Deutscher Bundestag - Archiv

© Thorsten Hoffmann/ Falko Wübbecke
Thorsten Hoffmann (Dortmund), CDU/CSU
Polizeihauptkommissar a. D.

Abgeordnetenbüro
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 5. Februar 1961 in Castrop-Rauxel; evangelisch.
Fachhochschulreife. Ausbildung bei der Polizei, Polizeihauptkommissar.
34 Jahre im aktiven Polizeidienst tätig.
Mitgliedschaften bei der Christlich Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA), Kommunalpolitischen Vereinigung (KPV), Arbeiterwohlfahrt (AWO), Gewerkschaft der Polizei (GdP), Gartenfreunde Kirchhörde, im Schwimmverein SV Westfalen 1896, Siedlerbund und im Tierschutzverein Groß Dortmund.
Seit 1999 Mitglied der CDU, 2011 Vorsitzender der CDU im Stadtbezirk Dortmund Hombruch, seit 2014 Vorsitzender der CDU Ortsunion Dortmund Kirchhörde. 2004 bis 2009 Mitglied in der Bezirksvertretung Dortmund Hombruch; seit 2009 Mitglied des Rates der Stadt Dortmund.
Mitglied des Deutschen Bundestages seit Januar 2015.
Thorsten Hoffmann, CDU/CSU hat am 1. Januar 2015 für den durch Verzicht ausgeschiedenen Abgeordneten Ronald Pofalla, CDU/CSU die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag erworben.
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappen
Nordrhein-Westfalen
- Wahlkreis 142: Dortmund I
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenBerufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
- Land Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf,
- Polizeibeamter
Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
- Stadt Dortmund, Dortmund,
- Mitglied des Stadtrates
Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
- Stadtfeuerwehrverband Dortmund e.V., Dortmund,
- Mitglied des Beirates, ehrenamtlich
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.