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Gesundheit

Digitale Versorgung

Der Ausschuss für Gesundheit wird in seiner Sitzung
am Mittwoch, den 16. Oktober 2019, von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr eine öffentliche Anhörung zu den Vorlagen

Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation 
(Digitale-Versorgung-Gesetz – DVG)

BT-Drucksache 19/13438

Änderungsanträge der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zum
Entwurf eines Gesetzes für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation 
(Digitale-Versorgung-Gesetz – DVG)
BT-Drucksache 19/13438
Ausschussdrucksache 19(14)106.1

Unterrichtung durch die Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation 
(Digitale-Versorgung-Gesetz – DVG)

Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates
BT-Drucksache 19/13548

Antrag der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink, Kordula Schulz-Asche, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Der Digitalisierung im Gesundheitswesen eine Richtung geben und sie im Interesse der Nutzerinnen und Nutzer vorantreiben
BT-Drucksache 19/13539

durchführen. 

Die Anhörung findet im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Anhörungssaal 3.101, Adele-Schreiber-Krieger-Straße 1, 10117 Berlin statt.


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Allgemeine Informationen zum Besuch öffentlicher Anhörungen

Interne und externe Besucher werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses für Gesundheit anzumelden. Bitte senden Sie uns Ihre Anmeldung schnellstmöglich per
E-Mail (gesundheitsausschuss@bundestag.de) oder Fax (+49 30 227-36724).

Externe Besucher geben dabei bitte folgende Angaben mit an:

  • Datum und Thema der Anhörung
  • Name, Vorname(n)
  • Geburtsdatum

Ihre Daten werden im Polizeilichen Informationssystem (INPOL) überprüft und für die Einlasskontrolle verwendet. Nach Beendigung des Besuches werden die Daten vernichtet.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass die Anmeldung aus Kapazitätsgründen nicht immer den Zugang garantieren kann.
Ein frühzeitiges Erscheinen ist daher empfehlenswert.
Ein Rede- und Fragerecht besteht nicht.

Bitte bringen Sie zur Einlasskontrolle einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.

Da die Sitzungszeiten sich kurzfristig verändern können, bitten wir Besucherinnen und Besucher sich vorab über den aktuellen Sitzungsbeginn zu informieren.

Um allen angemeldeten Zuhörerinnen und Zuhörern die Teilnahme an den öffentlichen Anhörungen zu ermöglichen, bitten wir bei der Anmeldung um Hinweise zu behinderungskompensierenden technischen Hilfsmitteln, die unsererseits zur Verfügung gestellt werden sollen.

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