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Ausschüsse

71. Sitzung - Öffentliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Filmförderungsgesetzes“

Zeit: Mittwoch, 21. April 2021, 16.45 Uhr bis 19.45 Uhr
Ort: Berlin, Jakob-Kaiser-Haus, Sitzungssaal 1.228

Vertreter der Film- und Kinobranche fordern eine umfassende Reform der Filmförderung in Deutschland. Allerdings liegen die Ansichten von Kinobetreibern, Produzenten, Verleihern und Fernsehsendern mitunter weit auseinander. Das hat sich in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Kultur und Medien am Mittwoch, 21. April 2021, gezeigt. Thema der Sitzung unter Leitung von Katrin Budde (SPD) war die geplante Novelle des Filmförderungsgesetzes der Bundesregierung (19/27515). Auf der Tagesordnung standen außerdem Anträge von AfD (19/27871), FDP (19/27822) und Die Linke (19/27315).

Wegen Pandemie keine große Reform

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht wegen der Corona-Pandemie eine Verlängerung des Filmförderungsgesetzes (FFG) für zunächst nur zwei Jahre vor. Üblich ist, dass das FFG alle fünf Jahre überprüft und verlängert wird. Die ursprünglich angestrebte große Reform der Filmförderung sei derzeit jedoch nicht möglich, da es wegen der großen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Film- und Kinobranche an den nötigen Daten mangele, machten die Kulturpolitiker Johannes Selle (CDU/CSU) und Martin Rabanus (SPD) in der Anhörung deutlich.

Deshalb habe man sich auf eine nur kleine Reform geeinigt, um die Auswirkung der Pandemie zu mindern. So sieht die Novelle unter anderem einen flexibleren Umgang mit den Förderrichtlinien durch die Filmförderungsanstalt (FFA) vor. Zudem sollen die Sperrfristen für geförderte Filme flexibler gehandhabt werden. So soll in Fällen, in denen die Aufführung eines Films im Kino bundesweit nicht möglich ist, die Ausstrahlung auch auf Streaming-Plattformen erlaubt werden.

Sperrfristen flexibler gestalten

Prinzipiell begrüßten die Vertreter der Film- und Kinobranche die Flexibilisierung. Allerdings forderten sie mitunter weitergehende Regelungen. So forderte Christine Berg für den Hauptverband Deutscher Filmtheater (HDF Kino) für eine große Reform des FFG in der nächsten Legislaturperiode, dass die Sperrfristen weiter verkürzt werden, im Gegenzug aber nicht nur für die geförderten Filme gelten, sondern für alle in Deutschland gestarteten Filme. Nach dem Vorbild Frankreichs müsse eine Vereinbarung zwischen allen Branchenteilnehmern gefunden werden.

Auch Dr. Christian Bräuer von der Gilde deutscher Filmkunsttheater (AG Kino) verwies auf Frankreich, das seine Film- und Kinobranche „sehr erfolgreich“ zu schützen wisse. Ebenso wie Berg plädierte auch Bräuer dafür, mittels einer Branchenvereinbarung die Sperrfristen flexibel und für alle Filme mit Auswertung im Kino verbindlich zu regeln.

Erfolg bei Festivals und Online-Ausstrahlung beachten

Unterstützung für den Vorschlag kam auch von Meike Kordes von der Allianz Deutscher Produzenten Film & Fernsehen. Susanne Binninger von der Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm (AG DOK) warb ebenfalls dafür, die Sperrfristen flexibler zu gestalten. Allerdings sollten sie zukünftig nicht mehr im FFG selbst geregelt werden, sondern in den Richtlinien der FFA. Diese könne viel flexibler und individueller reagieren.

Zugleich forderte Binninger, bei der Referenzförderung nicht länger nur den Zuschauererfolg der Filme in den Kinos, sondern auch bei Festivals und bei Online-Ausstrahlung zu berücksichtigen.

Corona und die Filmverwertung

Der Forderung nach einer Ausweitung der Sperrfristen auf alle in Deutschland gestarteten Kinofilme erteilten Marie Ann Nietan vom Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) und Johannes Klingsporn vom Verband der Filmverleiher (VdF) eine deutliche Absage. Dies sei ein „aberwitziger Vorschlag“, sagte Klingsporn. Für eine flexiblere Sperrfristen beziehungsweise deren Verkürzung sprachen aber auch sie sich aus.

Das System der Verwertung von Filmen habe sich dramatisch geändert, vor allem durch die Corona-Pandemie, führte Klingsporn aus. Er gehe davon, aus, dass sich dieser Trend auch nach der Pandemie fortsetze.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Ziel der Gesetzesnovelle der Bundesregierung (19/27515) ist es, das Filmförderungsgesetz an die Bedingungen der Corona-Pandemie anzupassen und die Geltungsdauer des Gesetzes für zunächst zwei Jahre zu verlängern. Dies bedeutet, dass auch die Filmabgabe, die Kinobetreiber, Videowirtschaft, Fernsehanstalten sowie Programmvermarkter an die Filmförderungsanstalt (FFA) zur Finanzierung der Filmförderung abführen müssen, nur für zwei Jahre verlängert wird. Üblich ist, dass diese alle fünf Jahre überprüft und verlängert wird.

