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Ausschüsse

Öffentliches Fachgespräch zu den Auswirkungen der geplanten Neuregelungen im Grunderwerbsteuerrecht auf den Wohnungsmarkt (Share Deals)

Zeit: Mittwoch, 13. Februar 2019, 10.30 Uhr
Ort: Berlin, Jakob-Kaiser-Haus, Sitzungssaal 1.302

Am 13. Februar 2019 fand ein Fachgespräch des Ausschusses für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen zu geplanten Änderungen im Grunderwerbsteuerrecht, insbesondere Share Deals betreffend, statt.

Die Grunderwerbsteuer zählt zu den Verkehrsteuern. Sie fällt bei vollständiger oder teilweiser Übertragung einer inländischen Immobilie an. 2016 betrug das Aufkommen der Grunderwerbsteuer 12,4 Mrd. €. Seit der Föderalismusreform I (2006) dürfen die Bundesländer den Steuersatz der Grunderwerbsteuer bestimmen. Der Bund kann die Bemessungsgrundlage der Steuer normieren.

Wenn die Übertragung eines Grundstücks in Anteilen (engl. Shares) an eine grundbesitzende Gesellschaft erfolgt und keiner der Gesellschafter mindestens 95 Prozent der Anteile besitzt, kann die Grunderwerbsteuerbelastung ganz entfallen. Privatrechtliche Gesellschaften haben in der Folge vermehrt bei Grundstücksverkäufen weniger als 95 Prozent des Gesellschafterbestands ausgetauscht. Dieser Übertragungsweg wird als „Share Deals“ bezeichnet (weitere Hintergründe werden in einem Aktuellen Begriff des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages erläutert). Die Parteien CDU, CSU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag von 2018 darauf verständigt, dass sie eine effektive und rechtssichere Regelung umsetzen würden, die die missbräuchliche Steuergestaltung mittels Share Deals beende.

Das hessische Finanzministerium schätzte den Ausfall von Steuermitteln durch Share Deals auf bundesweit rund 1 Mrd. €. Seit 2016 arbeitet eine Arbeitsgruppe der Finanzminister der Bundesländer an einer Neuregelegung der Grunderwerbsteuer. Im vergangen Jahr hat diese Arbeitsgruppe ihre Ergebnisse vorgelegt, die sich die Finanzministerkonferenz zu Eigen gemacht hat. So soll u. a. die Beteiligungsschwelle auf 90 % abgesenkt und Haltefristen von fünf auf zehn Jahre verlängert werden. Das Bundesfinanzministerium wurde um die Erarbeitung eines Gesetzentwurfs gebeten. Von Vertretern der Immobilienbranche wird die bestehende Regelung befürwortet, da durch sie Mehrfachbesteuerung vermieden werden könne.

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