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Ausschüsse

Öffentliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung nationaler Regelungen an die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der Kommission vom 24. Mai 2019 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge“ (BT-Drs. 19/28179)

Zeit: Montag, 19. April 2021, 14 Uhr bis 16 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 800 +Videkonferenz

Mit Drohnen befasst sich der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur am Montag, 19. April 2021, in einer öffentlichen Anhörung. Gegenstand ist der Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Anpassung nationaler Regelungen an die Durchführungsverordnung (EU) 2019 / 947 der Kommission vom 24. Mai 2019 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge“ (19/28179). Die Sitzung unter Vorsitz von Cem Özdemir (Bündnis 90/Die Grünen) beginnt als Videokonferenz um 14 Uhr im Sitzungssaal 4.600 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin und dauert zwei Stunden.

Die Sitzung wird am Dienstag, 20. April, ab 15 Uhr zeitversetzt im Parlamentsfernsehen und im Internet auf www.bundestag.de übertragen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit dem Gesetzentwurf sollen Regelungen im Luftverkehrsgesetz, in der Luftverkehrs-Ordnung und in weiteren Gesetzen und Verordnungen geändert werden. Der Gesetzentwurf dient dazu, die uneingeschränkte Anwendbarkeit der EU-Durchführungsverordnung 2019 / 947 der Europäischen Kommission in Deutschland zu gewährleisten. Die Durchführungsverordnung trifft Regelungen zur unbemannten Luftfahrt, die vor allem einen einheitlichen und sicheren Betrieb unbemannter Fluggeräte (Drohnen) sicherstellen sollen.

Im Luftverkehrsgesetz werden Zuständigkeitsregeln neu gefasst. Zudem werden vom Luftfahrt-Bundesamt zu führende Register über Betreiber unbemannter Fluggeräte und zulassungspflichtige unbemannte Fluggeräte eingeführt. In diesem Zusammenhang werden Einzelheiten der Verarbeitung personenbezogener Daten geregelt

In der Luftverkehrs-Ordnung sollen Teile gestrichen werden. Außerdem werden behördliche Zuständigkeiten und Verfahren neu geregelt. Neue Ordnungswidrigkeits- und Bußgeld-Vorschriften werden eingeführt und bestehende geändert. (vom/31.03.2021)

Aufgrund der Hygiene- und Abstandsbestimmungen ist die Teilnahme von Zuschauerinnen und Zuschauern im Sitzungssaal nicht möglich. Es besteht jedoch die Möglichkeit der Zuschaltung per Webex-Videokonferenz für Zuhörende. Anmeldungen richten Sie bitte per E-Mail an verkehrsausschuss@bundestag.de. Die Zahl der Teilnehmenden aus der Öffentlichkeit ist für die Videokonferenz auf 100 Personen begrenzt. Die Anmeldungen werden daher nach ihrem Eingang angenommen. Die Zugangsdaten für die Videokonferenz werden per E-Mail übermittelt. Teilnehmerinnen und Teilnehmer können sich bei der Anhörung in Webex mit Ihrem eigenen Namen anmelden, aber auch mit einem selbst gewählten Pseudonym, welches bei der Anmeldung für die Teilnahme mitgeteilt wird. Eine Aufzeichnung der Sitzung steht ab 20. April 2021, 15.00 Uhr unter www.bundestag.de/mediathek zum Abruf bereit.

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