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Arbeit

Bundestagsabgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen

Zeit: Montag, 25. Januar 2021, 12.30 Uhr bis 14 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.400 (Videokonferenz)

Sollen auch Bundestagsabgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden? Mit dieser Frage und weiteren Aspekten einer Erwerbstätigenversicherung befasste sich der Ausschuss für Arbeit und Soziales am Montag, 25. Januar 2021, in einer Anhörung unter der Leitung von Dr. Matthias Bartke (SPD). Die als Videokonferenz durchgeführte Befragung von Sachverständigen widmete sich einem Antrag der Fraktion Die Linke (19/17255).

Antrag der Linken

Darin fordert die Fraktion nicht nur, Bundestagsabgeordnete mit Beginn der kommenden Legislaturperiode in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Perspektivisch solle dies für alle Erwerbstätigen gelten. Außerdem verlangt die Fraktion eine deutliche Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze und die Einführung einer Beitragsäquivalenzgrenze. Letztere solle Renten aus Einkommen, die das 2,07-fache des Durchschnitts überschreiten, im höchsten verfassungsmäßig zulässigen Maße dauerhaft und unbefristet degressiv abflachen. Vor allem die beiden letztgenannten Punkte bewerten viele Experten in ihren eingereichten Stellungnahmen skeptisch.

Die Linke begründet eine solche Ausweitung des Versichertenkreises auch damit, dass dies mittelfristig die gesetzliche Rentenversicherung stabilisieren würde. Je nach Ausgestaltung und Zeitpunkt der Umstellung würde der Beitragssatz bis 2040 gegenüber aktuellen Berechnungen sinken und das Sicherungsniveau der Renten hingegen deutlich steigen.

Kritik am Nullsummenspiel und zur Beitragsäquivalenz

Prof. Dr. Christian Hagist, Ökonom an der Otto Beisheim School of Management, schreibt: Der Antrag verschiebt die demografischen Lasten des Umlageverfahrens der gesetzlichen Rentenversicherung auf zukünftige Versicherte und wäre im besten Fall ein intergeneratives Nullsummenspiel.

Für die Einbeziehung von Abgeordneten in die gesetzliche Rente spräche zwar das Argument der Gleichbehandlung mit Beschäftigten, schreibt die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Für die langfristige Finanzierung der Rentenversicherung wäre durch die Einbeziehung der Abgeordneten aber nichts gewonnen. Zur Einführung einer Beitragsäquivalenzgrenze merkt die BDA an, diese würde die Akzeptanz der gesetzlichen Rentenversicherung dauerhaft schwächen.

Abwertung höherer Rentenansprüche

Die intendierte Abwertung höherer Rentenansprüche bewirkt eine massive Ungleichbehandlung von geleisteten Rentenbeiträgen, was dem Prinzip der Betragsäquivalenz diametral entgegensteht, betont die Finanzwissenschaftlerin Prof. Dr. Gisela Färber in ihrer Stellungnahme.

Prof. Dr. Felix Welti begrüßt in seiner Stellungnahme die Wiederaufnahme der Diskussion über die Alterssicherung der Abgeordneten. Sie kann und sollte im Kontext der Vorarbeiten der Unabhängigen Kommission Abgeordnetenrecht erfolgen. Die Vorschläge zur Beitragsbemessungsgrenze und zur Beitragsäquivalenzgrenze könnten nur in einem größeren Reformkonzept seriös beurteilt werden, so Welti.

Plädoyer für Erwerbstätigenversicherung

Für eine Erwerbstätigenversicherung plädieren der Sozialverband Deutschland e. V. (SoVD) und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB). Beide Verbände begrüßen auch die Einbeziehung von Bundestagsabgeordneten in die gesetzliche Rente. Die Einführung einer Beitragsäquivalenzgrenze für Rentenansprüche lehnt der SoVD allerdings ab. Eine derartige Leistungsobergrenze würde einen Verstoß gegen das Äquivalenzprinzip bedeuten, heißt es in der Stellungnahme des Verbandes, der darüber hinaus für eine moderate Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze plädiert.

Auch der DGB bewertet die Kappung von Leistungen als sehr kritisch: Das Prinzip der Lohnersatzfunktion sei zentral für das deutsche Rentensystem, und diese basiere auf der sogenannten Teilhabeäquivalenz, heißt es in der Stellungnahme der Gewerkschaft.

Experte sieht allenfalls vertrauensschutzrechtliche Bedenken

Der Jurist Dr. Sebastian Lovens-Cronenmeyer sieht in der verpflichtenden Aufnahme der Bundestagsabgeordneten in die gesetzliche Rentenversicherung allenfalls vertrauensschutzrechtliche, unter Wahrung des Sozialstaatsprinzips jedoch keinen weiteren rechtlichen Bedenken.

Auch die Idee einer Beitragsäquivalenzgrenze erscheine verfassungsrechtlich möglich. Denn die Verfassung gebiete weder, dass mit dem Eigentum nach Belieben verfahren werden könne, noch verbiete sie, dass der Staat Einschränkungen vornehme. (che/25.01.2021)

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