Konkret sieht die Gesetzesnovelle, die am 1. Januar 2022 in Kraft treten soll, vor, dass der Verwaltungsrat der FFA die den einzelnen Förderbereichen zustehenden Mittel auch für Maßnahmen zur Strukturverbesserung verwenden kann, wenn dies zur „Abwendung oder Minderung von Schäden für die Struktur der deutschen Filmwirtschaft, die aufgrund höherer Gewalt drohen oder bereits eingetreten sind, unbedingt erforderlich erscheint“.

Flexiblere Handhabung von Sperrfristen

Zudem soll dem Vorstand der FFA mehr Spielraum beim Erteilen von Ausnahmen eingeräumt werden, wenn einzelne Förder- oder Auszahlungsvoraussetzungen aufgrund höherer Gewalt nicht erfüllt werden können. Flexibler sollen auch die Sperrfristen für geförderte Filme gehandhabt werden. So soll in Fällen, in denen die reguläre Aufführung eines Films im Kino für „eine nicht unerhebliche Dauer“ bundesweit nicht möglich ist, die Ausstrahlung auch auf bezahlpflichtigen Streaming-Plattformen ermöglicht werden.

Mit der Gesetzesnovelle soll zudem der Umweltschutz verstärkt in der Filmförderung berücksichtigt werden. So sollen Fördermittel nur vergeben werden, wenn bei der Filmproduktion „wirksame Maßnahmen zur Förderung der ökologischen Nachhaltigkeit getroffen werden“. Die Einzelheiten dafür soll der FFA-Verwaltungsrat in einer Richtlinie festlegen.

Antrag der AfD

Nach dem Willen der AfD-Fraktion sollen im Rahmen des Filmförderungsgesetzes weniger und vor allem kommerziell erfolgversprechende Filme gefördert werden. In ihrem Antrag (19/27871) fordert sie die Bundesregierung unter anderem auf, im Punktesystem der Referenzfilmförderung die Zuschauerresonanz und die Größe des Produktionsbudgets zukünftig stärker zu gewichten als Erfolge der Filme bei Festivals. Die Vergabe von Festivals-Preisen erfolge „zunehmend nach ideologischen und nicht mehr nach filmästhetischen Kriterien“.

Zudem solle die Bundesregierung bei der geplanten Novellierung des Filmförderungsgesetzes auf Maßnahmen zur Herstellung von Geschlechtergerechtigkeit im Verwaltungsrat und im Präsidium der Filmförderungsanstalt verzichten und bereits vorhandene Gesetzespassagen im Filmförderungsgesetz wieder streichen. Gleiches gelte für die Berücksichtigung von Diversität im Aufgabenbereich der FFA. Solche Vorgaben seien „kunstfremd und propagandistisch“.

Antrag der FDP

Die FDP-Fraktion fordert in ihrem Antrag (19/27822) eine grundlegende Reform des Filmförderungsgesetzes. Sie spricht sich dafür aus, das Filmförderungsgesetz komplementär und kohärent zur Filmförderung auf Länder- und Bundesebene zu gestalten, die Referenzfilmförderung auf wirtschaftlich erfolgreiche Filme und kreative Leuchttürme zu fokussieren und die Finanzierung über die Filmabgabe auf den Prüfstand zu stellen.

Zudem fordern die Liberalen eine stärkere Berücksichtigung der Drehbuchförderung sowie der Aspekte Gendergerechtigkeit, Diversität, Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit. Die von der Bundesregierung angestrebte Verlängerung des Filmförderungsgesetzes um zwei Jahre müsse genutzt werden, um gemeinsam mit der Kino-, Film-, Produktions- und Kreativwirtschaft eine große Reform der Filmförderung in Deutschland vorzubereiten.

Antrag der Linken

Die Linksfraktion fordert in ihrem Antrag (19/27315) eine Reform des Filmförderungsgesetzes. Sie spricht sich unter anderem für eine einmalige Sonderabgabe der Streamdienste während der Corona-Pandemie aus, um die ökonomischen Auswirkungen auf die Film- und Kinobranche solidarisch auszugleichen. Das System der Projekt- und Referenzförderung solle zugunsten von Drehbuchautoren und Regisseuren ausgerichtet werden.

Zudem sollen zu fördernde Filmprojekte auf geltende Tariflöhne und sozialversicherungsrechtliche Standards verpflichtet und eine Zielvorgabe zur geschlechtergerechten Filmförderung eingeführt werden. Ebenso sollen feste Regelungen zur Aufführung von barrierefreien Filmfassungen mit Untertiteln und Audiodeskriptionen in Kinos getroffen werden. (aw/22.04.2021)

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