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Deutscher Bundestag - Archiv

Daniela Kolbe, SPD
© SPD Parteivorstand / Susie Knoll / Florian Jaenicke
Daniela Kolbe, SPD
Diplom-Physikerin

Abgeordnetenbüro
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 22. Februar 1980 in Schleiz/Thüringen.
Abitur in Jena; Physik-Studium in Leipzig; Abschluss als Diplom-Physikerin.
Jugendbildungsreferentin bei Arbeit und Leben Sachsen.
2004 bis 2009 Vorsitzende der Jusos Leipzig; seit 2005 stv. SPD-Vorsitzende SV Leipzig; 2006 bis 2014 stellvertretende Vorsitzende der SPD Leipzig; seit 2014 im Landesvorstand der SPD Sachsen; seit 2015 Generalsekretärin der sächsischen SPD.
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappen
Sachsen
- Wahlkreis 152: Leipzig I
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenStellv. Vorsitzende
- Kuratorium der Bundeszentrale für politische Bildung
- Kuratorium der Bundeszentrale für politische Bildung
Ordentliches Mitglied
- Kuratorium der Bundeszentrale für politische Bildung
- Kuratorium der Bundeszentrale für politische Bildung
- Ausschuss für Arbeit und Soziales
Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenFunktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
- Netzwerk für Demokratie und Courage e.V. (NDC), Dresden,
- Mitglied des Vorstandes
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.