgeld für Kurzarbeiter eingeführt werden, das für die Zeit der Weiterbildung einheitlich 90 Prozent des vorherigen Nettoverdienstes betragen soll. Wenn Betriebe ihre Beschäftigten bis zu einem Jahr nach Erhalt des Kurzarbeitergeld kündigen, sollen sie verpflichtet werden, erstattete Sozialversicherungsbeiträge zurückzuzahlen, heißt es in dem Antrag weiter. (hau/16.11.2020)

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