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Arbeit

Anträge zur Rentenversicherung

Zeit: Montag, 3. Mai 2021, 13.30 Uhr bis 15 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.200 (Videokonferenz)

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat sich am Montag, 3. Mai 2021, mit sechs Oppositionsanträgen zum Thema Alterssicherung befasst. Die drei Anträge der AfD-Fraktion (19/14073, 19/22928, 19/28463) ordern unter anderem einen Härtefallfonds im Zusammenhang mit der DDR-Rentenüberleitung, Klarheit über die beitragsfremden Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung und Verbesserungen bei freiwilligen zusätzlichen Zahlungen an die Rentenversicherung.

Anträge der Linken und Grünen

In zwei Anträgen (19/27317, 19/28432) fordert die Fraktion Die Linke ebenfalls, freiwillige Zusatzbeiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung auszubauen. Sie möchte dafür die Riester-Förderung beenden. Außerdem verlangt sie die vollständige Anerkennung von Rentenleistungen aus DDR-Arbeitsverhältnissen.

Im Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/27213) wird gefordert, die gesetzliche Rentenversicherung zu stärken und eine Bürgerversicherung einzuführen.

Unterstützung für die Idee der Zusatzbeiträge

Für die Idee der Zusatzbeiträge sprachen sich unter anderem der Sozialverband Deutschland (SoVD), der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und der Sozialverband VdK Deutschland aus. In seiner Stellungnahme bezeichnet der VdK die Riester-Rente als gescheitert. Freiwillige Zusatzbeiträge bereits ab dem 40. Lebensjahr führten zu niedrigeren und damit erschwinglicheren Zusatzbeiträgen, schreibt der VdK.

„Sowohl die betriebliche als auch die private Altersvorsorge (Riester-Rente) sind nicht in der Lage, die Leistungskürzungen in der gesetzlichen Rentenversicherung auszugleichen“, heißt es in der Stellungnahme des SoVD. Und der DGB schreibt: „Dabei dürfen aber die Beiträge auf den Lohn plus die zusätzlichen Beiträge zusammen die Beitragsbemessungsgrenze nicht übersteigen“, um Spitzenverdiener nicht einseitig zu übervorteilen. Auch die Ausweitung der freiwilligen Beitragszahlung für alle Nicht-Pflichtversicherten lehnt der DGB ab. „Wer sich der Solidargemeinschaft nicht verpflichtet fühlt, kann auch von ihr keine Solidarität erwarten.“

„Belastungen für zukünftige Generationen steigen“

Kritisch gegenüber Zusatzbeiträgen sprach sich Dr. Christian Hagist, Professor für Wirtschafts- und Sozialpolitik, in seiner Stellungnahme aus: Man könne davon ausgehen, dass sich vor allem Spitzenverdiener, die eine höhere Rendite erwarteten, für solche Beiträge entscheiden würden.

„Somit steigen die Belastungen für zukünftige Generationen beziehungsweise die fiskalische Tragfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung leidet.“

Auch die Professoren Dr. Eckart Bomsdorf und Dr. Heinz-Dietrich Steinmeyer äußerten sich sehr skeptisch. Ebenso die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA): Zwar käme es auch hier zunächst zu einer temporären Entlastung durch die zusätzlichen Beitragseinnahmen. Diesen stünden aber zusätzliche Leistungsansprüche in der Zukunft gegenüber, die in einer Zeit erfüllt werden müssten, in denen das Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentnern deutlich weniger günstig als heute ist, schreibt der Verband.

Nicht realisierte Rentenansprüche aus DDR-Arbeitsverhältnissen

Unterschiedliche Bewertungen gab es auch hinsichtlich des Härtefallfonds für bisher nicht realisierte Rentenansprüche aus DDR-Arbeitsverhältnissen.

Die Sozialverbände und der DGB unterstützten diese Forderung, während die Deutsche Rentenversicherung Bund und auch einige der Einzelsachverständigen diese eher ablehnten.

