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Gesundheit

Experten werben für neue Strategie in der Antidrogenpolitik

Zeit: Montag, 17. Mai 2021, 14.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 300

Mediziner und Kriminologen befürworten eine veränderte Strategie zur Eindämmung des Drogenkonsums. Verbote und die strafrechtliche Verfolgung von Drogenkonsumenten haben sich aus Sicht mancher Fachleute nicht bewährt. Sie befürworten deswegen weniger Repression und mehr Hilfsangebote, wie sich anlässlich einer Anhörung über zwei Anträge der Linksfraktion am Montag, 17. Mai 2021, im Gesundheitsausschuss unter Vorsitz von Erwin Rüddel (CDU/CSU) gezeigt hat. Die Sachverständigen äußerten sich in schriftlichen Stellungnahmen.

Erster Antrag der Linken

Die Linksfraktion plädiert in ihren Anträgen für eine liberalere Drogenpolitik. In ihrem ersten Antrag (19/14828) fordert die Fraktion die Freigabe von Betäubungsmitteln zum Eigengebrauch. Von einer strafrechtlichen Verfolgung bei Volljährigen müsse abgesehen werden, wenn Konsumenten die Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch nutzten. Dabei dürften bestimmte Mengen nicht überschritten werden.

In der Begründung heißt es, die Bestrafung von Drogenkonsumenten, die allenfalls sich selbst schädigten, sei mit dem Freiheitspostulat der Verfassung nicht vereinbar. Die Kriminalisierung sei eine ungeeignete, nicht erforderliche und nicht angemessene Maßnahme im Umgang mit Drogenkonsum.

Zweiter Antrag der Linken

Die Abgeordneten fordern in einem weiteren Antrag (19/28774) Rechtssicherheit für die Substanzanalyse von Drogen, das sogenannte Drug-Checking. Wenn Drogenkonsumenten sich auf dem Schwarzmarkt versorgten, setzen sie sich erheblichen gesundheitlichen Risiken aus, heißt es in dem Antrag.

Oft gehe von zugesetzten Streckmitteln und Beimengungen auch anderer Drogen oder Verunreinigungen eine größere Gefahr aus, als von der Substanz selbst. Hier könne Drug-Checking Leben retten.

„Viele Betroffene können ihren Konsum nicht richtig einschätzen“

Nach Erkenntnis der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) ist der Nutzen der Strafverfolgung zur Verbesserung der gesundheitlichen Risiken auf der individuellen Ebene bislang unbewiesen. Es sei daher ein wichtiges Instrument der Ermittlungsbehörden, bei geringen Mengen für den Eigenbedarf von einer Strafverfolgung abzusehen. Allerdings könnten viele Betroffene ihren Konsum nicht richtig einschätzen und hielten ihn fälschlicherweise für unproblematisch. Es sei daher sinnvoll, den Verzicht auf Strafverfolgung mit einer Auflage zu verbinden, etwa eine Suchtberatung aufzusuchen.

Der Verband befürwortet überdies das sogenannte Drug-Checking. Bewährt hätten sich auch Drogenkonsumräume. Die DHS forderte außerdem eine umfassende Debatte über die Ziele der Suchtpolitik und regte dazu eine Enquete-Kommission an.

„Abschreckung durch Strafandrohung funktioniert nicht gut“

Der Psychiater und Spezialist für Drogentherapien, Prof. Dr. Derik Hermann, erklärte, die Drogenpolitik bewege sich zwischen den Polen einer strafrechtlichen Verfolgung des Konsums und einer weitreichenden Freigabe. Die Dekriminalisierung stelle einen Mittelweg dar, mit dem Portugal gute Erfahrungen gemacht habe. Portugal habe den Drogenkonsum entkriminalisiert und den Besitz einer definierten, geringen Menge zum Eigenverbrauch aus dem Strafrecht herausgenommen und als Ordnungswidrigkeit eingestuft.

In Deutschland funktioniere der Weg der Abschreckung durch Androhung von Strafen nicht gut, merkte Hermann an. Die Verfügbarkeit und der Konsum von Drogen seien trotz der Prohibition hoch. Zudem bilde sich durch den Drogenhandel ein unkontrollierbarer Schwarzmarkt. Die personelle Ausstattung der Polizei sei zu gering, um das Verbot von Drogen umfassend durchzusetzen. Daraus resultiere eine selektive Strafverfolgung. Hermann sprach sich dafür aus, Prävention, Jugendschutz, Suchtberatung und Behandlungsangebote zu erweitern und besser zu koordinieren. Der Handel mit Drogen müsse aber weiter strafrechtlich geahndet werden.

„Konsumdelikte entkriminalisieren“

Die Kriminologin Svea Steckhan argumentierte, aus polizeilicher Sicht sei eine nach realitätsnahen Gesichtspunkten orientierte Grenzwertfestlegung einer geringen Drogenmenge zu befürworten. Die drogenbezogene Strafverfolgung werde als kontraproduktiv bewertet, weil sie indirekt weitere Kriminalitätsformen oder andere gesellschaftliche Folgeschäden produziere.

Häufig werde die Polizeiarbeit als für den Papierkorb angesehen, weil Verfahren eingestellt, aber zuvor wertvolle Ressourcen aufgewendet würden, um Anzeigen zu schreiben. Polizisten sprächen sich daher für eine Entkriminalisierung von Konsumdelikten aus.

„Positive Effekte durch erschwerte Verfügbarkeit“

Skeptisch zu einer liberalen Drogenpolitik äußerte sich der Einzelsachverständige Uwe Wicha und verwies auf Erfahrungen mit Drogenkonsumenten. Mit der Definition einer geringen Menge ohne Berücksichtigung des Wirkstoffgehaltes werde ein Anreiz gesetzt, Substanzen hochkonzentriert in Umlauf zu bringen. Bis zu welchem Reinheitsgrad und mit welchen Mitteln gestreckt werde, sei für Konsumenten unabsehbar.

Wicha argumentierte mit dem hohen Schädigungspotenzial von Alkohol, das auf die leichte Verfügbarkeit und den gesellschaftlich tolerierten Konsum zurückzuführen sei. Im Gegensatz dazu habe die erschwerte Verfügbarkeit von Zigaretten einen positiven Effekt gehabt. Diese Strategie sollte auch für illegale Drogen gelten. (pk/17.05.2021)

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