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Ausschüsse

Reform der Psychotherapeutenausbildung

Zeit: Mittwoch, 15. Mai 2019, 14.30 Uhr bis 16.30 Uhr
Ort: Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Sitzungssaal 3 101

Die von der Bundesregierung geplante Reform der Psychotherapeutenausbildung wird von Experten mit einigen Einschränkungen positiv aufgenommen. Die Fachleute sehen nach 20 Jahren den Bedarf einer Modernisierung und begrüßen auch die geplante finanzielle Entlastung für die Auszubildenden. Mehrere Sachverständige forderten in der Anhörung des Gesundheitsausschusses unter Leitung des stellvertretenden Ausschussvorsitzenden Harald Weinberg (Die Linke) am Mittwoch, 15. Mai 2019, sowie in ihren schriftlichen Stellungnahmen allerdings Übergangsregelungen und finanzielle Zusagen, um Nachteile für jetzige Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA) beziehungsweise künftige Psychotherapeuten in Weiterbildung (PiW) zu verhindern.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Dem Gesetzentwurf (19/9770) zufolge soll die Psychotherapie ein eigenständiges Studienfach werden, das fünf Jahre dauert (drei Jahre Bachelor- plus zwei Jahre Masterstudium) und mit einer staatlichen psychotherapeutischen Prüfung abgeschlossen wird. Nach bestandener Prüfung wird die Approbation erteilt unter der Berufsbezeichnung Psychotherapeut.

Auf das Studium folgt eine Weiterbildung in stationären und ambulanten Einrichtungen, wobei die Behandlungsleistungen der Psychotherapeuten in Weiterbildung von den Krankenkassen vergütet werden. Mit Abschluss der Weiterbildung können sich Psychotherapeuten in das Arztregister eintragen lassen und sich für eine Zulassung im System der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bewerben.

„Prekäre Arbeitsverhältnisse“

Die Bundeskonferenz der Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA-Politik-Treffen) erklärte, in Zeiten des zunehmenden Leistungsdrucks werde die psychotherapeutische Behandlung immer wichtiger. Derzeit würden die PiA aufgrund fehlender Regelungen in prekäre Verhältnisse gezwungen. Die Ausbildungskosten in Höhe von 20.000 bis 80.000 Euro seien von den PiA in voller Höhe selbst zu tragen. Die prekären Arbeitsverhältnisse seien mit der wichtigste Grund für die Reform.

Der Entwurf beinhalte aber keine Regelungen für die sofortige Verbesserung der Situation der PiA. Nötig sei eine Übergangsregelung für den Fall, wenn künftig PiA und PiW gleichzeitig in einem Ort tätig würden. Während PiW dann einen angemessenen Tariflohn erwarten könnten, erhielten PiA nach jetzigem Stand eine unzureichende Entlohnung. Überdies fehlten verbindliche Regelungen für die Bezahlung der PiW in der ambulanten Weiterbildung. Die Finanzierung der Weiterbildung ohne Eigenbeteiligung der PiW müsse Priorität haben. Eine Sprecherin sagte in der Anhörung, es müsse Möglichkeiten geben, von der alten in die neue Ausbildung zu wechseln.

„Praktische Ausbildung aufstocken“

Der Einzelsachverständige Dr. Steffen Fliegel forderte wie andere Fachleute auch eine Aufstockung der praktischen Ausbildung. Die vorgesehenen Praxisanteile seien für die Erteilung einer Approbation sowie für die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Versorgung zu gering. Zudem sollte im Studium die Ausbildung im Bereich der Kinder- und Jugendpsychotherapie gestärkt werden. Im Studium müsse ferner gewährleistet sein, dass alle vom Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie (WBP) anerkannten Therapieverfahren praxisnah gelehrt würden.

Nach Ansicht des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) könnte mit der neuen Berufsbezeichnung die Qualifizierung der Psychotherapeuten unklar werden. Die Beibehaltung der Bezeichnung „Psychologisch“ würde die Unterscheidbarkeit der verschiedenen Berufsgruppen auch in Abgrenzung zu den Ärzten sichern. In dem Konzept würden außerdem theoretische und praktische Inhalte ungünstig vermischt. Psychotherapie sei primär eine Praxis und könne nur bedingt in Seminaren erlernt werden. Ein ausreichender Praxisanteil sei Voraussetzung für die selbstständige Heilbehandlung.

„Mehr Befugnisse für künftige Absolventen“

Die Einzelsachverständige Silvia Schneider sprach sich dafür aus, den künftigen Absolventen mehr Befugnisse zu geben. Neben der vorgesehenen Befugnis zur Verschreibung von Ergotherapie und psychiatrischer Krankenpflege sollten Psychotherapeuten auch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen dürfen. Für die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit von Menschen mit psychischen Erkrankungen seien Psychotherapeuten hervorragend ausgebildet.

Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) forderte zum Abschluss des Studiums eine schriftliche Wissensprüfung. Eine staatliche Prüfung als Voraussetzung für den Zugang zum akademischen Heilberuf müsse zusätzlich eine schriftliche Prüfung enthalten. Ziel sei ein bundeseinheitlicher Kenntnisstand, der im Interesse der Patientenversorgung eine einheitliche hohe Qualifikation sicherstelle. Mit einer staatlichen Prüfung, die aus einem schriftlichen und praktischen Teil bestehe, könnten auch Regelungen zur Anerkennung und Zulassung von Bewerbern aus Nicht-EU-Ländern standardisiert werden. Eine Sprecherin der Bundesärztekammer (BÄK) schloss sich in der Anhörung dieser Forderung an.

Antrag der AfD

In der Anhörung mitberaten wurden Anträge der Oppositionsfraktionen. So fordert die AfD-Fraktion in einem Antrag (19/9970), die Studiendauer von zehn auf mindestens elf Semester zu erhöhen, wobei das letzte Semester in Form einer praktischen Ausbildung zu absolvieren sei.

Der Prüfungsumfang sollte um eine schriftliche Prüfung erweitert werden. Schließlich sollte bei der Berufszulassung für alle Antragsteller, deren Muttersprache nicht Deutsch sei, eine verpflichtende Sprachprüfung eingeführt werden.

Antrag der Linken

Nach Ansicht der Linksfraktion müssen die prekären Verhältnisse der Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA) schnellstmöglich beendet werden. In einem Antrag (19/9912) der Fraktion heißt es, ein Nebeneinander von unbezahlten und bezahlten Auszubildenden müsse verhindert werden.

Ferner fordern die Abgeordneten, den Entwurf der Approbationsordnung zusammen mit dem Gesetzentwurf zu beraten. Lehrinhalt eines Studiums sollten nicht nur die bereits anerkannten, sondern auch die Breite der in der Forschung diskutierten Verfahren und Methoden sein. Ferner sollte ein Praxissemester im Anschluss an die theoretische Ausbildung vor Voraussetzung für die Approbation gemacht werden.

Antrag der Grünen

Die Grünen-Fraktion fordert in ihrem Antrag (19/9272) eine Zusatzfinanzierung der ambulanten Weiterbildung analog zur Förderung der Weiterbildung von Hausärzten sowie Übergangsregelungen für bereits in der Psychotherapeutenausbildung stehende Hochschulabsolventen und für jene Jahrgänge, die noch nach altem Recht ihre Ausbildung absolvieren werden.

Zudem müsse sichergestellt werden, dass die Besonderheiten der Behandlung von Patienten aller Altersgruppen einschließlich Kindern und Jugendlichen im Studium umfassend gelehrt werden. Auch müsse darauf hingewirkt werden, ein bedarfsgerechtes regionales Versorgungskonzept für schwer und chronisch psychisch erkrankte Menschen zu erarbeiten. (pk/15.05.2019)

Liste der geladenen Sachverständigen

Verbände/Institutionen:

• Aktion Psychisch Kranke e. V. (APK)
• Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V. (BDP)
• Bundesärztekammer (BÄK)
• Bundesdirektorenkonferenz - Verband Leitender Ärztinnen und Ärzte der Kliniken für Psychiatrie und Psychotherapie e. V. (BDK)
• Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK)
• Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten e. V. (bvvp)
• Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie e. V. (DGKJP)
• Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e. V. (DGPPN)
• Deutsche Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie e. V. (DGPT)
• Deutsche Gesellschaft für Psychologie e. V. (DGPs)
• Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie e. V. (DGSF)
• Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie e. V. (DGVT)
• Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V. (DKG)
• Deutsche PsychotherapeutenVereinigung e. V. (DPtV)
• Deutscher Hochschulverband e. V. (DHV)
• Fachbereichstag Soziale Arbeit e. V. (FBTS) c/o Hochschule Niederrhein
• Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)
• Gesellschaft für Neuropsychologie e. V. (GNP)
• Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband)
• Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)
• PiA-Politik-Treffen (PPT)
• Spitzenverband ZNS (SpiZ)
• Verband der Privaten Hochschulen e. V. (VPH)
• Vereinigung Analytischer Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten in Deutschland e. V. (VAKJP)

Einzelsachverständige:

  • Prof. Dr. Cord Benecke, Institut für Psychologie, Universität Kassel
  • Dr. Steffen Fliegel, Gesellschaft für Klinische Psychologie und Beratung GmbH
  • Silvia Schneider, Psychotherapeutin

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