Erster Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion fordert in ihrem ersten Antrag (19/14073) einen Fonds für Härtefälle im Zusammenhang mit der DDR-Rentenüberleitung. Die Abgeordneten schreiben, dass es im Zuge der Überführung des DDR-Rentensystems in das bundesdeutsche System zu „Überführunglücken“ gekommen sei und viele spezifische DDR-Alterssicherungen für bestimmte Berufsgruppen nur teilweise ins gesamtdeutsche System übernommen wurden. Dies bedeute für viele Rentner im Osten erhebliche Einbußen bei der Rente.

AfD fordert deshalb von der Bundesregierung, einen Fonds für Härtefälle aufzulegen, in dessen Rahmen Betroffenen pauschalierte Einmalzahlungen gewährt werden sollen. Diese Zahlungen sollen von Steuern und Sozialabgaben befreit seien und auch nicht mit der Sozialhilfe verrechnet werden. Nach dem Willen der AfD-Fraktion soll der Fonds aus Steuermitteln finanziert werden.

Zweiter Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion fordert in ihrem zweiten Antrag (19/22928) Klarheit über die nicht beitragsgedeckten Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Aus sozial- und familienpolitischen Gründen würden durch die Versicherung auch Leistungen finanziert, denen keine entsprechenden Beiträge gegenüberstehen. Diese versicherungsfremden Leistungen müssten sachgerecht finanziert werden, schreibt die Fraktion und kritisiert, dass es zur Entwicklung dieser Leistungen bislang keine fortlaufende Berichterstattung weder durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales noch durch die Rentenversicherung gebe.

Die Bundesregierung solle deshalb bei neuen Gesetzesvorhaben mit Auswirkungen auf die Rentenversicherung die Entstehung von neuen, nicht beitragsgedeckten Leistungen ausweisen. Außerdem sollen die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung in den Jahresabrechnungen diese Leistungen in der „erweiterten Abgrenzung“ der Deutschen Rentenversicherung Bund gesondert ausweisen. Im jährlichen Rentenversicherungsbericht solle ferner die Entwicklung dieser Leistungen detailliert berichtet werden.

Dritter Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion will mit ihrem dritten Antrag (19/28463) die eigenverantwortliche Altersvorsorge erleichtern und selbstbestimmte freiwillige Zahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung ermöglichen. Die Abgeordneten schreiben, für die über 30 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sei die Zahlung von zusätzlichen freiwilligen Beiträgen bislang nur sehr eingeschränkt möglich. Dabei könne es dafür durchaus gute Gründe geben, wie zum Beispiel der Wunsch nach einer unkomplizierten und sicheren Anlagemöglichkeit oder auch ein eingeschränktes Vertrauen in kapitalgedeckte Anlageformen.

Sowohl für die Pflichtversicherten als auch für die freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherten solle es deshalb die Möglichkeit zusätzlicher Einzahlungen geben. Die Summe der Pflichtbeiträge und zusätzlichen freiwilligen Beiträge solle dabei den jährlichen Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung nicht überschreiten. Ferner solle geprüft werden, inwieweit die steuerliche Abzugsfähigkeit von Altersvorsorgeaufwendungen verbessert werden kann.

Erster Antrag der Linken

Die Fraktion Die Linke will freiwillige Zusatzbeiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung ausbauen und dafür die Förderung der Riester-Rente beenden. In ihrem ersten Antrag (19/27317) schreiben die Abgeordneten zur Begründung: „Riester-Renten und auch viele Formen kapitalgedeckter Betriebsrenten sind weder aus verbraucherpolitischer Sicht noch aus ökonomischen und verteilungspolitischen Gesichtspunkten dazu geeignet, ein nach dem Umlageverfahren organisiertes Pflichtversicherungssystem zu ersetzen.“ In der Niedrigzinsphase habe sich zudem gezeigt, dass die bei Einführung der Riester-Rente angenommenen Renditen nicht erreicht werden konnten und auch in den kommenden Jahren nicht erreicht werden könnten. Viele Anbieter von Betriebsrenten würden seit Jahren um die Refinanzierung ihrer Leistungszusagen kämpfen, schreibt Die Linke.

Sie fordert deshalb, die gesetzliche Rente wieder zum tragenden Fundament zukünftiger Alterssicherung auszubauen. In einem ersten Schritt solle dazu die „Rente nach Mindestentgeltpunkten“ entfristet und reformiert werden, die „Grundrente“ reformiert werden sowie das Rentenniveau wieder auf 53 Prozent des Durchschnittslohns angehoben werden. Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der unter anderem vorsieht, die sozialabgabenfreie Entgeltumwandlung abzuschaffen und die frei werdenden Finanzmittel für Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung einzusetzen. Sparerinnen und Sparer mit geförderten privaten Altersvorsorgeverträgen sollten das Recht erhalten, das bisher im Kapitaldeckungsverfahren angesparte Kapital freiwillig in die umlagefinanzierte gesetzliche Rentenversicherung zu überführen. Allen gesetzlich Versicherten sowie deren Arbeitgebern solle vom 1. Juli 2021 an die Möglichkeit eröffnet werden, ab dem vollendeten 40. Lebensjahr freiwillige Zusatzbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen.

Zweiter Antrag der Linken

Die Fraktion Die Linke fordert in ihrem zweiten Antrag (19/28432) die vollständige Anerkennung von Rentenansprüchen aus DDR-Arbeitsverhältnissen. Sie bezieht sich dabei auf das Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG) von 1991, das regelt, in welcher Form die in der DDR erworbenen Rentenansprüche aus den zahlreichen Zusatzversorgungssystemen und Sonderversorgungen anerkannt werden. „Dabei kam es aus Unkenntnis, Ignoranz und moralisch begründeter Willkür auch zu Kürzungen und Streichungen. Viele Betroffene wehren sich seitdem dagegen bei Gericht, so dass das AAÜG immer wieder geändert werden muss. In der DDR geschiedene Frauen, Bergleute der Braunkohleveredlung, Reichsbahnangestellte, Beschäftigte im DDR-Gesundheitswesen oder die Volkspolizei sind nur einige der vielen Betroffenengruppen des AAÜG. Kaum ein anderer Aspekt der deutschen Einheit hat so viel Verzweiflung und Wut ausgelöst“, schreibt die Fraktion.

Sie fordert deshalb von der Bundesregierung, für das AAÜG „schnellstmöglich geeignete Regelungen vorzulegen, die alle in der DDR erworbenen Ansprüche anerkennen“.

Antrag der Grünen

Die Grünen fordern in ihrem Antrag (19/27213), die gesetzliche Rente zu stärken und eine verlässliche Altersversorgung für alle sicherzustellen. Die gesetzliche Rentenversicherung sei mit Abstand die stärkste Säule im so genannten Drei-Säulen-Modell der Alterssicherung. Ihre Legitimität hänge aber unter anderem von der Grundvoraussetzung ab, dass langjährig Versicherte in der Regel eine Rente oberhalb des Grundsicherungsniveaus erwarten können. „Als Einkommensversicherung muss sie darüber hinaus gewährleisten, dass diejenigen, die über lange Jahre eingezahlt und dabei ein durchschnittliches Einkommen erzielt haben, eine Rente erhalten, die das während des Erwerbslebens erreichte Einkommen möglichst weitgehend sichert. Oberste Priorität ist deshalb, das gesetzliche Rentenniveau dauerhaft zu stabilisieren, damit die gesetzliche Rentenversicherung den größtmöglichen Anteil zur Sicherung des Lebensstandards beiträgt, und Altersarmut zu verhindern“, schreiben die Grünen.

Sie fordern deshalb unter anderem, eine Bürgerversicherung einzuführen, die alle Bürgerinnen und Bürger mit einbezieht. Eine nachhaltige Finanzierung solle über einen „Maßnahmenmix“ gesichert werden, indem unter anderem die Frauenerwerbsbeteiligung ausgeweitet wird, der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und die Situation prekär Beschäftigter verbessert wird. Mit einem steuerfinanzierten Stabilisierungsbeitrag sollen diese Maßnahmen flankiert werden. Ferner solle eine arbeitgeberfinanzierte Mindestbeitragsbemessungsgrundlage eingeführt und die Grundrente schrittweise zu einer Garantierente weiterentwickelt werden. (che/03.05.2021)

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